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Stadler Markus · Ständerat · 2012-03-15

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2012-03-15

Wortprotokoll

Die Unabhängigkeit der Nationalbank liegt vielen am Herzen; weniger klar dürfte sein, was damit genau gemeint ist. Die Glaubwürdigkeit des Instituts ist auch im Zusammenhang mit dieser Unabhängigkeit zu sehen.

Bei der Unabhängigkeit steht die Absicht im Vordergrund, die Währungs- und Geldpolitik dem Bundesrat und dem Parlament zu entziehen, soweit das Nationalbankgesetz selbst nicht tangiert ist, das heisst, dass die Nationalbankorgane im Rahmen dieses Gesetzes unabhängig sind, nur in diesem Rahmen. Was die Zielsetzung dieser Währungs- und Geldpolitik selbst anbelangt, werde ich mich im Rahmen meiner Interpellation 12.3027 in der nächsten Session äussern. Kollege Schmid hat sich vorhin bereits in dieser Richtung ausgesprochen.

Dass die Nationalbankorgane in besagtem Rahmen unabhängig sein sollen, ergibt sich aus Befürchtungen und schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit und in anderen Ländern. Die Politik im Bundeshaus soll die Geld- und Währungsmaschine nicht für unverantwortliche Anliegen zur Finanzierung von Aufgaben oder Schulden einsetzen können. Ein gewisses Misstrauen sich selbst gegenüber hat hier den Gesetzgeber geleitet. Ein Misstrauen, das auch in anderen Gebieten, beispielsweise bei der Ausgabenbremse, zum Ausdruck kommt. Es ist dies eigentlich eine sehr bemerkenswerte Situation.

Es gibt meines Erachtens keinen überzeugenden Grund, an dieser währungs- und geldpolitischen Unabhängigkeit der Organe der SNB grundsätzlich etwas zu ändern. Um diese zu gewährleisten, muss aber die gesetzliche Zielsetzung für die Tätigkeit der Nationalbank möglichst unzweideutig sein und darf der Gartenhag für die Aufgaben der SNB nicht allzu weit gesteckt sein. Andernfalls wird diese Unabhängigkeit in gewissen Situationen wie von selbst torpediert werden. Denn die technokratisch verstandene Unabhängigkeit der Nationalbank verteidigt sich nicht von selbst. Ein politisches Thema der Politik entziehen zu wollen, kann naturgemäss Friktionen schaffen, die sich dann eher verkleinern lassen, wenn dieser der Politik entzogene Bereich möglichst eng gefasst ist.

Etwas anderes als die Währungs- und Geldpolitik im engen Sinn sind die administrativen Belange, die das Bundeshaus mit dem Haus der SNB verbinden. Die Bundesverfassung sagt in Artikel 99 Absatz 2 immerhin: Die Schweizerische Nationalbank "wird unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes verwaltet". Während z. B. die Eidgenössische Finanzkontrolle die administrativen Belange, und selbstverständlich nur diese, des Bundesgerichtes kontrollieren kann, darf sie dies bei der Nationalbank nicht tun. Ob das auch in Zukunft so bleiben soll, ist einer der Punkte, die zurzeit in einer Arbeitsgruppe des Parlamentes diskutiert werden. Ich lasse die Frage deshalb im Moment offen.

Eine funktionierende Aufsicht im Bereich der Nationalbank wird zumindest drei Aspekte vereinen müssen: erstens die Beachtung der Unabhängigkeit der Nationalbank, ihrer gesetzlich klar umfassten und ausgerichteten währungs- und geldpolitischen Aufgaben; zweitens verantwortungs- und kompetenzstarke Personen in den verschiedenen Gremien, welche ihre Aufgaben entsprechend wahrnehmen; und drittens einen bezüglich der administrativen Belange [PAGE 244] begrenzten, aber trotzdem genügend breiten Kanal zwischen Bundeshaus und Haus der Nationalbank, um prophylaktisch zu wirken und um im eingetretenen Krisenfall ohne Fragezeichen hinsichtlich Kompetenzen die notwendige Transparenz und das Vertrauen wiederherstellen zu können. Damit ist das Vertrauen in die Politik gemeint, das sich in der öffentlichen Meinung bekanntlich primär mit dem Bundeshaus verbindet und das in Richtung Bundeshaus auch Erwartungen hegt.

Im Anschluss an den Rücktritt des ehemaligen Nationalbankpräsidenten hat zum einen der Bundesrat verschiedene Abklärungen in Auftrag gegeben. Diese liegen heute zum Teil vor und sind in der Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat der WAK erwähnt. Der Bankrat hat zum andern vor wenigen Tagen ein verschärftes Reglement über die Eigengeschäfte seiner Führungsmitglieder beschlossen. Weiter ist eine Arbeitsgruppe der GPK an der Arbeit; sie wird gegebenenfalls Lehren aus dem Rücktrittsfall ziehen und Empfehlungen präsentieren.

In diesem Sinne betrachte ich das Postulat als erfüllt und nicht mehr notwendig. Ich würde es begrüssen, wenn man es zurückzöge.