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Zanetti Roberto · Ständerat · 2012-06-13

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-13

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat die wesentlichen Punkte dargelegt, ich kann mich deshalb kurzfassen. Gemäss Artikel 7 Absatz 1 sind kollektive Kapitalanlagen gemeinschaftliche Kapitalanlagen unter Fremdverwaltung. Wenn wir nun von Einanlegerfonds sprechen, ist das an sich definitionswidrig. Wenn wir dann sogar von selbstverwalteten Einanlegerfonds sprechen, ist das doppelt definitionswidrig.

Ich bin kein Definitionsfetischist; der entscheidende Punkt ist für mich eigentlich der Stellungnahme der Verwaltung zu entnehmen, in der es heisst: "Auch aus steuerrechtlicher Sicht ist die einschränkende Regulierung beizubehalten." Weiter heisst es in dem Papier: "Eine weiter gehende Zulassung von Einanlegerfonds, wie sie mit dem unterbreiteten Antrag erzielt werden soll, würde somit eine missbräuchliche Anwendung des Kollektivanlagengesetzes zur Umgehung des Steuerrechts darstellen." Eine solche Anwendung will ich einfach nicht.

Deshalb beantrage ich Ihnen, bei der Version des Bundesrates zu bleiben. Das würde bedeuten, dass auch Absatz 4 gestrichen werden müsste.