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Bieri Peter · Ständerat · 2012-03-08

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-08

Wortprotokoll

Wir haben vom Kommissionspräsidenten und jetzt auch von zwei befürwortenden Votanten gehört, welches die Motive dafür waren, dass die SiK Ihres Rates diesem Geschäft mit 10 zu 1 Stimmen zugestimmt hat. Es bleibt zu vermerken, dass Herr Minder keinen Minderheitsantrag auf Nichteintreten gestellt hat, obwohl er sich in der Kommission gegen das Geschäft ausgesprochen hat; zumindest auf der Fahne finde ich keinen Minderheitsantrag.

Nun, die Thematik der Auslandeinätze unserer Armee ist in der Vergangenheit hier im Parlament, aber auch schon bei einer Volksabstimmung, auf eine saubere, gesetzliche Grundlage gestellt worden. Der Assistenzdienst, wie er hier vom Bundesrat beantragt wird, ist im Militärgesetz ausdrücklich vorgesehen. Dass der Assistenzdienst Teil des militärischen Auftrages ist, lässt sich auch aus dem Militärartikel der Bundesverfassung ableiten. In Artikel 70 des Militärgesetzes ist auch das Bewilligungsverfahren durch das Parlament geregelt.

Was nun den Einsatz der Armee bei der Botschaftsbewachung in Tripolis betrifft, so sei doch in Erinnerung gerufen, dass die SiK unseres Rates die Bewachung der Schweizer Botschaft in Libyen durch eine private Organisation mit nichtschweizerischem Personal kritisiert hat und den Bundesrat im Oktober auch aufgefordert hat, diese Situation umgehend zu ändern. Das hat der Bundesrat nun getan.

Wenn nun hier dieser Entscheid kritisiert und abgelehnt wird, so mag das eine persönliche Meinung sein, die jedem unbenommen bleibt. Deswegen ist dieser Einsatz weder unrechtmässig noch widerspricht er dem Gesetz. Man kann es auch umgekehrt sehen und feststellen, dass dieser Einsatz in Anbetracht der äusseren Umstände auch eine staatliche Pflicht ist. Darauf hat ja auch die SiK in ihrem Brief vom vergangenen Oktober hingewiesen.

Der Bundesrat schreibt in der Botschaft, dass die Sicherheitskräfte des Übergangsrates, des National Transitional Council, derzeit nicht imstande seien, die gemäss internationalen Übereinkommen auferlegte Pflicht des Schutzes der Botschaft zu erfüllen. Wir können demzufolge nur entweder unsere Botschaft wieder schliessen - was unseren Interessen und denjenigen Libyens und dessen Bevölkerung nicht gerecht würde - oder sie geöffnet lassen und deren Sicherheit so weit gewährleisten, wie es möglich ist.

Wenn man dafür fremde Kräfte in Anspruch nimmt, so kann man sich ja deswegen nicht aus der Gesamtverantwortung stehlen. Wenn argumentiert wird, mit dem Einsatz von Angehörigen der Armee nehme man grosse Risiken in Kauf, so ist zu entgegnen, dass dies für eigene Kräfte genauso wie für fremdes Personal gilt. Wenn unsere Armee - wie es ja gesetzlich geregelt ist - diese Aufgabe hat, so ist dieser Auftrag gemäss einer gesamtpolitischen Lagebeurteilung auch gesetzeskonform und dann eben von der Armee ausführen zu lassen. Wer, wenn nicht die dafür geschulten Spezialkräfte der Armee, wäre denn geeignet und fähig, diese Aufgabe auszuführen? Ich möchte die Ängste, die geäussert wurden, durchaus ernst nehmen. Ja, es sind Risiken und Gefahren vorhanden. Umso mehr müssen wir unsere dafür besten Kräfte, nämlich die Spezialeinheiten unserer Armee, dafür bereithalten, sie ausreichend ausrüsten und die bestmöglichen Voraussetzungen schaffen.

Es gilt aber auch zu bedenken, dass eine Absenz von Sicherheitspersonal umgehend auch die Sicherheit des Botschaftspersonals betreffen würde. Für mich kann es deshalb nur den Entscheid geben, dass man in Anbetracht der sicherheitspolitischen Umstände die Botschaft entweder nicht betreibt oder dass man sie, wie dies der Bundesrat jetzt vorschlägt, auch mit unserem eigenen Sicherheitspersonal schützt.

In dem Sinne bitte ich Sie, der Vorlage zuzustimmen.