Graber Konrad · Ständerat · 2012-05-29
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-29
Wortprotokoll
Im Frühjahr 2009, und dieses Datum hat eine gewisse Relevanz, hat der Bundesrat beschlossen, in Zukunft bei der Amtshilfe in Steuersachen den Standard nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu übernehmen. In der Sommersession 2010 haben die eidgenössischen Räte die ersten zehn Abkommen mit einer Amtshilfeklausel nach OECD-Standard genehmigt. Auch heute stehen wieder solche Abkommen zur Diskussion.
Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der in den Abkommen nach OECD-Standard vorgesehenen Amtshilfe zuhanden der eidgenössischen Räte vorzulegen. Der Nationalrat hat die Vorlage am 29. Februar 2012 als Erstrat behandelt. Dabei hat er dem Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 113 zu 58 Stimmen zugestimmt. Ihre Kommission hat sich an zwei Sitzungen mit der Vorlage befasst und im Wesentlichen eine bedeutende Änderung vorgenommen. In Artikel 4 Absatz 1 lautet der bisherige Text gemäss Bundesrat und Nationalrat: "Die Amtshilfe wird ausschliesslich auf Ersuchen im Einzelfall geleistet." Ihre Kommission schlägt Ihnen vor, diese Bestimmung wie folgt zu ändern: "Die Amtshilfe wird ausschliesslich auf Ersuchen geleistet." Der Begriff "im Einzelfall" entfällt damit.
Bei diesen Bestimmungen geht es um die Gruppenanfragen. Als die Botschaft im Juli 2011 verabschiedet wurde, war die Diskussion in der OECD offen, ob in Artikel 26 Gruppenanfragen aufgenommen werden sollten oder nicht. Der Bundesrat hat im März 2009 den OECD-Standard übernommen, und heute ist bekannt, dass der OECD-Standard spätestens ab Januar 2013 betreffend Gruppenanfragen eben Standard sein wird. Das Einzige, was noch zu diskutieren sein wird, sind gemäss der in der Kommission erhaltenen Auskunft die klaren Abgrenzungskriterien zu "fishing expeditions". Der Bundesrat hat diese Entwicklung selber erahnt und schreibt auf Seite 6197 der Botschaft: "Inhaltlich ist damit zu rechnen, dass die Neukommentierung auch Gruppenanfragen vorsehen wird ... Da Artikel 4 Absatz 1 StAG vorsieht, dass die Amtshilfe ausschliesslich auf Ersuchen im Einzelfall geleistet wird, und da er Gruppenanfragen somit ausschliesst, ist demzufolge möglicherweise in diesem Punkt bereits in absehbarer Zeit eine Revision an die Hand zu nehmen." So der Text in der Botschaft, wie sie der Bundesrat verabschiedet hat.
Die Schweiz hat in dieser Frage eigentlich keine grosse Wahl. Entweder übernimmt sie Artikel 26 des OECD-Standards integral, oder sie legt ihr Veto ein. Ein Veto wäre aber vermutlich mit enormen wirtschaftlichen Schwierigkeiten verbunden. Ihre Kommission liess zu dieser Problematik von der Verwaltung ein Grundlagenpapier erarbeiten. Dem neuen Wortlaut wurde letztlich zugestimmt, weil Ihre Kommission der Auffassung war, dass die Schweiz übernehmen soll, [PAGE 296] was internationaler Standard ist oder wird - nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Dem OECD-Kommentar ist zu entnehmen, dass auch in Zukunft der antragstellende Staat eine genaue Beschreibung der Gruppe zu erstellen und die spezifischen Fakten und Gründe des Antrages darzulegen hat. Weiter muss er eine Begründung der massgebenden gesetzlichen Grundlage abgeben und ausführen, weshalb der Staat davon ausgeht, dass die beschriebene Gruppe von Steuerzahlern nicht in Übereinstimmung mit dem massgeblichen Gesetz ist. Dies zur Erläuterung, dass wir mit dieser Änderung also nicht einfach Tür und Tor für irgendwelche Anfragen geöffnet haben.
Mit der vorgeschlagenen Änderung von Artikel 4 Absatz 1 StAG verpflichtet sich die Schweiz im Übrigen nicht, Gruppenersuche entgegenzunehmen. Der Gesetzeswortlaut schliesst Gruppenersuche lediglich nicht mehr aus. Die Schweiz wird selbstverständlich mit der Zulassung von Gruppenersuchen konkret zuwarten, bis dies dann definitiv OECD-Standard wird. Die übrigen Änderungen werde ich im Rahmen der Detailberatung noch erläutern.
In der Gesamtabstimmung hat Ihre Kommission der Vorlage zum Bundesgesetz mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Ich empfehle Ihnen, dasselbe zu tun.