Gutzwiller Felix · Ständerat · 2012-06-14
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-14
Wortprotokoll
Ich freue mich sehr, dass ich Ihnen diese wichtige BFI-Botschaft für die Jahre 2013-2016 vorstellen darf, die Ihre WBK ausführlich beraten hat. Ich weise jetzt schon darauf hin, dass diese Botschaft elf Kreditbeschlüsse umfasst und dass Gesetzesänderungen in fünf verschiedenen Gesetzen vorgeschlagen werden. Weiter gibt es das Gesetz über die Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung, das Ihnen nicht unbekannt ist, weil wir es schon separat diskutiert haben. Es wird am Schluss auch eine Serie von Abstimmungen zum Lösen der Ausgabenbremse geben, die dann das entsprechende Quorum benötigen.
Ich möchte zur Einführung kurz etwas über den allgemeinen Hintergrund sagen, dann werde ich mich zu den Diskussionen in der Kommission äussern, insbesondere zu den Hearings und zu einigen ausgewählten Themen, und schliesslich werde ich einige Ausführungen zu den Argumenten in der Eintretensdebatte machen.
Diese Botschaft wurde am 22. Februar 2012 vom Bundesrat verabschiedet. Wir sind Erstrat. Wir haben ausführliche Hearings durchgeführt, vor allem mit den betroffenen Organisationen und Institutionen sowie mit den Akteuren im BFI-Bereich. Wir haben auch die Akteure der Arbeitswelt angehört.
Worum geht es? Damit wir uns mit dem Thema vertraut machen können, gestatte ich mir folgenden Hinweis: Woraus besteht die Forschungs- und Innovationslandschaft Schweiz? Es ist ein dichtes Netz, zu dem einmal zwölf universitäre Hochschulen und vier ETH-nahe Institutionen gehören. Dieses Netz umfasst weiter den ETH-Bereich selber, sieben Fachhochschulen, den Schweizerischen Nationalfonds, die Kommission für Technologie und Innovation. Es gehören aber auch sehr viele private Labors und Einrichtungen dazu, die ein Mehrfaches der öffentlichen Hand investieren. Weiter ist das Cern in Genf zu nennen, auch das Neurophysiologische Zentrum zwischen Lausanne und Genf, von dem Sie gestern in der Zeitung gelesen haben; es ist das Physikalisch-Meteorologische Observatorium in Davos zu erwähnen usw.
Es ist eine Welt, die für die Schweiz von morgen strategisch absolut zentral ist. Es ist zudem eine Welt, die zeigt, dass die Schweiz in diesem Bereich zu den weltweit führenden Ländern gehört. Gestatten Sie mir ein, zwei Hinweise: Wir beanspruchen den ersten Platz im Innovation Union Scoreboard, und wir haben weltweit den ersten Platz im Bereich der eingereichten Patente - das zeigt wohl deutlicher als viele und lange Ausführungen, welche Bedeutung Bildung, Forschung und Innovation auch für die Wirtschaft und für die zukünftige Sicherung unseres Wohlstandes haben. Neben dem ersten Platz punkto Patente haben wir auch eine sehr hohe Zahl von Publikationen pro Einwohner. Das sind alles Indikatoren dafür, dass das System gut funktioniert und dass die entscheidende Frage, die sich uns bei der Behandlung dieser Botschaft stellt, die folgende ist: Wie sichern wir diesen Spitzenplatz der Schweiz in der Zukunft, und wie bauen wir ihn möglicherweise noch aus? [PAGE 594]
Die Botschaft verlangt gemeinsame Anstrengungen von Bund und Kantonen; das sei vorab betont. Der BFI-Bereich liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Kantonen. Wie Sie wissen, sorgen seit dem Jahr 2006 beide wichtigen Partner gemäss der Verfassungsgrundlage in Artikel 61a gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für diese hohe Qualität des Bildungsraumes und auch für seine Durchlässigkeit. Im Hochschulbereich beruht die Kompetenzverteilung auf Artikel 63a der Bundesverfassung. Die höhere Berufsbildung, hier auch ein Thema, ist in Artikel 63 aufgenommen und liegt beim Bund.
