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Mathys Hans Ulrich · Nationalrat · 2001-06-13

Mathys Hans Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-13

Wortprotokoll

Die Finanzrechnung der Eidgenossenschaft, welche die Finanzströme des Bundes abbildet, schliesst für das Jahr 2000 erfreulich ab. Die Ausgaben belaufen sich auf 47,1 Milliarden Franken. Dies entspricht zwar in Bezug auf das Vorjahr einer Steigerung um 3,2 Prozent; die veranschlagten Ausgaben wurden jedoch um 0,8 Prozent unterschritten. Die Einnahmen belaufen sich demgegenüber auf 51,7 Milliarden Franken. Dies entspricht in Bezug auf das Vorjahr einer Steigerung um satte 20,1 Prozent, und es entspricht Mehreinnahmen gegenüber dem Voranschlag 2000 von 6,1 Milliarden Franken.

Durch diese unverhofften Mehreinnahmen schliesst die Finanzrechnung nicht wie budgetiert mit einem Defizit von 1,84 Milliarden, sondern mit einem Überschuss von rund 4,55 Milliarden Franken ab. Es handelt sich, in absoluten Beträgen wie auch in Prozent des Bruttoinlandproduktes, um den höchsten Überschuss der letzten 30 Jahre. Der starke Anstieg auf der Einnahmenseite von über 20 Prozent ist hauptsächlich auf folgende Fiskaleinnahmen zurückzuführen:

Die Zusatzeinnahmen bei der Verrechnungssteuer von rund 2,5 Milliarden Franken sind vorab das Ergebnis der Eingänge aus Aktiendividenden. Die über den Erwartungen liegenden Zusatzeinnahmen von 985 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer rühren in erster Linie daher, dass die Eingänge aus früheren Steuerperioden unterschätzt wurden. Dies trifft insbesondere auf die juristischen Personen und die überraschend hohen Unternehmensgewinne zu. Die um 846 Millionen Franken über dem Voranschlag liegenden Erträge aus den Stempelabgaben sind zum grossen Teil auf die grossen Börsenumsätze zurückzuführen.

Angesichts dieser unerwarteten Ergebnisse hat das Eidgenössische Finanzdepartement bei der Konjunkturforschungsstelle der ETH eine Studie in Auftrag gegeben. Diese soll allfällige Möglichkeiten aufzeigen, wie die Einnahmenentwicklung des Bundeshaushaltes im Voraus besser eingeschätzt werden kann. Sowohl die Verrechnungssteuer wie auch die Stempelabgaben sind stark von den Unternehmensergebnissen und von den nicht vorhersehbaren Unternehmenszusammenschlüssen abhängig.

Die Erfolgsrechnung, die die vermögensmässige Entwicklung des Bundeshaushaltes abbildet, weist für das vergangene Jahr einen Ertragsüberschuss von rund 1,5 Milliarden Franken aus. Dieses Ergebnis ist um rund 3 Milliarden Franken schlechter als die Finanzrechnung. Die Differenz ist hauptsächlich auf den zusätzlichen Abschreibungsbedarf im Zusammenhang mit der Bereinigung von Altlasten, insbesondere der Fehlbeträge der Pensionskasse von Bund und SBB, zurückzuführen.

Ferner stellen die umfangreichen Darlehensrückzahlungen der Arbeitslosenversicherung keinen Ertrag dar. Die Bilanz weist bei einer Bilanzsumme von 134 Milliarden Franken einen gegenüber den Vorjahren leicht reduzierten Fehlbetrag von 70,4 Milliarden Franken auf; die Schulden haben sich gleichzeitig von 102 Milliarden Franken Ende 1999 auf 108 Milliarden Franken Ende 2000 erhöht.

Die Kommission kommt aufgrund dieser Fakten zu folgender Beurteilung: Die Schulden der öffentlichen Hand steigen trotz des guten Rechnungsergebnisses 2000 weiter an; die Sanierung des Bundeshaushaltes und ein allfälliger Schuldenabbau bleiben nach wie vor ein zentrales Anliegen.

