Amherd Viola · Nationalrat · 2012-05-31
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-31
Wortprotokoll
Alle in diesem Saal sind sich einig: Das Nationalstrassennetz braucht ein Lifting. 1960 beschlossen, hat es bis heute praktisch keine Anpassungen erfahren, und dies, obwohl sich das Verkehrsaufkommen vervielfacht hat. Wir haben es schon gehört: Wir müssen heute fünfmal mehr Strassenverkehr bewältigen als vor fünfzig Jahren. Es ist also offensichtlich, dass bestehende Lücken im Nationalstrassennetz geschlossen und Engpässe beseitigt werden müssen, wenn wir auch in Zukunft auf eine leistungsfähige Strasseninfrastruktur zählen wollen. Eine gute [PAGE 799] Strasseninfrastruktur ist für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes unverzichtbar. Wir haben also eigentlich gar keine Wahl. Arbeitsstunden sollen durch produktive Tätigkeit ausgefüllt werden, nicht im Stau verlorengehen. So weit so gut, so weit herrscht Einigkeit.
Keine Einigkeit herrschte in der Kommission darüber, woher der Bund die nötigen Mittel für Betrieb, Unterhalt sowie Ausbau des Nationalstrassennetzes in der Höhe von 275 Millionen Franken jährlich nehmen soll. Dass es diese zusätzlichen Mittel braucht, steht fest. Ein Teil wird durch Kompensation vis-à-vis den Kantonen sichergestellt. Mineralölsteuer und Vignette sind weitere Finanzierungsquellen. Damit die Rechnung schliesslich aufgeht, ist die Erhöhung des Vignettenpreises auf 100 Franken unumgänglich. Wenn wir ehrlich sind und einen Vergleich mit unseren Nachbarländern machen, stellen wir fest, dass 100 Franken günstig sind.
Heute bezahlen wir für die Vignette 40 Franken - wie vor zwanzig Jahren. Der Preis ist nicht einmal an die Teuerung angepasst worden; was nichts anderes heisst, als dass wir heute effektiv weniger bezahlen als vor zwei Jahrzehnten. Das kann es nicht sein, besonders wenn wir wissen, was es in Zukunft alles zu finanzieren gilt.
Preiserhöhungen sind natürlich nie attraktiv. Im Falle der Vignette ist die Anpassung auf 100 Franken jedoch notwendig und gerechtfertigt. Es wird nicht Geld auf Vorrat eingezogen. Die Erhöhung wird erst umgesetzt, wenn die Rückstellungen in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr unter den Betrag von einer Milliarde Franken fallen, was ungefähr in drei Jahren der Fall sein dürfte.
Wir haben es in der Hand, die Finanzierung für die unumstritten notwendigen Projekte im Nationalstrassennetz bereitzustellen und damit deren Realisierung sicherzustellen - im Interesse der Wirtschaft und der Bevölkerung. Den Ausbau zu beschliessen, ohne zu sagen, wie dieser finanziert werden soll, ist nichts anderes, als sich selbst in den Sack zu lügen. Wir müssten dann so ehrlich sein und offen kommunizieren, dass nicht alles, was notwendig ist, realisiert werden kann. Sollte dieser Fall eintreten, wünsche ich uns allen in diesem Saal jetzt schon viel Glück bei der Auswahl jener Projekte, die zurückgestellt oder gestrichen werden müssen.
Aus sachlichen Gründen ist es unverzichtbar, den Vignettenpreis auf 100 Franken zu erhöhen. Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit I bei Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a zuzustimmen und damit dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen.