Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-05-29
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-05-29
Wortprotokoll
Wir haben - darüber haben wir schon verschiedentlich diskutiert - im Frühjahr 2009 Artikel 26 des OECD-Musterabkommens übernommen und damit auch den OECD-Standard zur Amtshilfe bei Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Mit den einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen haben wir nun auch die materiellrechtlichen Grundlagen für den Informationsaustausch geschaffen. Daneben haben wir auch noch Tax Information Exchange Agreements (TIEA), die nur den Informationsaustausch regeln, ohne direkte Doppelbesteuerungsabkommen zu sein, und auch für sie soll das Steueramtshilfegesetz in der Umsetzung gelten. Wir haben also auf der einen Seite die materiellrechtlichen Regelungen und hier im Gesetz den verfahrensrechtlichen Vollzug im Landesrecht, also Organisation, Verfahren und mögliche Rechtsmittel.
Wir haben heute - das einfach zu Ihrer Information, weil es dann im Rahmen der Peer Review 2 zur Diskussion stehen wird - insgesamt 93 Doppelbesteuerungsabkommen paraphiert, 87 davon unterzeichnet und 83 in Kraft gesetzt. Die Schwierigkeit ist: Doppelbesteuerungsabkommen, die den OECD-Standard erfüllen und dem internationalen Standard tatsächlich entsprechen, haben wir 44 paraphiert, 33 unterzeichnet und eigentlich erst 10 in Kraft gesetzt. Das rührt auch daher, dass wir etwas längere Verfahren haben und auch immer noch die Möglichkeit des fakultativen Referendums und dass wir erst danach mit den entsprechenden Verhandlungen beginnen können. Hier werden wir also noch mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen haben.
Für das Steueramtshilfegesetz haben wir letztes Jahr die Vernehmlassung durchgeführt und dann die Botschaft verabschiedet. Wir haben bereits in der Vernehmlassung festgestellt, dass die Vorstellungen im Inland und im Ausland natürlich ziemlich weit auseinanderklaffen. Wir haben versucht, mit dem Steueramtshilfegesetz einen Mittelweg zu gehen, und haben überall dort die Anpassungen nach OECD-Standard gemacht, wo sie im Moment, als wir die Botschaft verfassten, bereits gegeben waren. Frau Ständerätin Fetz hat dann in der WAK den Antrag eingebracht, bei den "Ersuchen im Einzelfall" die Formulierung "im Einzelfall" wegzustreichen, weil das schon nicht mehr OECD-Standard-konform ist. Ich war froh um diesen Antrag: So können wir jetzt das machen, was bereits Mitte Jahr Standard ist. Das geht sehr schnell in diesem Bereich.
Wir haben auch noch andere Fragen, die sich jetzt im Zusammenhang mit der Peer Review, also mit der Einhaltung des Standards, stellen. Eine Frage diskutieren wir seit Jahren, nämlich die Frage, ob die Inhaberaktien noch zulässig sind. Das heisst, sie sind eben nicht mehr OECD-Standard-konform; wir müssen dort eine Lösung finden. Eine zweite Frage ist die Information des Betroffenen in dem Falle, wo ein Geheimhaltungsinteresse besteht. Wir haben in Artikel 15 Absatz 2 die Möglichkeit im Gesetz geschaffen, dass Akteneinsicht und Anhörung verweigert werden können, wenn die ausländische Behörde Geheimhaltungsgründe geltend macht. Neu ist jetzt diskutiert worden, dass eine solche Möglichkeit, die Notifikation zu verweigern, auch beim Erlass einer Verfügung bestehen soll, wenn ein Geheimhaltungsinteresse besteht; das wird uns dann auch noch beschäftigen.
Im Übrigen denke ich, dass wir im Zusammenhang mit der Behandlung des Textes noch auf die einzelnen Bestimmungen oder auch auf einzelnen Anträge eingehen können.