Sie werden in dieser Session Gelegenheit dazu haben, mit der Vorlage für eine Schuldenbremse die notwendigen verfassungsmässigen und gesetzlichen Pfeiler zu setzen. Das Rechnungsmodell des Bundes bedarf unbedingt einer Überarbeitung und Erneuerung. Die Finanzkommissionen beider Räte werden sich am finanzpolitischen Seminar Ende Juni mit diesem Thema eingehend befassen.

Die Ausgaben liegen um rund 300 Millionen Franken unter dem Voranschlag 2000. Dies ist hauptsächlich auf Minderausgaben in folgenden Aufgabengebieten zurückzuführen: In der sozialen Wohlfahrt belaufen sich die Minderausgaben auf 332 Millionen Franken, im Verkehr auf 137 Millionen Franken, in der Bildung und Grundlagenforschung auf 85 Millionen Franken und in der Landwirtschaft und Ernährung auf 263 Millionen Franken. Aufgrund der zusätzlichen Einnahmen verzeichnet das Aufgabengebiet Finanzen und Steuern Mehrausgaben von rund 500 Millionen Franken. Die hauptsächliche Ursache dafür ist der automatische Mechanismus, der bei den Kantonsanteilen an den Einnahmen des Bundes spielt.

Ein Vergleich in Bezug auf die Aufgabengebiete für das Jahr 1999: Bei der sozialen Wohlfahrt mit einem Anteil von 26 Prozent der Gesamtausgaben oder absolut 12,3 Milliarden Franken haben die Ausgaben gegenüber 1999 um 2,3 Prozent oder 275 Millionen Franken zugenommen. Sämtliche Sozialwerke erhielten vom Bund höhere Beiträge. Bei den Finanzen und Steuern beliefen sich die Ausgaben auf rund 8,4 Milliarden Franken oder 20 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes. Enthalten sind hier namentlich die Anteile Dritter. Sie legten mit knapp 1,1 Milliarden Franken oder 13,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr am stärksten zu. Der Zuwachs erklärt sich zum einen aus dem deutlich erhöhten Verrechnungssteuerertrag und zum anderen aus dem Umstand, dass sich die Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt auf den 1. Januar 1999 nun zum ersten Mal vollständig in der Rechnung niederschlägt.

Beim Verkehr haben die Ausgaben mit absolut 6,6 Milliarden Franken oder einem Anteil von 14,1 Prozent der Gesamtausgaben gegenüber 1999 um 4,9 Prozent oder 308 Millionen Franken zugenommen. Diese Entwicklung ist auf die Verwirklichung der Eisenbahn-Grossprojekte, insbesondere von "Bahn 2000" und Neat, zurückzuführen. [PAGE 704]

Bei der Landesverteidigung haben sich die Ausgaben nach sechs aufeinander folgenden durch Ausgabenreduktionen gekennzeichneten Jahren auf einem Niveau von rund 5 Milliarden Franken stabilisiert. Die Ausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr leicht um 16 Millionen Franken an. Die Landesverteidigung fiel seit dem Jahr 1980, gemessen an der Bedeutung in der Staatsrechnung, vom zweiten auf den vierten Platz zurück. Im Jahr 1990 beliefen sich die Verteidigungsausgaben noch auf 6 Milliarden Franken. Heute machen sie einen Anteil von noch 10,6 Prozent aus, im Jahr 1980 waren es immerhin noch 20,3 Prozent.

Die übrigen Aufgaben teilen sich in 4,6 Milliarden Franken. Die Steigerung gegenüber 1999 beträgt 3,3 Prozent, wobei der stärkste Anstieg bei der Forstwirtschaft - Lothar-Schäden - liegt. Der Anteil an den Gesamtausgaben beträgt 9,6 Prozent.

