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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-06-11

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-06-11

Wortprotokoll

Herr Girod, der Kanton Zürich hatte im Hinblick auf die Erarbeitung des Sachplans Fruchtfolgeflächen rund 48 300 Hektaren Fruchtfolgeflächen gemeldet. Bei der Neubewertung der Fruchtfolgeflächen wurde festgestellt, dass von den ursprünglich gemeldeten Flächen knapp 10 Prozent neu zu den Nutzungseignungsklassen 7 bis 10 gehören, die den Kriterien der Fruchtfolgeflächen nicht genügen würden. Der Kanton verzichtet nun auf die Beibehaltung der Fruchtfolgeflächen in den Eignungsklassen 7 bis 10. Dafür rechnet er Flächen in der Nutzungseignungsklasse 6 an, diese aber nur zur Hälfte ihres tatsächlichen Umfanges. Dass auch Flächen mit Hangneigung von mehr als 18 Prozent angerechnet werden, ist zulässig, da der Kanton mit der Neubewertung der Fruchtfolgeflächen nicht auf schlechtere Böden ausgewichen ist, als es ursprünglich bei der Erarbeitung des Sachplans der Fall war, also Böden berücksichtigt werden, die auch massgebend waren für die Zuteilung des Mindestumfanges von 44 400 Hektaren.

In einem Rundschreiben vom 4. Mai 2011 hat das Bundesamt für Raumentwicklung den Kantonen mitgeteilt, dass Fruchtfolgeflächen, die sich im Gewässerraum befinden, weiterhin zum Kontingent gezählt werden können, jedoch separat ausgewiesen werden müssen. In der Hinweiskarte für anthropogene Böden weist der Kanton Zürich lediglich auf das Potenzial für das Anlegen neuer Fruchtfolgeflächen hin. Diese Flächen gehören nicht zu den Fruchtfolgeflächen. Sie können jedoch mit Eingriffen verbessert werden und neuüberbaute Fruchtfolgeflächen kompensieren. Diese Massnahme soll sicherstellen, dass der Mindestumfang längerfristig erhalten werden kann.