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Müller Thomas · Nationalrat · 2012-06-06

Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-06

Wortprotokoll

Mit meiner Motion will ich den Bundesrat beauftragen, die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen nicht weiter ansteigen zu lassen und den von der SRG geltend gemachten zusätzlichen Finanzbedarf auch nicht durch andere Einnahmen wie Online-Werbung decken zu lassen. Zur Online-Werbung im Internet habe ich einen separaten Vorstoss eingereicht, wir werden dieses Thema bei dessen Behandlung separat diskutieren.

Der Bundesrat hat das Anliegen meines Vorstosses aus dem Jahre 2010 teilweise erfüllt, indem er im Jahre 2010 eine damals von der SRG gewünschte Erhöhung der Empfangsgebühren nicht bewilligte. Die Motion hat aber auch die Zukunft im Auge. Mit 462 Franken pro Jahr bezahlen die Schweizer Haushalte eine der weltweit höchsten Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen. Auch wenn der Betrag im Jahre 2010 nicht zusätzlich erhöht wurde, ist zu beachten, dass allein schon aufgrund der Einwanderung und der zusätzlichen Haushalte der gesamte Gebührenertrag Jahr für Jahr angestiegen ist und ansteigt, ohne dass die SRG dadurch einen Mehraufwand hatte oder hat.

Es ist Zeit, die Kostenstruktur der SRG durchgehend zu überprüfen. Die im internationalen Vergleich sehr hohen Empfangsgebühren lassen sich zwar zum Teil mit dem kleinen Inlandmarkt und der Mehrsprachigkeit begründen. Aber das ist nur die halbe Wahrheit. Wenn der Bundesrat darlegt, dass von 100 in der deutschsprachigen Schweiz einbezahlten Gebührenfranken 40 in die Romandie und in die italienischsprachige Schweiz fliessen, so ist diese Zahl mit Blick auf die Struktur und die Organisation der SRG zu hinterfragen. Wie lässt sich beispielsweise begründen und rechtfertigen, dass die SRG im Tessin zehnmal mehr Mitarbeitende hat als Tele Ticino, obwohl beide Stationen das genau gleiche Sendegebiet bedienen?

Zurückhaltung bei der Festsetzung der Höhe der Zwangsgebühren verlangt auch die Rücksicht auf das veränderte Verhalten der schweizerischen Radiohörer und Fernsehzuschauer. Sie hören und sehen nicht allein SRG-Programme, sondern auch Programme privater und ausländischer Stationen. In der Gründerzeit von Radio und Fernsehen mag es richtig gewesen sein, die Kräfte auf die SRG zu bündeln; daraus ist über die Jahrzehnte ein faktisches Monopol entstanden, das heute nicht mehr gerechtfertigt ist. Es gefährdet letztlich auch die Meinungsvielfalt.

Hohe Zwangsgebühren verschaffen der SRG einen Wettbewerbsvorteil, ohne dass sie wie andere Unternehmen einem effektiven Kostendruck ausgesetzt ist. Umgekehrt sind die [PAGE 963] privaten Verleger einem enormen Kostendruck ausgesetzt und können ihren Beitrag zur Meinungsvielfalt nur noch unter erschwerten Bedingungen leisten, weil ihnen deutlich weniger Mittel zur Verfügung stehen als der SRG. Diese Wettbewerbsverzerrung schadet auf lange Sicht der Demokratie, weil diese auf eine Vielzahl von publizistischen Informations- und Meinungsträgern angewiesen ist.

Ich empfehle Ihnen meine Motion zur Annahme. 114 Mitglieder des Nationalrates haben sie mitunterzeichnet.