Landwirtschaft und Ernährung: Mit 3,7 Milliarden Franken oder 7,9 Prozent nimmt der Bereich Landwirtschaft und Ernährung Platz 6 unter den Aufgabenbereichen ein. Die Ausgaben nahmen gegenüber dem Vorjahr um 470 Millionen Franken oder um 11,2 Prozent stark ab. Dieser Rückgang steht zum Teil in einem Zusammenhang mit der Zahlungsspitze vor einem Jahr, die durch den Übergang zur neuen Milchmarktordnung mit der Liquidation der Käseunion erfolgte. Ein Teil der Minderausgaben ist aber auch in der Umsetzung der neuen Agrarpolitik zu suchen. Die Direktzahlungen nahmen um 202 Millionen Franken ab, für die Absatzgarantie um 58 Millionen Franken. Die Ausgaben für die Landwirtschaft gehen seit 1996 - das Jahr 1999 bildet ja eine Ausnahme - tendenziell zurück.

Bildung und Grundlagenforschung: Die Ausgaben für Bildung und Grundlagenforschung bleiben mit rund 3,3 Milliarden Franken stabil. Dabei ist zu bedenken, dass die Entwicklung in den Neunzigerjahren unter denjenigen der anderen Aufgabenbereiche, mit Ausnahme der Landesverteidigung, lag. Der Anteil an den Gesamtausgaben beträgt 6,9 Prozent.

Beziehungen zum Ausland: Für die Beziehungen zum Ausland hat der Bund im Jahre 2000 2,27 Milliarden Franken aufgewendet. Die Ausgaben stiegen um 5,3 Prozent oder 115 Millionen Franken an. Der Zuwachs steht im Zusammenhang mit den Ereignissen in Kosovo, welche ausserordentliche Unterstützungsleistungen wie beispielsweise bei der technischen Zusammenarbeit oder bei der humanitären Hilfe auslösten. Der Anteil des Bereichs Beziehungen zum Ausland an den Gesamtausgaben beträgt 4,8 Prozent.

Ich komme zum Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte. Die Finanzierung der Eisenbahn-Grossprojekte erfolgte erstmals im Jahre 1998 über den vom Parlament geschaffenen Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte. Der Fonds hat die Form eines rechtlich unselbstständigen Fonds mit eigener Rechnung und besteht aus einer Erfolgsrechnung und aus einer Bilanz. Die Erträge des Fonds bestehen aus zweckgebundenen Einnahmen sowie aus der Aktivierung von Darlehen und Vorschüssen. Der Aufwand umfasst die Entnahmen für die einzelnen Projekte "Bahn 2000", Neat, Lärmsanierung und Anschluss an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz, die Passivzinsen aus den Verpflichtungen des Fonds, die Abschreibung von Aktiven sowie in einer späteren Phase die Rückzahlung der dem Fonds vom Bund gewährten Vorschüsse.

Während der Anfangsphase des Fonds ist wegen der Kumulation der Projekte eine Investitionsspitze zu verzeichnen. Während dieser Phase reichen die Einnahmen und Darlehen nicht zur Deckung des jährlichen Aufwandes aus. Der Fehlbetrag in der Erfolgsrechnung wird durch Vorschüsse des Bundes gedeckt, die sich in der Fonds-Bilanz kumulieren. Diese kumulierte Bevorschussung darf gemäss Fonds-Reglement 4,2 Milliarden Franken nicht übersteigen.

Zur Finanzierung der Bevorschussung muss der Bund seinerseits die notwendigen Mittel auf dem Kapitalmarkt aufnehmen, wodurch die Staatsverschuldung steigt. In der zweiten Hälfte der Laufzeit des Fonds übersteigen die verfassungsmässig vorgesehenen Finanzierungsmittel die Fonds-Entnahmen. Der jährliche Finanzierungsüberschuss wird automatisch zur schrittweisen Rückzahlung der Bevorschussung eingesetzt, wodurch letztlich auch die Staatsverschuldung zurückgeht.

