Jossen Peter · Nationalrat · 2001-06-12
Jossen Peter · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-12
Wortprotokoll
Eine Subkommission der Geschäftsprüfungskommission beschäftigt sich bekanntlich intensiv mit dem von Herrn Kollege Tillmanns angesprochenen Vollzug des Geldwäschereigesetzes. Ich bin Mitglied dieser Subkommission, äussere mich aber nicht in dieser Eigenschaft, sondern als Sprecher der SP-Fraktion, die bereits seit einigen Monaten mit dringlichen Interpellationen versucht, dieses Thema auf den Tisch des Hauses zu bringen. Das Büro unserer Rates hat diese Versuche immer abgeblockt. Dabei sind sich vermutlich alle einig, dass der Bundesrat, ganz speziell der zuständige Departementschef, ein grosses Problem hat. Ich möchte nur ein paar Stichworte angeben.
Es handelt sich um brisante personalpolitische Entscheide, die von Herrn Tillmanns angesprochen wurden; es handelt sich natürlich um finanzpolitisch äusserst wichtige Dinge. Schliesslich geht es natürlich auch um aussenpolitische oder aussenwirtschaftspolitische Angelegenheiten, die bei einem Kampf der Finanzplätze von zentraler Bedeutung für unser Land sind. Man wird den Eindruck nicht los, dass vorab das zuständige Departement die Situation bei der Umsetzung der Geldwäschereigesetzgebung massiv unterschätzt hat. Für uns ist schon heute klar, dass die Konzeption der Selbstregulierung für die Finanzintermediäre nicht funktioniert. Was vielleicht bei den Hoteliers oder bei den Garagisten ein Ansatz ist, geht ganz sicher nicht für jenen Sektor, der sich eigentlich selbst reguliert, was die Bankentätigkeit an sich betrifft, aber in einer ganz speziellen Weise, nämlich unter Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission.
Es ist eigentlich schon heute absehbar, dass wir eine Finanzüberwachung oder Finanzaufsicht haben müssen, welche unter dem Stichwort "Eidgenössische Bankenkommission plus" zusammengefasst werden kann. Es ist heute auch klar - das ist eine zweite Feststellung -, dass die Kontrollstelle sowohl mit der Kontrolle dieser Selbstregulierungsorganisationen wie auch mit der Direktunterstellung jener Betroffenen, die sich eben nicht einmal in einer Selbstregulierungsorganisation kontrollieren lassen möchten, heillos überfordert ist. Schliesslich ist es für uns auch klar, dass der [PAGE 682] Beirat, der jetzt ins Leben gerufen worden ist, einen Präsidenten gewählt hat, der eine "Reizfigur" ist und eben nicht zur Beruhigung der Situation beitragen kann.
Ich möchte Herrn Bundespräsident Leuenberger deshalb drei Fragen an seinen Bundesratskollegen Herrn Villiger mit auf den Heimweg geben.
1. Wann wird die Frage der Unterstellung der Rohwarenhändler unter das Gesetz geregelt? Das Gesetz ist diesbezüglich klar, und wir verstehen nicht, weshalb es hier Probleme geben kann.
2. Wann werden die Pendenzen, die bereits Kollege Tillmanns angesprochen hat, erledigt?
3. Herr Bundesrat Villiger hat gestern in der Fragestunde einen Expertenauftrag erwähnt, der die Umsetzung des Berichtes Zufferey mit den 42 Empfehlungen an die Hand nehmen soll. Wann ist mit entsprechenden Vorschlägen dieses Gremiums zu rechnen?
Ich danke Ihnen für die Beantwortung oder Weiterleitung dieser Fragen.