Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-05-30
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-05-30
Wortprotokoll
Als Finanzministerin müsste ich jetzt eigentlich sagen, ich sei für diesen Minderheitsantrag. Aber ich sage Ihnen trotzdem, dass ich gegen diesen Minderheitsantrag bin.
Es ist so, dass der Bund natürlich einen Teil dieser Kosten trägt - wir haben 8,25 Millionen Franken ermittelt. 0,1 [PAGE 759] Prozent der weitergeleiteten Steuern können wir dann dafür verwenden. Ob das aufgeht, kann ich Ihnen noch nicht sagen; ich werde Ihnen das aber in ein oder zwei Jahren sagen können. Die Kantone tragen keine administrativen Verfahrenskosten; diese hat der Bund zu tragen. Man muss auch sehen, dass der Finanzsektor einen grossen Teil der Kosten trägt. Die Umsetzungskosten für die Banken machen insgesamt - so die Schätzung der Bankiervereinigung - etwa 500 Millionen Franken aus. Dazu kommen noch die Betriebskosten. Wenn ich das alles anschaue, dann denke ich, dass wir die Kosten jetzt in einem guten Verhältnis aufgelistet und verteilt haben. Wenn Sie den kleinen Betrag dieser 8,25 Millionen Franken noch weiter aufschlüsseln würden, hätten Sie wahrscheinlich mehr Aufwand als Ertrag.
Darum bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.