Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-06-06
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-06-06
Wortprotokoll
Die Motion Müller Thomas wurde am 18. Juni 2010 eingereicht, just an dem Tag, an dem der Bundesrat über die Höhe der Gebühren für die Jahre 2011 bis 2014 entschied. Somit sind die Forderungen der Motion weitgehend überholt; die Forderung, dass die Gebühren gleich hoch bleiben, hat der Bundesrat schon vor zwei Jahren erfüllt. Ich möchte deshalb lediglich noch ein paar Korrekturen am Votum von Herrn Nationalrat Müller anbringen, die meines Erachtens nötig sind.
Erstens hat die SRG während der letzten zehn Jahre tatsächlich mehr Geld erhalten, doch hat das für die Höhe der Gebühren keine Rolle gespielt. Die Gebühren für den Einzelnen sind in den letzten zehn Jahren real, also unter Berücksichtigung der Teuerung, gleich hoch geblieben.
Zweitens betragen die Gebühren nicht 562 Franken, wie Herr Nationalrat Müller behauptet, sondern 462 Franken; das ist doch ein relativ grosser Unterschied.
Drittens fallen 40 Prozent der Kosten der SRG aufgrund der Mehrsprachigkeit der Programme an. Die Mehrsprachigkeit der Programme ist in diesem Land politisch gewollt. Sie hat ihren Preis. Wenn Sie die Kosten für die Mehrsprachigkeit abzögen, wären die Gebühren bei uns sogar tiefer als in Deutschland oder in Österreich. Ich bitte Sie deshalb, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Mehrsprachigkeit der Radio- und Fernsehprogramme als Teil des Service public zu finanzieren ist.
Viertens haben wir in den letzten Jahren diverse Wünsche der SRG gestrichen. Wir haben ihr ein Sparprogramm verordnet: Sie musste 58 Millionen Franken einsparen - Herr de Weck hat das geschafft -, und 30 Millionen Franken des geltend gemachten Finanzbedarfs wurden nicht anerkannt. Insofern sind wir nicht allen Wünschen der SRG nachgekommen.
Fünftens haben wir ein Gebührensplitting. In den vergangenen Jahren haben wir einen Teil der Gebühreneinnahmen für die privaten Sender verwendet, und zwar zu Recht, weil sie in diesem Sinne einen Teil des Service public erfüllen.
Sechstens werden wir Ihnen in Kürze die Botschaft über die Umstellung des Systems, den Wechsel hin zu Haushaltgebühren, vorlegen. Dieser Ansatz wird, das ist auch die Meinung des Bundesrates, zu einer Reduktion für die Haushalte führen.
Siebtens ist der Service public Bestandteil des Demokratieprozesses, des Prozesses der Rechtsstaatlichkeit. Wir brauchen die über Radio, Fernsehen und die Printmedien verbreiteten Informationen, deshalb wird es immer auch eine staatliche Unterstützung brauchen. Aber das System muss modernisiert werden.