Lexipedia

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2012-05-02

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-02

Wortprotokoll

Im dritten Block behandeln wir den 3. Abschnitt, das ist die zweite Leitlinie mit den Artikeln 9 bis 13. Gegenstand der zweiten Leitlinie ist die Positionierung der Schweiz im internationalen Kontext. Die Leitlinie verlangt: "Die Schweiz ist regional und global gut positioniert und hat ihren Einfluss im internationalen Kontext gestärkt." Die Ziele 8 bis 12 dazu finden Sie, wie gesagt, in den Artikeln 9 bis 13. Sie umfassen die generelle internationale Positionierung der Schweiz, die Beteiligung der Schweiz an internationalen Organisationen wie IWF oder Weltbank, das Verhältnis zur EU, die Aussenwirtschaftspolitik einschliesslich der Freihandelsabkommen, die Entwicklungszusammenarbeit und das Engagement der Schweiz im Bereich der Friedenspolitik und der Menschenrechte.

In Artikel 9 ist Ziel 8 verankert. Es verlangt die globale Vernetzung der Schweiz und die Stärkung ihrer Position international und in den multilateralen Institutionen. Hier hat die Kommission dieses Begehren mit einer zusätzlichen Ziffer 23bis verankert, und zwar grossmehrheitlich so, dass der Standort Genf gestärkt wird, und dies insbesondere unter Berücksichtigung der absehbaren Entwicklungen der Kommunikationstechnologie.

Verstärken will die Kommission, mit einer neuen Ziffer 23ter, auch die personelle Verankerung der Schweiz in den internationalen Organisationen, und zwar mit einer strategisch ausgerichteten Personalpolitik. Es sollen mehr Schweizerinnen und Schweizer in strategisch wichtigen Positionen platziert werden. Das hat die Kommission ebenfalls grossmehrheitlich, mit 18 gegen 7 Stimmen, gegenüber der jetzigen Minderheit Büchel Roland beschlossen.

Ebenfalls bei Artikel 9 mit Ziel 8, der Stärkung der Schweiz in den multilateralen Organisationen, will die Minderheit Kaufmann die Beiträge an internationale Organisationen kürzen bzw. die Zahlungen einstellen. Diese Begehren hat die Kommission durchwegs mit klaren Mehrheiten abgelehnt. Den jetzigen Minderheitsantrag zu Ziffer 21 - hier will die Minderheit die Beiträge an IWF, Währungshilfe und Weltbank auf den Durchschnitt der Beitragszahler senken - hat die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt. Bei Ziffer 22 sollen nach dem Antrag derselben Minderheit die Beiträge an den IWF auf ein Minimum reduziert werden, solange die Mittel für die Finanzierung von insolventen Industriestaaten eingesetzt werden; das hat die Mehrheit wiederum mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt. Auch der Stopp der Zahlung von Kohäsionsgeldern an die EU nach 2012 und die Ersetzung durch Einnahmen aus Steuerzahlungen wurden mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt. Dies zu Artikel 9.

Bei Artikel 10, in dem Ziel 9 verankert ist und in dem es um das Verhältnis der Schweiz zur EU geht, hat die Kommission mit einer neuen Ziffer 25bis ein Anliegen aufgenommen, das vonseiten der Kantonsregierungen formuliert worden ist. Es geht darum, dass bei der Weiterentwicklung des Verhältnisses zur EU die Mitwirkungsrechte der Kantone gestärkt werden sollen. Dieses Begehren hat die Kommission unterstützt, und zwar mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Ich komme nun zu den Minderheitsanträgen Blocher zu Artikel 10. Es geht dabei um die Weiterentwicklung des Verhältnisses zur EU unter Wahrung der Unabhängigkeit, der Neutralität und der eigenen Gerichtsbarkeit der Schweiz. Eine entsprechende Ausdehnung der Zielsetzung hat die Kommission abgelehnt, und zwar mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ebenfalls abgelehnt wurde die gleiche Ergänzung bei Massnahme 24, und zwar mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Eine neue Ziffer 25, mit der die Minderheit eine Anpassung des Freizügigkeitsabkommens verlangt, damit die Schweiz die Zuwanderung wieder selbst regulieren kann, wurde ebenfalls mit der klaren Mehrheit von 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Bei Massnahme 28, bei der es um Abkommen mit der EU in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit geht, waren verschiedene Anträge zu bereinigen. Die Streichung des Agrarfreihandelsabkommens wurde mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, und die generelle Streichung von Ziffer 28 wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.

