Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-03-05
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-03-05
Wortprotokoll
Der Bundesrat teilt ja die Auffassung des Motionärs, wonach in Dublin-Fällen möglichst keine Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone erfolgen sollte. Die rechtlichen Grundlagen dazu sind heute auch schon vorhanden. Ein Aufenthalt in den Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) ist ja heute schon während bis zu 90 Tagen möglich. [PAGE 79]
Im Moment ist eine Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone aber nach wie vor unumgänglich, und zwar weil die Unterbringungskapazitäten der EVZ limitiert sind. Wenn man den Anliegen des Motionärs entspräche, müssten die Unterbringungskapazitäten der EVZ stark erhöht werden. Wenn man von 2600 Asylgesuchen pro Monat ausgeht - so viele hatten wir im Januar 2012 - und sich darunter 40 Prozent Dublin-Fälle befinden, dann müssten für die Personen, deren Asylgesuche im Dublin-Verfahren bearbeitet werden, zusätzlich 2250 Betten bereitgestellt werden.
Herr Ständerat Niederberger hat es erwähnt - es ist jetzt vielleicht etwas kompliziert -: Der Bundesrat hat ja in der Zusatzbotschaft zum Asylgesetz selber vorgeschlagen, dass man die Kapazitäten erhöhen soll. Er hat vorgesehen, dass im Rahmen der Verabschiedung der Asylgesetzrevision eine massive Erhöhung der Bettenkapazitäten für den Bund vorgenommen werden soll. Ihr Rat hat diese Gesetzesrevision bereits beschlossen, und ich hoffe, dass der Nationalrat auch rasch vorwärtsmachen wird, weil wir dort mehrere wichtige Entscheide zu fällen haben. Nun hat aber der Bundesrat nicht gewartet, bis der Nationalrat die Asylgesetzrevision behandelt, sondern letzten Freitag bereits mit der konkreten Umsetzung begonnen - Sie haben das lesen können -: Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, innerhalb von sechs Monaten zusätzlich 2000 Betten bereitzustellen, die für mindestens sechs Monate nutzbar sind. Er hat das VBS ausserdem damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit unserem Departement bis Ende 2013 alle Vorkehrungen zu treffen, damit noch einmal 2000 zusätzliche Betten bereitgestellt werden können, die dann für mindestens drei Jahre nutzbar sind.
Die entsprechenden Entscheide wurden also bereits gefällt. Von daher kann ich sagen, dass unabhängig davon, ob Sie ein Signal aussenden oder nicht, für dieses Mal gilt: Der Bundesrat hat es bereits gehört und hat bereits mit der Umsetzung begonnen. Von daher steht es Ihnen jetzt völlig frei, ob Sie die Motion annehmen oder ablehnen: Sie geht genau in die Richtung, die der Bundesrat bereits eingeschlagen hat.