Die vorliegende Botschaft beantragt für die kommenden vier Jahre 23,8 Milliarden Franken zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation. Zählt man dazu noch die geschätzten Mittel für die Beteiligung an den EU-Rahmenprogrammen, die zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sein werden, so kann man von rund 26 Milliarden Franken für den BFI-Bereich ausgehen. Diese Summe entspricht in der Förderperiode einem nominalen Wachstum von durchschnittlich 3,7 Prozent; unterlegt ist die Annahme einer Teuerung von 1,5 Prozent.
Wir haben, ich habe es schon gesagt, in den Hearings intensiv über diese Botschaft gesprochen, und ich würde aus diesen Diskussionen gerne drei Punkte herausgreifen:
1. die Notwendigkeit einer stabilen Finanzierung über die Planungsperiode;
2. die Frage der Finanzen und der möglichen Kompensationen;
3. die Frage nach der Beteiligung der Kantone, die ich schon eingangs erwähnt habe.
1. Die Hearings haben ein entscheidendes Ergebnis gezeitigt: Natürlich gibt es sehr viele Wünsche und berechtigte Anliegen zu verschiedenen Themen, die hier zur Debatte stehen. Aber das klare Thema aller Akteure in diesem Bereich, vom ETH-System bis zu den Fachhochschulen, von den Forschungsfinanzierern bis zu den Universitäten, war die Stabilität der Finanzierung über diese Periode von vier Jahren. Sie möchten eine regelmässige, planbare Erhöhung der Grundbeiträge, die für die Partner Verlässlichkeit und Planbarkeit bedeutet, damit sie nicht dem Risiko eines Stop-and-go ausgeliefert sind.
Die Sorge, dass im Rahmen der Botschaft die vorgesehene Finanzierung zu Problemen führt, gründet darin, dass in den ersten zwei Jahren die Steigerungsraten geringer sind als in den Jahren drei und vier. Dort können ja auch sehr oft mögliche zukünftige Sparprogramme ein Thema sein. Die klare Meinung aller Akteure war es, dass für den BFI-Bereich, der längerfristig arbeitet, die entscheidende Frage lautet: Kann man diese Beiträge stabil und verlässlich über die vier Jahre planen? Das hat dann auch dazu geführt, dass in der Kommission mit 6 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen eben der Grundsatzentscheid gefällt wurde, dass die Beträge für die Akteure geglättet werden sollen, damit eine vierjährige Planbarkeit zustande kommt.
Ich sage schon hier, dass allerdings dann bei der Detailberatung die Mehrheit nicht mehr so gross war; das Verhältnis betrug 7 zu 6 Stimmen oder 7 zu 5 Stimmen, je nach Vorlage, je nach Kreditbeschluss. Darauf werde ich zurückkommen, wenn wir die Kreditbeschlüsse besprechen. Aber im Prinzip gab es einen Konsens, dass es sinnvoll wäre, Planbarkeit und eine entsprechend stabile Finanzierung zu erzielen.
Es haben denn auch - das möchte ich erwähnen - verschiedene Kolleginnen und Kollegen darauf verzichtet, andere Einzelanliegen einzubringen. Sie sehen, dass die einzigen Anträge damit zu tun haben, dass die knappe Mehrheit der Kommission diese Planbarkeit ganz stark gewichtet hat und Ihnen vorschlägt, dass die Jahresraten kontinuierlich steigen und dass sich der Gesamtbetrag um ungefähr 290 Millionen Franken leicht erhöht. Das zum Thema stabile Finanzierung, eine klare Botschaft im Rahmen der Hearings.
Ich erwähne auch ganz transparent, dass die Finanzkommission unseres Rates in ihrem Mitbericht diese lineare Finanzierung nicht unbedingt für sinnvoll ansieht und dem Bundesrat folgen will. Sie schreibt, dass wir keine entsprechende Erhöhung beschliessen sollten, ausser es sei eine Kompensation vorgesehen.