In Artikel 11 ist Ziel 10 fixiert. Es geht um die Weiterentwicklung der Aussenwirtschaftsstrategie. Die Kommission hat bei Massnahme 29 eine Vertiefung der Aussenwirtschaftsstrategie in Richtung einer sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit befürwortet, und zwar mit 14 zu 7 Stimmen. Auf der anderen Seite wurde die explizite Ausrichtung der Aussenwirtschaftspolitik auf die Schweizer Interessen abgelehnt. In Bezug auf Ziel 10 wurde diese Ergänzung mit Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt, bei Ziffer 29 mit 14 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Abgelehnt wurde auch die neue Massnahme 29bis, mit der die jetzige Minderheit Fässler Hildegard eine neue Strategie für Investitionsschutzabkommen verlangt. Klagen gegen Verbesserungen im Arbeits- und Umweltrecht sollen damit ausgeschlossen werden. Der Antrag wurde mit 10 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

Mit Massnahme 30 wurde der Nachhaltigkeitsgedanke bei der WTO gestärkt, und zwar äusserst knapp, nämlich mit Stichentscheid der Präsidentin. Demgegenüber wurde die Berücksichtigung von Landwirtschaftsinteressen bei der WTO abgelehnt, und zwar mit 11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Sie sehen, dass hier die Abstimmungsresultate jeweils knapper sind.

Dafür wurde als Ziffer 30bis mit 14 zu 9 Stimmen eine neue Massnahme aufgenommen, die sich für soziale und ökologische Mindestkriterien bei der WTO ausspricht. Ebenfalls gutgeheissen wurde in Ziffer 30ter eine Massnahme, die die völkerrechtliche Verantwortung von multinationalen Unternehmungen verlangt und hier verankert. Der Streichungsantrag, der heute von der Minderheit Büchel Roland aufgenommen wird, wurde knapp, mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, abgelehnt.

Wir kommen damit zu Artikel 12 mit Ziel 11. Ziel 11 verlangt, dass die Schweiz einen angemessenen Beitrag zur Bewältigung der Armutsprobleme und zur Minderung globaler Risiken leistet. Hier wurde als neue Massnahme in Ziffer 32bis die Verknüpfung der Entwicklungszusammenarbeit mit den Rückübernahmeabkommen mit Entwicklungsländern wie auch die Durchführung von Wirkungsanalysen mit 11 zu 9 Stimmen abgelehnt.

In Artikel 13 soll mit Ziel 12 das Engagement der Schweiz im Bereich der Menschenrechte, der Friedenspolitik, der [PAGE 597] Mediation und im Angebot Guter Dienste gestärkt werden. Hier stärkte die Mehrheit - der Entscheid fiel mit 11 zu 10 Stimmen - mit einer neuen Massnahme 35bis die Aussenpolitik im Sinne der Good Governance. Die Schweiz soll sich generell für eine Good Governance und damit für die Stärkung der Menschenrechte einsetzen. Die Minderheit Noser will diesen Zusatz streichen.

Mit Massnahme 36 soll das Kompetenzzentrum zugunsten von Dienstleistungen im Menschenrechtsbereich evaluiert werden. Die Minderheit Büchel Roland will diese Bestimmung streichen; der Entscheid für die Evaluation fiel in der Kommission mit 13 zu 8 Stimmen.