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preparatory:AB 1243

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-14

Wortprotokoll

Die von Ihrer Kommission in Artikel 18 gewählte Formulierung "sachverständige Begutachtung" soll eine flexible Anwendung ermöglichen. Damit soll auch der künftigen möglichen Entwicklung in der Psychiatrie Rechnung getragen werden. Unter Umständen kann so auch mehr als ein Sachverständiger beigezogen werden. Die Absicht ist es aber nicht, dass unbedingt zwei Psychiater zu beauftragen sind. Dies wäre nicht effizient und wohl auch viel zu teuer.