Aeschi Thomas · Nationalrat · 2012-05-02
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-02
Wortprotokoll
Die Botschaft des Bundesrates über die Legislaturplanung 2011-2015 ist ein Sammelsurium von Zielen und Massnahmen, bei denen eine klare Priorisierung fehlt, unterschiedliche Hierarchiestufen alle auf die gleiche [PAGE 573] Höhe gesetzt werden und die einzelnen Massnahmen ungewichtet bleiben. Zudem ist die Botschaft durchsetzt mit zahlreichen Inkonsistenzen. Inwieweit soll die Energiestrategie mit den CO2-Zielen des Bundesrates vereinbar sein? Wie soll die Belebung des Wettbewerbs mit einem ausgebauten Service public einhergehen?
Es scheint, dass sich der Bundesrat mit dieser Planung weiterhin schwertut, obwohl die Funktionsweise der Legislaturplanung bereits mehrmals angepasst wurde. Aus diesem Grund stellte die Delegation der SVP-Fraktion in der Kommission den Antrag, das Parlamentsgesetz so anzupassen, dass der Legislaturplanungsbericht des Bundesrates vom Parlament in Zukunft nur noch zur Kenntnis genommen wird. Mit dem Hinweis, dass man dem Bundesrat in vier Jahren nochmals eine Chance geben möchte, das Mittel der Legislaturplanung zu verbessern, wurde dieser Antrag jedoch abgelehnt. Spätestens für jene Legislaturplanung fordern wir jedoch klar eine Verbesserung der Botschaft:
Erstens müssen Priorisierung und Schwerpunktsetzung, welche für jede strategische Planung unabdingbar sind, eindeutig ersichtlich sein. In welchen fünf bis zehn prioritären Bereichen möchte der Bundesrat innerhalb einer Legislatur etwas ändern, und wie gedenkt er diese Änderungen herbeizuführen? Diese Fragen müssen durch den Legislaturplanungsbericht zweifelsfrei beantwortet werden.
Zweitens verlangen wir eindeutige Ziele. Die erwähnten Ziele sind äusserst unscharf gehalten, sodass für die Bundesversammlung keine Möglichkeit besteht zu erahnen, welche Auswirkungen die jeweiligen politischen Leitlinien und Ziele haben. Ein Ziel wie "Die Aussenwirtschaftsstrategie ist weiterentwickelt" ist nichtssagend und kein Ziel, denn alle möglichen politischen Themen werden innerhalb von vier Jahren in irgendeiner Art und Weise weiterentwickelt.
Drittens müssen die Massnahmen eindeutig sein - und ein Bericht ist keine Massnahme. Als Beispiel sei die Massnahme "Bericht zur Zukunft der zweiten Säule und Umsetzung des Berichtes" angeführt. Im erwähnten Bericht sind über hundert mögliche Lösungsansätze aufgelistet, von der Einheitskasse bei der zweiten Säule bis zu einem System mit freier Pensionskassenwahl. Hier erwarten wir in der Legislaturplanung klare Aussagen wie zum Beispiel Einführung einer Unterdeckungsbremse bei der zweiten Säule oder Einführung der freien Pensionskassenwahl zur Steigerung des Wettbewerbs und der Effizienz.
Viertens muss die Botschaft frei sein von Inkonsistenzen. Wenn der Bundesrat zum Beispiel in einer Leitlinie schreibt, dass die Schweiz wettbewerbsfähig und attraktiv sein soll, so erwarten wir auch entsprechende Massnahmen. Unter Einbezug aller Zwangsabgaben liegt die Schweizer Fiskalquote bei fast 43 Prozent und ist damit höher als jene von Frankreich, Deutschland und sogar Norwegen und nur leicht tiefer als jene Italiens. Trotz dieses gravierenden Wettbewerbsnachteils erachtet der Bund anscheinend die selektive Standortförderung für wichtiger als die Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das Senken der Fiskalquote, ausgehend von den Sozialversicherungen. Als zweites Beispiel sei Ziel 20 erwähnt: "Die Versorgung der Schweiz mit Energie und natürlichen Ressourcen ist langfristig gesichert, und der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie ist in die Wege geleitet." Wie kann der Bundesrat bereits heute auf eine erprobte Energiequelle wie die Kernenergie verzichten, ohne zu wissen, wie die dadurch entstehende Energielücke kompensiert und die Energieversorgung langfristig gesichert werden soll? Das blinde Vertrauen, getreu dem Prinzip Hoffnung, auf einen noch kommenden Technologiequantensprung bei der Energieproduktion ist meines Erachtens naiv, fahrlässig und vor allem nicht strategisch durchdacht. Als drittes und letztes Beispiel betreffend Inkonsistenzen in der Botschaft des Bundesrates sei die SRG erwähnt. Die SRG hat mit dem Service public nichts zu tun, denn die für die freie und unverfälschte Meinungsbildung nötige Leistung können private Anbieter ebenso erbringen. Wenn unter Ziel 2 geschrieben wird, dass durch die liberale Ausgestaltung der Rahmenbedingungen der Wettbewerb im Binnenmarkt intensiviert werden soll, widerspricht dies der Aufrechterhaltung eines über Zwangsgebühren finanzierten staatlichen Angebotes, das private Anbieter wettbewerblich massiv diskriminiert.
Fünftens und abschliessend weise ich Sie noch darauf hin, dass Sie mit der Legislaturplanung auch die Indikatoren und den Legislaturfinanzplan 2013-2015 genehmigen, die auf der Fahne nicht aufgeführt sind. Auch bezüglich der Indikatoren gibt es echten Handlungsbedarf: Die Indikatoren betreffend die einzelnen Ziele sind arbiträr ausgewählt, gewisse Ziele haben mehrere Indikatoren, andere überhaupt keine, und nicht immer gibt es eine eindeutige Korrelation zwischen Ziel und Indikator. Als Mitglied der Finanzkommission bitte ich Sie, bezüglich des Legislaturfinanzplans zu beachten, dass der Spielraum für zusätzliche Projekte in den einzelnen Aufgabengebieten beschränkt ist, wenn man nicht gleichzeitig die Finanzierung durch höhere Einnahmen sicherstellt oder auf andere Ausgaben verzichtet.
Um die erwähnten Mängel zu beheben, fordert die SVP-Fraktion die Rückweisung an den Bundesrat, damit die gegenwärtige Vorlage entsprechend angepasst wird. Wir danken Ihnen für die Unterstützung dieses Anliegens.