Germann Hannes · Ständerat · 2012-03-06
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-06
Wortprotokoll
Wir haben es gehört: Die Besteuerung des Aufwandes ist ein Wettbewerbsvorteil der Schweiz, der bewahrt werden sollte, zumindest in jenen Kantonen, die diese Regelung noch kennen. Ich verweise in diesem Zusammenhang noch darauf, dass es auch verschiedene europäische Länder gibt, die ähnliche Arten der Besteuerung für ausländische Staatsangehörige kennen; es sind dies etwa Grossbritannien, Belgien, Holland oder auch Österreich.
Nun wissen wir - wir haben es gehört - um die wirtschaftliche Bedeutung der Aufwandbesteuerung, dieses Steuermodells; diese scheint mir hier drin unbestritten. Kritischer wird es dort - wie es auch von einzelnen Votanten angesprochen worden ist -, wo das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger tangiert wird. Ich vertrete hier in Bern einen Stand, der kürzlich die Abschaffung dieses Instrumentes beschlossen hat; das gilt es zu akzeptieren. Für mich ergeben sich daraus aber auch einige wichtige Lehren. Wir haben oft gehört, dass in der Schweiz jede Menge reiche Ausländer logierten, die quasi keinerlei Steuern bezahlen würden. Das gilt es sicher zu korrigieren, nicht nur vom Empfinden, sondern auch von den Fakten her. In diesem Sinn ist die Vorlage, die jetzt präsentiert wird, ein Schritt in die richtige Richtung.
Einfach noch zum Neidfaktor in Bezug auf die reichen Ausländer: Man muss einmal deutlich festhalten, dass die Aufwandbesteuerung ja oft nur einen Teil der ganzen Steuerlast darstellt. Personen, die im Ausland einer Erwerbstätigkeit nachgehen, werden dort an der Quelle besteuert, sie zahlen also auch Steuern. Sollten sie Immobilien besitzen, so werden diese an ihrem Standort besteuert. Ein Vergleich der Aufwandbesteuerung mit der ordentlichen Besteuerung in der Schweiz ist daher also nicht aussagekräftig. Es wäre gar falsch zu behaupten, dass Aufwandbesteuerte nur in die Schweiz umsiedeln würden, um nicht die entsprechenden Steuern bezahlen zu müssen.
Für mich ist es darum wichtig, dass eben die Revision jetzt die wichtigsten Änderungen angeht, nämlich: Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass der weltweite Aufwand massgeblich ist. Dann haben wir die neue Limite: Statt des fünffachen wird jetzt der siebenfache Aufwand berechnet. Das ist eine massvolle Erhöhung. Wir entscheiden dann, ob wir bis aufs Zehnfache gehen wollen; das fordert ein Minderheitsantrag. Mit den 400 000 Franken Bemessungsgrundlage ist ebenfalls ein Minimum festgelegt. So kann eben vermieden werden, dass wirklich Leute relativ "wenig" Steuern im Vergleich zu sehr gut verdienenden Schweizern, zu sehr vermögenden Schweizern zahlen.
Dort setzt eben auch das Ungerechtigkeitsempfinden ein. Ich habe während unserer Abstimmung zur Aufwandbesteuerung in unserem Kanton von vielen gehört, auch aus Unternehmerkreisen: "Ja, was soll das? Ich muss alles versteuern, und da hat es Leute, die wesentlich besser dastehen und die weniger Steuern bezahlen bzw. die von diesem Privileg profitieren können." Das, finde ich, ist der heikle Punkt, und das muss man den Leuten klarmachen, dass in einem Gesamtsystem trotzdem die Gerechtigkeit nicht zu kurz kommt. Eine absolute Gerechtigkeit, das wissen Sie, gibt es sowieso nicht.
Aber ich finde es richtig, dass eben auch der vierte Punkt in die Neuregelung eingeführt worden ist, dass also die Kantone verpflichtet werden, im kantonalen Recht zu regeln, wie die Vermögenssteuer zusätzlich zur Einkommenssteuer in der Aufwandbesteuerung zu berücksichtigen ist. Damit meine ich eben, dass die Vorlage insgesamt ausgewogen daherkommt.
Sie spielt für meinen Kanton wie gesagt keine Rolle mehr, aber es gibt andere Landesregionen, die stark profitieren, die auch auf diese Leute angewiesen sind. Dies sind namentlich die Zentren, und es sind vor allem auch die Kantone an der Peripherie; die sind absolut davon abhängig. Denen möchte ich dieses System nicht wegnehmen. Es steht jedem Kanton offen, ob er mitmachen will oder nicht. Unser Kanton hat sich dagegen entschieden. Ich akzeptiere das, ich habe es zu akzeptieren. Aber ich möchte deswegen nicht die anderen Kantone um dieses wichtige Steuerinstrument bringen.