Föhn Peter · Ständerat · 2012-03-06
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-06
Wortprotokoll
Wie der Kommissionssprecher gesagt hat, wurde die parlamentarische Initiative Müller Philipp schon am 12. September 2011 im Nationalrat behandelt. Eine starke Mehrheit mit allen bürgerlichen Parteien hat dieser parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Genau gleich beantrage ich Ihnen mit meiner Minderheit, entgegen der Kommissionsmehrheit, der Initiative Folge zu geben.
Es kann doch nicht sein, dass Asylsuchende bessergestellt werden als Mitmenschen, welche auf dem ordentlichen Weg mit Aufenthaltsbewilligung in unser Land kommen! Die Minderheit der Kommission erachtet es als Gebot der Gleichbehandlung, dass anerkannten Flüchtlingen eine Niederlassungsbewilligung nach denselben Kriterien gewährt wird wie Ausländerinnen und Ausländern aus Nicht-EU- oder Nicht-Efta-Staaten, die mit einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung in die Schweiz eingewandert sind.
Gemäss Artikel 60 Absatz 2 des Asylgesetzes haben Personen, denen Asyl gewährt worden ist, bereits nach fünf Jahren einen Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung. Damit werden sie wesentlich bessergestellt als Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten, die nicht über den Asylweg eingewandert sind. Diese erhalten gemäss Artikel 34 Absatz 2 AuG die Niederlassungsbewilligung erst nach zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz. Zudem haben sie keinen Rechtsanspruch darauf. Der Besitz einer Niederlassungsbewilligung erleichtert zudem den Familiennachzug. Auch in diesem Bereich sind also Personen aus dem Asylbereich bessergestellt als die übrigen Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten. Es kann doch nicht sein, dass Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten mit einer Aufenthaltsbewilligung erst nach zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz und Flüchtlinge aus denselben Staaten bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz einen Rechtsanspruch auf die Niederlassungsbewilligung haben. Sie haben vor allem auch beim Familiennachzug einen grossen Vorteil.
Die Initiative fordert einzig, dass anerkannten Flüchtlingen eine Niederlassungsbewilligung nach denselben Kriterien gewährt wird wie Personen aus Nicht-EU- und Nicht-Efta-Staaten, die nicht aufgrund eines Asylgesuchs in die Schweiz eingewandert sind.
Im Sinne der Gleichbehandlung bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und dieser parlamentarischen Initiative Müller Philipp Folge zu geben.