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Germann Hannes · Ständerat · 2012-03-06

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-06

Wortprotokoll

Mein Vorredner hat es auf den Punkt gebracht, worum es geht. Ich bitte Sie, den Text zu lesen: "Der Bundesrat wird beauftragt, die Pauschalabzüge in Artikel 212 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer zu erhöhen." Das sind Abzüge für Einlagen, Prämien und Beiträge für die Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung sowie die Zinsen von Sparkapitalien, die bis zum Gesamtbetrag von 3300 Franken gemacht werden können, und das ist für eine Familie schon ein Hohn. Eine Familie mit Kindern gibt gut und gerne gegen 10 000 Franken oder, je nach Versicherung, noch mehr pro Jahr aus, und das alleine für die Krankenkassenprämien. Diese sind ja zumindest für den Teil der Grundversicherung auch Pflicht; man muss sie ausgeben. Und das, so meine ich, müsste, wenn wir schon das System mit den Abzügen haben, in etwa der Realität entsprechen. Andernfalls können wir dann wirklich zu einer Steuererklärung übergehen, die auf einem Bierdeckel Platz hat.

Aber, Herr Zanetti, da ich ein gutes Glas Wein dem Bier vorziehe, bin ich hier nicht Spezialist, und ich will mich auch nicht in eine Diskussion verstricken lassen. Der Kommissionssprecher und Herr Schmid haben aber treffend gesagt, worum es der Mehrheit geht: Es geht darum, die Familien und den Mittelstand ganz gezielt zu entlasten. Diese Entlastung durch eine Anpassung, in welcher Höhe auch immer, ist gerechtfertigt. Auf jeden Fall ist es aber nicht gerechtfertigt, wenn der Fiskus Mittel als Reineinkommen besteuert, die gar nicht Reineinkommen sind; man muss ja das Geld ausgeben. Es tut mir leid, da könnte man steuersystematisch auch von Gewinnungskosten sprechen. Sie müssen, um Ihre Gesundheit zu erhalten, diese Beiträge leisten. Und so gesehen finde ich es auch steuersystematisch nichts als richtig, wenn man hier diesen Ansatz wählt. Weshalb man dann so horrend hohe Steuerausfälle an die Wand malt, weiss ich auch nicht. Es ist hier ja einfach die Rede von einer Erhöhung.

Selbstverständlich hat der Bundesrat dann Gelegenheit, das in ein Gesamtsystem einzufügen. Herr Zanetti, das mit der Gegenfinanzierung ist immer so eine Sache; das ist immer ein gutes Argument, wenn man etwas nicht haben will. Aber wir haben das auch schon getan - da kommen mir immer die Entwicklungshilfebeiträge in den Sinn, die einmal um 640 Millionen Franken pro Jahr erhöht worden sind, wenn ich das richtig im Kopf habe. Andere Vorlagen beinhalteten das auch, und am Schluss muss logischerweise der Fiskus damit zurechtkommen. Von Gegenfinanzierung ist immer nur seitens derjenigen die Rede, die dann gerade konkret gegen etwas sind.

Hier haben wir, so meine ich, einen positiven Ansatz, wenn wir diesen Familien das Geld belassen, statt es zu besteuern. Es ist auch gar keine Besteuerung angezeigt; denn es gibt ja auch den verfassungsmässigen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - von Gerechtigkeit will ich gar nicht sprechen. Ich glaube nicht, dass jemand, der hier effektiv 10 000 Franken aufwenden muss, sich mit einer Abzugsmöglichkeit von 3300 Franken gerecht besteuert fühlt. Hier kann man also durchaus sagen, es gebe Handlungsbedarf. Der Bundesrat ist nachher frei hinsichtlich der Vorschläge, die er uns machen will. Wir müssen uns dann logischerweise immer auch Gedanken über die Finanzierung machen. Das steht für mich fest.

Aber mindestens ebenso sehr steht für mich fest, dass wir dieses Zeichen hier jetzt setzen müssen: für den Mittelstand, vor allem für die Familien mit Kindern. Für mich ist ein Steuerabzug ein positiver Anreiz, ein positiver Ansatz. Es ist allemal besser, so vorzugehen, als das System der Prämienverbilligungen noch weiter auszudehnen und die Leute quasi in die Sozialhilfeabhängigkeit, auf jeden Fall in die Staatsabhängigkeit zu befördern. Mir ist dieser positive Ansatz lieber. Herr Zanetti, Sie haben die Frage gestellt, ob es nicht besser wäre, wenn die Abzüge gleich vom Steuerbetrag abgesetzt werden könnten, um sie wirksamer zu machen; Sie haben ja die Beträge ausgerechnet. Ich weiss aber wirklich nicht, ob wir damit nicht ein grösseres Problem mit der Finanzierung bekämen.

Wie gesagt, es ist eine Motion; die Richtung stimmt. Darum bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen.