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Graber Konrad · Ständerat · 2012-03-06

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-06

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion wird der Bundesrat beauftragt, der EU Verhandlungen im Bereich der Finanzdienstleistungen vorzuschlagen. Dies soll grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen ermöglichen.

Die Motion datiert vom 23. September 2009. Sie wurde im Nationalrat im letzten Sommer, am 9. Juni 2011, angenommen. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat bezüglich weiterer bilateraler Verträge aber einen anderen Weg eingeschlagen. Er will das Energiedossier dazu verwenden, auch die [PAGE 97] institutionellen Fragen zu klären. In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat auch darauf hin, dass ein Finanzdienstleistungsabkommen vermutlich einen hohen Preis hätte. Es ist davon auszugehen, dass ein automatischer Nachvollzug auch in sensiblen Bereichen unumgänglich würde. Dabei geht es um Bereiche wie staatliche Garantien für Kantonalbanken oder auch das Monopol der Gebäudeversicherer und letztlich um die Fiskalautonomie der Kantone.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission es als nicht opportun beurteilt, ein Finanzdienstleistungsabkommen mit der EU anzustreben. Sie unterstützt jedoch den Bundesrat dabei, auf dem bilateralen Weg mit einzelnen Staaten Lösungen zu finden; das wurde in der Kommission auch von der Bundespräsidentin zugesichert. Möglicherweise hat die Motion auch dazu beigetragen, auf alle Fälle hat sie aber dazu geführt, dass sich Bundesrat und Parlament mit dieser Frage konkret auseinandersetzen.

Die Kommission hat aus all diesen Überlegungen die Motion abgelehnt, und zwar mit 10 zu 2 Stimmen. Ein Minderheitsantrag liegt nicht vor. Ich ersuche Sie, der Kommission zu folgen. Ich nehme an, dass die Kommission ihre Meinung auch nicht ändern wird, wenn sie die Begründung des Einzelantrages Gutzwiller gehört hat. Die Meinungen waren gemacht, und aus Sicht der Kommission liegen heute keine neuen Fakten vor, die der Kommission nicht bereits damals vorlagen.