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Minder Thomas · Ständerat · 2012-03-05

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-05

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, dieser Motion nicht zuzustimmen. Die ausstehenden Beträge, das stimmt, sind ein Ärgernis und drücken auf die so wichtige Liquidität in den Unternehmen. Trotzdem bringt dieser Vorstoss nichts; auch wenn der Verzugszins 10 Prozent beträgt, kommt das Geld deswegen nicht schneller herein.

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten: Ein Kunde möchte zwar schneller bezahlen, doch weil es der Umsatz und somit der Cashflow nicht zulassen, kann er nicht schneller bezahlen. In dieser Situation bringt ein hoher Verzugszins nichts.

Im anderen Fall könnte der Kunde zwar schneller bezahlen, aber er will nicht. Auch da bringt ein höherer Verzugszins - wohlverstanden: im Gesetz, davon sprechen wir hier - nichts. Denn der Verzugszins käme ja erst mit einer Betreibung des Kunden zum Zuge - und das ist der zentrale Punkt dieser Vorlage: Ein Lieferant kann seinen schlecht zahlenden Kunden nie oder nur bei einem absolut aussichtslosen und abgeschlossenen Kundenverhältnis betreiben, und erst bei einer Betreibung kommt bekanntlich ein allfälliger Verzugszins zum Tragen. Dies ist viel zu spät, um die Liquidität zu beeinflussen. Eine Unternehmung wird es um alles vermeiden, einen Kunden zu betreiben. Betreibt ein Lieferant seinen Kunden oder droht er ihm mit der Betreibung, ist die Geschäftsbeziehung zu Ende. Werden die Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt, so braucht es viel Verhandlungsgeschick und Einfühlungsvermögen, aber keine Vorschlaghammermethoden. Im kundenorientierten Bereich, und davon sprechen wir hier, ist es nicht möglich, mit der Betreibung zu drohen. Macht man das, kann man den Kunden aus seiner Kartei streichen. 10 Prozent wären erst bei einer Betreibung interessant und wirksam, nicht aber bei offenen Rechnungen, und es sind gerade die offenen Rechnungen, die auf die Liquidität drücken.

In einer solchen Phase suchen beide Parteien nach konstruktiven Lösungen - Ratenzahlungen wären eine Möglichkeit -, nicht aber nach Drohungen. Zudem ist es unter den Parteien schon heute möglich, im Kaufvertrag oder in den Lieferantenbedingungen, das heisst zwischen Kunden und Lieferanten, einen höheren Verzugszins abzumachen. Dazu braucht es keine Gesetzesänderung.

Ganz grundsätzlich ist die Liquidität in einer Unternehmung oder bei einem Lieferanten von ganz zentraler Bedeutung. Hilfe bei der Steuerung der Liquidität ist ganz klar die Aufgabe der Banken. Das Problem aber ist, dass die Banken oftmals nur dann ein Geschäft machen oder ein Kontokorrent zur Verfügung stellen, wenn vom Kunden eine hundertprozentige Garantie angeboten wird. Genau da liegt das Problem. Vor dreissig Jahren konnte ein KMU wie das meine einer Bank sein Warenlager als Garantie für ein Kontokorrent anbieten. Heute geht das nicht mehr. Auch wenn das Warenlager einen guten Umschlag hat, geht das heute nicht mehr.

Ich habe viel Sympathie für jene, die das Problem der Liquidität lösen wollen, speziell in der KMU-Branche, doch ein 10-Prozent-Verzugszins löst es bewiesenermassen nicht.

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