Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2001-06-12
Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-12
Wortprotokoll
Die Schweiz verfügt gegenwärtig über drei Objekte, welche Chancen auf eine Aufnahme in die Unesco-Liste der Weltnaturgüter haben. Das ist das Jungfrau-Aletsch-Gebiet, der Monte San Giorgio im Tessin und die Glarner Hauptüberschiebung. Das Buwal hat diese Evaluation gemacht. Die Liste der drei Objekte ist abschliessend. Wie bei den Weltkulturgütern hat auch hier eine gewisse Inflation der Anmeldungen eingesetzt, die natürlich die Bedeutung der einzelnen Objekte eher abwertet.
Warum gibt es eine Inflation der Anmeldungen? Ein Platz auf dieser Liste der Weltbesten der Unesco ist natürlich mit viel Prestige und einer bedeutenden internationalen Werbewirkung verbunden. Viele Touristen wählen ihre Reiseziele mit Hilfe dieser Welterbe-Listen der Unesco aus. Da gibt es Wintersportorte, die z. B. 90 Prozent ihrer Einkünfte im Winter erwirtschaften und mit einer Aufnahme in die Liste begreiflicherweise zu Recht eine Stärkung des Sommertourismus erhoffen.
Zur Frage des Naturschutzes: Ich persönlich bin Präsident des Vereins "GeoPark Sarganserland-Walensee-Glarnerland". In unserem Gebiet bietet dieses Welterbe der Glarner Hauptüberschiebung wohl den spektakulärsten Einblick in die Deckenschiebung der Alpen, in den Schlüssel der Alpenwelt. Die Einordnung in die Unesco-Liste ist natürlich nicht ein zusätzlicher Schutz, sondern eine bessere Informationsgelegenheit, ähnlich dem Beispiel des Grand Canyon in den [PAGE 701] USA, wo Orientierungen über Naturschönheiten entlang dem Hauptwanderwegnetz platziert sind, abgesprochen mit Wildhut und Naturschutz.
Das Hauptproblem der Akzeptanz durch die einheimische Bevölkerung wird mit Informationen entkräftet, weil die vorhandenen Schutzzonen diese heiklen Zonen ohnehin schützen. Heute neue Skilifte in diese heiklen Gebiete zu bauen, ist aufgrund der Bestimmungen ohnehin nicht möglich. Wir werden uns am Beispiel der Region Sarganserland-Walensee dafür einsetzen, dass diese Glarner Hauptüberschiebung ebenfalls in den Unesco-Katalog aufgenommen wird. Denn die Akzeptanz durch die einheimische Bevölkerung - es sind letztlich Gemeinderäte und Gemeindeversammlungen, die darüber befinden - ist gut, auch im angrenzenden Graubünden, das zum Teil auch davon betroffen ist.
In diesem Sinne unterstütze ich die Motion Teuscher als Postulat, die Region Jungfrau-Aletsch zur Aufnahme ins Unesco-Welterbe anzumelden. Selbstverständlich unterstützen wir die Form des Postulates, weil eine Motion aus unseren Reihen kaum sinnvoll ist, denn nicht wir entschliessen, was aufgenommen wird, sondern letztlich die Unesco mit den zuständigen Gremien.
In dem Sinne ist die Argumentation des Bundesrates logisch. In diesem Fall unterstütze ich es, die Motion als Postulat zu überweisen.