Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2012-06-11
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-11
Wortprotokoll
Für die SP-Fraktion ist klar: Die Schweiz darf nicht Türöffnerin für Schwarzgeldverschiebungen in andere Staaten sein. Wer hier Schwarzgeld hatte oder noch hat und sich nicht der schweizerischen Lösung gemäss den drei Abkommen und dem jetzt vorliegenden [PAGE 1037] Gesetz unterwerfen, sondern sein Geld abzügeln und damit verschwinden will, soll, geschätzter Herr Pelli und geschätzter Herr Kollege Kaufmann, nur auf Anfrage - nämlich auf Anfrage eines der drei Partnerländer dieser Abkommen - mit Name und Vermögensstand genannt werden. Sie haben masslos übertrieben mit Ihren Gegenargumenten. Es geht nicht um die Person, die ihre Guthaben ihrem Wohnsitzland, das eines unserer Partnerstaaten ist, meldet bzw. legalisiert; da kommt natürlich auch keine Anfrage.
Zu Herrn Kollege Maier ist Folgendes zu sagen: Herr Kollege, Sie haben sich auf die Rechtssicherheit und das Recht für diese betroffenen Personen im Sinne dieses Gesetzes bezogen. Ich darf Sie gerne daran erinnern, dass aufs Recht sich nur berufen darf, wer sich selbst auch ans Recht hält. Dieses Recht haben Steuerhinterzieher längst verwirkt, insbesondere solche, die seit Jahren Schwarzgeld in der Schweiz haben und jetzt dieses unglaubliche Steuerschlupfloch, diese Lücke zwischen der Unterzeichnung der Abkommen - September bzw. Oktober 2011 und April 2012 - und dem Inkrafttreten am 1. Januar 2013, nutzen wollen, um mit diesen Guthaben in irgendeine andere Steueroase, auf irgendeine karibische Insel zu verschwinden.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, diesen Antrag zu unterstützen. Der Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer ist konsequent, klar, transparent und setzt ein positives Signal für das internationale Image der Schweiz.
Persönlich hatte ich die Gelegenheit, mit der Finanzdelegation der beiden Räte Mitte Mai in Brüssel und in Den Haag zu sein. Dort hatten wir Austausch mit den Rechnungshöfen und den Finanzkommissionen. Wenn ein Echo klar war in diesen beiden Hauptstädten, dann dieses: Das Image der Schweiz ist in Sachen Steuern sehr schwer angeschlagen. Ansonsten ist es gut, zum Glück, aber bei diesem Thema stehen wir ganz schwarz da. Dieser Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer würde eben diese Türe dicht machen und würde dazu beitragen, dass die Verschwindungsmasse von Geld, das von Steuerhinterziehern jetzt aus der Schweiz in irgendeine andere Steueroase gezügelt werden soll, auf das Kleinstmögliche reduziert wird. Der Antrag ist ein Anreiz für alle, die jetzt noch Steuerhinterziehungsgeld in der Schweiz haben, dieses jetzt eben nicht abzuzügeln und damit eben den Bankenplatz Schweiz nicht zu schwächen, sondern sich der Regularisierung in der einen oder anderen Form gemäss Abkommen und Steuergesetz zu unterwerfen. So gehen sie nicht das Risiko ein, dass sie dann nach Anfrage aufgrund der Meldung der Vermögensverschiebung doch genannt werden.
Ich bitte Sie, im Interesse des Images der Schweiz, des Erhalts der Guthaben in der Schweiz und der Sicherheit diesen Antrag zu unterstützen.
Noch etwas zur Rückwirkung oder Vorwirkung: Es ist ja nicht gleich, ob ein Gesetz mit der Rückwirkung allein zurückwirkt oder wie hier Vertragsunterzeichnungen vorliegen. Diese Vertragsunterzeichnungen wurden auch öffentlich gemacht, und mit dem Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer geht die Wirkung bloss zurück bis zu diesen jeweiligen Unterzeichnungen, die teilweise, im Besonderen bezüglich der Verhandlungen mit Deutschland, nach jahrelangen Verhandlungen zustande kamen. Die betroffenen Personen konnten sich also eigentlich seit Langem darauf einstellen, dass eines Tages die Tür für die Steuerhinterziehung zugeht, auch in der Schweiz. Deshalb ist dieser Antrag ein konsequenter Beitrag. Ich danke für Ihre Zustimmung.