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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-05-30

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-05-30

Wortprotokoll

Der Bund vergibt Aufträge nur an Unternehmen, die die Lohngleichheit von Mann und Frau gewährleisten; das ist in Artikel 8 Absatz 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen festgehalten. Damit die Unternehmen ihre Situation in Bezug auf die Lohngleichheit überprüfen können, stellt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann ein Instrument zur Verfügung, das sogenannte Logib. Damit sieht ein Unternehmen genau, ob es im Rahmen ist oder eben nicht. Wenn ein Unternehmen die Lohngleichheit nicht gewährleistet, kann es vom Verfahren ausgeschlossen werden, oder die Vergabe kann widerrufen werden.

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann führt stichprobenweise Kontrollen durch; Frau Nationalrätin Carobbio Guscetti hat darauf hingewiesen. Diese Kontrollen sind relativ komplex. Es sind wenige Kontrollen, da stimme ich ihr zu; was heute kontrolliert wird, ist zu wenig, aber man hat im letzten Jahr auch schon Verbesserungen erzielt. Seit der Einführung der Kontrollen, also von 2006 bis 2011, sind insgesamt fünfzehn Unternehmen überprüft worden, in diesem Jahr sind weitere sechs in der Überprüfung. Etwas angezogen haben wir bei den Kontrollen also schon, und ich denke, das ist auch richtig.

Es ist so, dass nicht das Gesetz diese Toleranzschwelle von 5 Prozent vorsieht, sondern diese Toleranzschwelle ist von der Beschaffungskommission des Bundes in Zusammenarbeit mit dem Gleichstellungsbüro festgelegt worden. Sie kommt ausschliesslich im Rahmen von Lohngleichheitskontrollen und im öffentlichen Beschaffungswesen zur Anwendung. Es gibt also keine gesetzliche Regelung, die man anpassen oder ändern könnte.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass wir im März 2009 den Lohngleichheitsdialog aufgenommen haben. Das ist ein Projekt der Sozialpartner des Bundes, an dem sich alle Schweizer Unternehmen freiwillig beteiligen können. Es [PAGE 763] gibt auch viele, die das machen. Ich denke, das ist der pragmatische, der richtige Weg.

Ich möchte Ihnen beantragen, die Motion abzulehnen, weil die Toleranzschwelle im Rahmen dieses Dialogs bereits überprüft wird und weil sie nicht auf Gesetzesstufe festgelegt, sondern im Rahmen der Lohngleichheitskontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen vereinbart worden ist.