Die Fonds-Entnahmen betrugen im Jahre 2000 insgesamt 1,258 Milliarden Franken, rund 362 Millionen Franken weniger als budgetiert. Die grössten Abweichungen verzeichnen die "Bahn 2000", erste Etappe, und die Neat, Achse Gotthard.

Der Fonds schliesst mit einer Unterdeckung von 506 Millionen Franken ab. Kumuliert steigt die Bevorschussung damit auf 1,15 Milliarden Franken. Sie liegt damit hinter den Prognosen zurück.

Pensionskasse des Bundes: Zum ersten Mal seit sechs Jahren kann die Kommission dem Rat vorbehaltlose Zustimmung zur Rechnung der Pensionskasse beantragen. Die Rechnung kann nach langen Jahren der Vorbehalte wieder als ordnungsgemäss bezeichnet werden.

ETH-Bereich: Der ETH-Bereich verfügt seit Januar 2000 über eine eigene Sonderrechnung. Das Parlament genehmigt die Rechnung im Rahmen eines eigenen Bundesbeschlusses. Das Ergebnis der Erfolgsrechnung beläuft sich auf 1,25 Milliarden Franken. Budgetiert waren 1,395 Milliarden. Die ausserordentlichen Aufwendungen haben die Rechnung mit 68 Millionen Franken stark belastet. Das Ergebnis vor dem Finanzierungsbeitrag des Bundes ist dennoch besser als budgetiert.

Die Investitionsrechnung ist mit rund 400 Millionen Franken um rund 30 Millionen Franken tiefer als geplant ausgefallen.

Ich kann Ihnen die Anträge der Kommission bekannt geben:

Bundesbeschluss I über die eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2000: Die Kommission beantragt Ihnen mit 20 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung.

Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2000: Die Kommission beantragt Ihnen mit 21 zu 0 Stimmen Zustimmung.

Bundesbeschluss III über die Rechnung 2000 des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen: Die Kommission beantragt Ihnen mit 19 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen Zustimmung.

Zum Nachtrag I zum Voranschlag für 2001: Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit der Botschaft über den Nachtrag I zum Voranschlag für 2001, Kreditnachträge im Umfang von 929,2 Millionen Franken und Verpflichtungskredite im Umfang von 708,8 Millionen Franken zu genehmigen.

Die gewichtigsten Nachtragskredite betreffen die folgenden Bereiche: Expo.02: Umwandlung der Defizitgarantie in ein Darlehen von 300 Millionen Franken; Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse des Bundes von 203 Millionen Franken; Militärbereich: 128 Millionen Franken; Überbrückungskredit für Tadschikistan: 105,6 Millionen Franken. Dieser Betrag wurde bereits zwei Wochen nach der Auszahlung zurückerstattet.

Der Bundesrat hat nachträglich ein Begehren auf eine Erhöhung des in der Botschaft erwähnten Nachtragskredites für Inlandbeihilfen für Schlachtvieh und Fleisch eingereicht. Statt 7 Millionen werden 15,5 Millionen Franken für BSE-bedingte Marktentlastungsmassnahmen benötigt. Der Nachtragskredit wird vollständig kompensiert.

Zu den Beschlüssen der Kommission: Die Kommissionsmehrheit folgt in den meisten Punkten den Beschlüssen des Ständerates. Anlass zu Diskussionen gaben insbesondere folgende Nachträge:

1. Inlandbeihilfen für Schlachtvieh und Fleisch: Die Kommission forderte, dem neuen Entwurf des Bundesrates zu folgen. Die Finanzdelegation hat sich am 6. Juni 2001 über die Gewährung eines gewöhnlichen Vorschusses ausgesprochen.

