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Stöckli Hans · Ständerat · 2012-06-01

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-01

Wortprotokoll

Da es sich ja um ein unbestrittenes Geschäft handelt, kann ich es äusserst kurz machen. Ich ersuche Sie, dieser Motion der SGK-NR, welche vom Nationalrat am 12. Dezember 2011 einstimmig angenommen wurde, zuzustimmen.

Es geht darum, dass der Bundesrat eingeladen wird, die nötigen gesetzlichen Formulierungen zu finden, damit die Mietzinsmaxima für die Berechnung der Ergänzungsleistungen indexbasiert angepasst werden, sodass die entsprechenden Berechnungen, die auf den effektiv bezahlten Mietzinsen bis zu einem maximalen Betrag basieren, für die Leute nicht die Folge haben, dass sie weniger Ergänzungsleistungen bekommen, als sie eigentlich zugute hätten. Es geht darum, die entsprechenden Sätze zu erhöhen. Sie wurden zum letzten Mal im Jahre 2001 erhöht. Seither sind die Mietkosten um 18 Prozent gestiegen, und so geht es auch darum, dass der Bundesrat die entsprechenden Anpassungen macht.

Gleichzeitig sollte er auch noch zwei Dinge berücksichtigen. Die eine Geschichte ist, dass die Entwicklung der Mietzinse in der Stadt und auf dem Land nicht die gleiche ist, und zum andern sollte versucht werden, eine Lösung zu finden, die die Ungerechtigkeiten aufgrund der unterschiedlichen Zusammensetzungen der Familien ausräumt: Wenn Ehepaare bzw. wenn zwei nichtverheiratete Personen ergänzungsleistungsberechtigt sind, dann sind die Beträge nicht dieselben. Gleichzeitig müsste auch eine Regelung gefunden werden, damit bei der Anpassung dieser Maxima der Bund nicht unnötig zusätzliche Leistungen für die Heimkosten erbringen muss, weil die entsprechende Gesetzgebung in Abhängigkeit zu dieser Berechnung steht.

So weit die Begründung.