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Germann Hannes · Ständerat · 2012-03-15

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-15

Wortprotokoll

Sie haben jetzt das ganze Feld noch einmal aufgerollt erhalten. Ich habe aus Sicht der Kommission, wie gesagt, nur noch eines anzufügen: Wir haben in der Zwischenzeit seit Einreichung des Kommissionspostulates das Rechtsgutachten Richli erhalten. Wir haben auch vom Zusatzbericht der KPMG zu den Abklärungen über Finanztransaktionen in den Jahren 2009, 2010 und 2011 Kenntnis nehmen können und dort zur Kenntnis nehmen können, dass die KPMG auf keine Sachverhalte gestossen ist, die darauf schliessen lassen, dass ein Mitglied des erweiterten Direktoriums im Untersuchungszeitraum geltende Regeln oder Richtlinien verletzt hätte. Nun sind es aber gerade die Richtlinien, die eben als zu large empfunden worden sind, und inzwischen ist ja das Reglement auch durch den Bankrat entsprechend verschärft worden, was sicher zu begrüssen ist.

In diesem Sinn und mit dem Hinweis auf diese Berichte verweise ich darauf, dass wir, wie gesagt, das Postulat allenfalls als erfüllt betrachten könnten. Aber es ist dem WAK-Präsidenten, meinem Kollegen Graber, vorbehalten, das nach der Stellungnahme von Frau Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf allenfalls zu tun.

Erlauben Sie mir noch eine persönliche Bemerkung: Es ist jetzt die Verletzung des Bankkunden- oder Bankgeheimnisses angesprochen worden. Ich meine schon, dass der Weg, wie etwas an die Öffentlichkeit kommt, natürlich nicht das Hauptproblem der ganzen Sache ist. Das kann, wie gesagt, auch durch die GPK geprüft werden. Da wäre ich einfach froh, wenn sich dann die Aufregung in ähnlich grossem Rahmen bewegen würde wie dann, wenn aus Schweizer Banken mit System Kundendaten entwendet werden und von anderen Staaten per Hehlerei erworben werden. Das ist meines Erachtens deutlich gravierender als dieser Einzelfall. Aber, wie gesagt, das stand nicht im Zentrum der Kommissionsarbeit, das war eine persönliche Bemerkung.

Im Übrigen möchte ich beim angepassten Reglement anschliessen, das jetzt geradezu kleinlich anmutet, das muss ich Ihnen ehrlich gestehen. Es ist eigentlich beschämend, wenn man dermassen weitgehende Regelungen treffen muss. Hier halte ich es mit Kollege Rechsteiner und anderen, die zu Recht darauf verwiesen haben, dass es bei genügender charakterlicher Eignung, sprich ethischer Grundhaltung, eigentlich gar kein Reglement brauchen würde. Für mich ist selbstverständlich: Wenn man an den Schalthebeln der Währungspolitik sitzt und den Wechselkurs massgeblich beeinflussen kann, kommen Devisengeschäfte zwecks kurzfristiger Gewinnerzielung überhaupt nicht infrage. Jetzt hat man das eingeschränkt.

Eine andere Möglichkeit wäre gewesen, einfach den Compliance Officer der SNB einzuschalten, wenn Bedarf besteht, wie das bei jeder Geschäftsbank in diesem Lande üblich ist. Das ist eine sinnvolle Institution, so braucht es keine Überreglementiererei. Jedes Reglement wird letztlich Lücken aufweisen. Ein Reglement ist nur so viel wert, wie die Menschen, die es auslegen. In diesem Sinn kann der Bundesrat künftig natürlich den Bankrat etwas stärker an die Kandare nehmen: Der Bundesrat wählt immerhin sechs der elf Bankräte der SNB und kann somit massgeblich dazu beitragen, dass geeignete Persönlichkeiten eingesetzt oder Persönlichkeiten notfalls ausgewechselt werden.

Nach dieser persönlichen Bemerkung hätte ich noch eine Frage bezüglich der Devisengeschäfte, der Devisentransaktionen. Sie sind ja, wie erwähnt, vom Tatbestand des Insiderhandels ausgeschlossen. Da wundert man sich doch einigermassen: Ein klassischeres Insidergeschäft, als vor einem Zinsschnitt als involvierte Person beispielsweise ein Devisengeschäft zu tätigen, gibt es ja wahrscheinlich nicht. Da hätte ich, Frau Bundespräsidentin, gerne, dass Sie allenfalls noch eine Bemerkung dazu machen, ob Handlungsbedarf besteht.

In diesem Sinne und mit dem Verweis auf die Kompetenz des WAK-Präsidenten schliesse ich meine Ausführungen.