2. Expo.02: Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament das Begehren, die mit Bundesbeschluss vom 16. Juni 2000 bewilligte Defizitgarantie zugunsten der Expo in der Höhe von 338 Millionen Franken bis zum Betrag von 300 Millionen in Form von Darlehen an den Verein Expo zu gewähren. Die Banken haben einen Überbrückungskredit von 160 Millionen Franken zugesichert, verlangen aber eine Ablösung des Darlehens per Ende Juli 2001 auf 80 Millionen Franken. Die [PAGE 705] Umwandlung der Defizitgarantie in ein Bundesdarlehen wurde in der Kommission eingehend diskutiert.

Grundlage für den Beschluss der Kommission bildete ein Bericht der Finanzdelegation vom 11. Mai 2001 über die Ergebnisse ihres Kontrollbesuches vom 1. und 2. Mai 2001 bei den Verantwortlichen der Expo in Biel und Neuenburg. In der Zeitspanne zwischen 1998 und 2000 gewährte die Eidgenossenschaft der Expo.02 Verpflichtungskredite in der Höhe von 718 Millionen Franken. Bisher wurden Zahlungskredite im Umfang von 273,7 Millionen Franken freigegeben. Die 300 Millionen Franken aus der Umwandlung der Defizitgarantie sind zu den bisherigen Zahlungskrediten dazuzurechnen.

Eine nähere Überprüfung der aktuellen Finanzplanung der Expo.02 lässt erkennen, dass die unter verschiedenen Titeln wie Defizitgarantie und Darlehen bewilligten Verpflichtungskredite des Bundes von 718 Millionen Franken de facto mit grosser Wahrscheinlichkeit als à fonds perdu zu betrachten sind. Der Voranschlag der Expo.02 beläuft sich auf 1,4 Milliarden Franken. Davon sind 454 Millionen Franken an Sponsorengeldern eingestellt, das Risikopotenzial beträgt runde 300 Millionen Franken.

Bei den Sponsorenbeiträgen bestehen vertraglich oder durch Absichtserklärungen abgesicherte Zusagen von rund 307 Millionen Franken, es fehlen noch 147 Millionen Franken. Die Expoleitung erachtet das Risiko, den anvisierten Ertrag nicht zu erreichen, als hoch und beziffert dieses auf rund 108 Millionen Franken. Schwer abzuschätzen sind auch die Eintritte. Die Expoleitung geht von 10,5 Millionen Eintritten aus, das scheint im Vergleich zur Expo von 1964 mit 11,7 Millionen Eintritten zwar eine vorsichtige Schätzung zu sein, doch damals betrug der reguläre Eintritt 6 Franken, während der reguläre Eintrittspreis heute rund 48 Franken betragen wird. Gewisse Abstriche sind auch bei der Schätzung der anderen Einnahmen zu melden, so bei Parkgebühren usw.

Bei den Ausgaben hält die Expoleitung fest, dass 95 Prozent vertraglich abgesichert sind, die Risiken bei den Ausgaben betragen rund 115 Millionen Franken. Es handelt sich teilweise auch um Reservepositionen für Unvorhergesehenes.

Die Kommissionsmehrheit stellte fest, dass der "point of no return" überschritten ist. Sie beantragt Ihnen denn auch mit 17 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen Zustimmung zum Nachtragskredit für die Expo.02. Es liegt ein Minderheitsantrag Mugny vor, der den Nachtragskredit streichen möchte.

Dienstleistungen Dritter beim Bundesamt für Energie: Für die Vorbereitung des Vollzuges des neuen Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG), insbesondere für die Vorbereitung des Vollzuges der Vergütung für die Durchleitung von Strom, beantragt der Bundesrat 1,2 Millionen Franken. Eine Kommissionsminderheit kritisierte die Ausarbeitung eines Verordnungsentwurfes, noch bevor das Gesetz endgültig verabschiedet ist.

Die Kommissionsmehrheit folgte dem Bundesrat. Der Vollzug des EMG wurde bereits in den UREK beider Räte thematisiert und der vermehrte Beizug von in- und ausländischen Experten verlangt. Es liegt ein Minderheitsantrag Maillard vor, der den Kredit streichen möchte.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen Zustimmung zum Nachtrag I zum Voranschlag für 2001.