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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-05-29

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-05-29

Wortprotokoll

Ich bin selbstverständlich einverstanden, dann wird es nämlich auf den Finanzmarktbereich begrenzt. Wir haben ja gesagt, hier bestehe nach Auffassung des Bundesrates eine Strafbarkeitslücke.

Vielleicht noch zur Feststellung von Herrn Ständerat Germann: Es ist so, die Verwendung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen durch Dritte wird durch Artikel 162 StGB sanktioniert. Wenn Sie aber die Verwendung und die Weitergabe von unrechtmässig erworbenen Bankkundendaten ansehen, dann bemerken Sie, dass die Weitergabe nicht per se eine Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses nach Artikel 162 StGB ist. Und um die Weitergabe geht es ja, Herr Ständerat Bischof.

Ich bin einverstanden. Es ist nämlich bei der anderen Vorlage bereits anhängig. Dann kann man auch diskutieren, welchen Bereich man genau abdecken wird. Ich denke, das ist richtig so.