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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-03-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-03-05

Wortprotokoll

Herr Ständerat Bischof hat es gesagt: Mit einer Festlegung des maximal zulässigen Verhältnisses zwischen der Grundvergütung und der zusätzlichen Vergütung im Vergütungsreglement verhindern Sie grundsätzlich einmal gar nichts. Trotzdem ist auch der Bundesrat der Meinung, dass dieses Verhältnis im Vergütungsreglement festgelegt werden soll. Der Vorteil einer solchen Regelung ist, analog zu allen anderen Regelungen, die Sie im Vergütungsreglement festgelegt haben wollen, dass der Verwaltungsrat so verpflichtet ist, das maximal zulässige Verhältnis festzulegen. Er ist frei bei der Frage, wie er es tut, und materiell kann er selbstverständlich selber entscheiden, aber er muss den Entscheid der Generalversammlung unterbreiten. Diese hat dann die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Wenn Sie diese Bestimmung nicht im Vergütungsreglement haben, hat die Generalversammlung keine Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.

Ich rufe Ihnen noch einmal in Erinnerung, dass es gerade die variablen Vergütungen sind, die immer Probleme gemacht haben. Deshalb scheint es auch dem Bundesrat ein Vorteil zu sein, wenn dieses Verhältnis im Vergütungsreglement grundsätzlich festgelegt werden muss. Ich sage aber noch einmal: Wie bei allen anderen Vorschriften, die wir mit Blick auf das Vergütungsreglement machen wollen, ist die Gesellschaft hier beim materiellen Entscheid frei. Aber die Generalversammlung kann und muss sich dann eben auch dazu äussern. Das ist sicher ein Vorteil.

Deshalb bittet Sie auch der Bundesrat, den Einzelantrag abzulehnen und Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu folgen.

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