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Schmid Martin · Ständerat · 2012-05-29

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-05-29

Wortprotokoll

Ohne jetzt hier der Spielverderber sein zu wollen, möchte ich doch darauf hinweisen, dass gerade unsere Empörung, dass eben Schwarzgeld nach Deutschland fliessen könnte, doch mit Vorsicht hier vorzutragen sei. Rufen Sie sich nämlich in Erinnerung, was in den vergangenen Jahren in den anderen Parlamenten jeweils über die Schweiz vorgebracht worden ist. Wir haben eine Strategie gewählt, indem wir uns dafür entschieden haben, in Zukunft einen steuerkonformen Finanzplatz aufzubauen. Das war unsere Entscheidung. Das war nicht die Entscheidung des Auslands und auch nicht die Entscheidung von Deutschland. Wir müssen die Vor- und Nachteile einer solchen Strategie selber tragen. Der Bundesrat hat Verantwortung übernommen, indem er eben einen solchen Weg eingeschlagen hat. Und wir unterstützen den Bundesrat bei der Umsetzung.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es schon heute unter den geltenden Bestimmungen möglich ist, Schwarzgeld aus der Schweiz nach Deutschland oder auch in andere Länder zu bringen. Und wenn Sie ganz sicher sein wollen, dann bringen Sie das Geld in die USA. Ich möchte hier aber nicht weitere Ausführungen zu diesem Thema machen, sondern noch auf zwei Argumente eingehen, welche von Herrn Germann vorgebracht worden sind und mit welchen er den Antrag auf Rückweisung und Neuverhandlung begründet hat.

Der Kommissionspräsident hat die Ausführungen zu den Steuersätzen gemacht. Ich möchte auch noch auf die Verwendung gestohlener Kundendaten zu sprechen kommen. Es ist in der Tat so, dass diese Möglichkeit natürlich weiterhin bestehen würde und dass die Frage des aktiven Verhaltens ja thematisiert worden ist. Man muss sich aber die Frage stellen, ob denn die Verwendung gestohlener Kundendaten überhaupt noch eine Bedeutung hat, wenn die Abgeltungssteuerabkommen in Kraft getreten sind. Da sage ich Ihnen hier offen: Ich glaube nicht. Wenn nämlich in Deutschland das Abkommen in Kraft getreten ist, haben auch die Steuerbehörden gar kein Interesse mehr daran, aktiv nach [PAGE 291] solchen Kundendaten zu suchen. Diejenigen Personen, die ihre Steuerpflicht durch eine Abgeltung erfüllt haben oder dann allenfalls sich selbst in Deutschland angezeigt haben, haben nämlich keine Rechtsfolgen mehr zu befürchten. Die Kundinnen und Kunden haben es also diesbezüglich selbst in der Hand.

Dann wurde weiter vorgebracht, dass Nachverhandlungen notwendig gewesen seien. Es ist natürlich immer unschön, wenn man einen Vertrag auf dem Tisch hat und dann gezwungen wird, nochmals nachzugeben - sozusagen auf die Knie zu gehen und nochmals nachzubessern -, und als Staat so letztlich auch im internationalen Verhältnis erpressbar wird. Ich glaube, dass wir uns da nichts vormachen müssen. Es ist in der Tat eine schwierige Situation, aber es bestand auch ein ausserordentlicher Druck. Ich möchte hier niemandem einen Vorwurf machen, aber ich hoffe, dass wir in Zukunft nicht mehr nachgeben müssen, dass die Schweiz selbstbewusst ihre Position durchbringen kann.

Herr Germann hat darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Nachverhandlungen das Zugeständnis gemacht werden musste, dass 1300 Anfragen getätigt werden können. Dieses Zugeständnis ist inhaltlich nicht von derart grosser Bedeutung. Wenn man schon 999 Anfragen tätigen kann und die Abkommen letztlich die Anonymität - mit Ausnahmen bei gewissen Vermögen - nicht gewährleisten, spielt die Möglichkeit von 300 zusätzlichen Anfragen bei der Umsetzung des Abkommens keine Rolle mehr. Gegen aussen ist diese Zahl, bei der man nachgegeben hat, vielleicht relevanter, aber inhaltlich ist sie für mich nicht entscheidend.

Letztlich zahlen wir mit diesem Abkommen einen gewissen Preis dafür, dass wir die Strategie der Abgeltung anwenden können. Im Nachhinein könnte man vielleicht bessere Konditionen aushandeln. Aber dieses individuelle Abkommen mit Deutschland jetzt nochmals zur Diskussion zu stellen würde für mich eben auch bedeuten, dass wir den Weg, den der Bundesrat mit der Strategie der Abgeltung eingeschlagen hat, nicht begehen können, weil die Strategie sistiert ist, bis wir dieses Abkommen haben. Deshalb bin ich dagegen, dass wir hier nochmals einen Marschhalt einlegen.