2. Das ist mein nächster Punkt: Die Kompensation ist diskutiert worden. Es war in der Kommission so, dass bezüglich Kompensation verschiedene Vorschläge auf dem Tisch des Hauses lagen. Die Kommission hat am Schluss wiederum darauf verzichtet, schon einzelne Vorschläge einzubringen. Nach der Mehrheit der Kommission sollten die kommenden Diskussionen und die folgenden Monate zeigen, in welchen Bereichen allenfalls Kompensationen möglich und sinnvoll wären. Ich komme am Schluss noch einmal auf dieses Thema zurück.
3. Schliesslich war im Hearing die Befürchtung ganz wichtig, vor allem jene gewisser Kolleginnen und Kollegen der Minderheit, dass sich die Kantone mit ihren Verpflichtungen etwas zurücknehmen könnten, falls wir dieser Glättung und diesen zusätzlichen 290 Millionen zustimmen würden. Die Kommission hat die Kantone aufgefordert, zu diesem Thema zusätzliches Zahlenmaterial zu liefern, was die EDK auch getan hat. Das erstaunliche Ergebnis war: Die Beiträge der Kantone an die Hochschulen sind in den vergangenen Perioden eher höher ausgefallen, als das in der Planung ursprünglich vorgesehen war. Die Kantone haben also eher mehr investiert, und damit ist klar festgelegt, dass sie sich nicht desengagieren, wenn der Bund etwas mehr mitzieht. Das scheint mir eine sehr wichtige Aussage zu sein.
Das sind die drei Themen, die im Hearing im Vordergrund standen: erstens die stabile Finanzierung, zweitens die Finanzen und die Kompensation sowie drittens die Finanzierung durch die Kantone und das Risiko ihres Desengagements, das - ich sage es noch einmal - klar widerlegt worden ist.
Ich möchte nun zu den Beschlüssen kommen. Es gibt eine Grundsatzdiskussion auch zur Frage der Glättung, die ja, wenn Sie so wollen, der einzige Antrag ist. Es gibt keine sonstigen Erhöhungsanträge, sondern nur diesen Antrag auf die Glättung, die durch sämtliche Finanzbeschlüsse durchgezogen werden soll. Diese Glättung, das wiederhole ich, kommt dadurch zustande, dass sämtliche Akteure vermehrte Planbarkeit wünschen und dass die vom Bundesrat vorgelegten Zahlen die zunehmenden Studentenzahlen der Hochschulen nicht aufzufangen vermögen. Die Studentenzahlen nehmen um 3 bis 5 Prozent zu, teilweise sogar um bis zu 7 Prozent. Auf den Zyklus gesehen ist es zudem so, dass die Zahlen in den Jahren drei und vier - also dann, wenn der Kredit zunimmt - eher abnehmen, dass sie hingegen in den Jahren eins und zwei - also dann, wenn der Kredit eher weniger Steigerung vorsieht - zunehmen. Sie verhalten sich also gegenläufig. Auch das ist ein Argument für eine entsprechende Glättung.
Es gibt zudem das Thema der Nachwuchsförderung, das uns am Schluss im Zusammenhang mit einem Postulat beschäftigen wird.
Insgesamt hat die Eintretensdebatte gezeigt, dass eine Kommissionsmehrheit - der Entschied fiel mit 6 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen - dem Grundsatzentscheid zugestimmt hat, dass die Bundesbeschlüsse über die ETH, die Universitäten, die Fachhochschulen, den Schweizerischen Nationalfonds und die Kommission für Technologie und Innovation - nur diese sind davon betroffen - eine jährlich konstante Wachstumsrate aufweisen sollen. Sie finden deshalb auch in diesen jeweiligen Finanzbeschlüssen diese Wachstumsraten ausgewiesen. Insgesamt geht es, wie gesagt, um rund 290 Millionen Franken. Bei den einzelnen Entscheiden, auch das habe ich erwähnt, sind die Verhältnisse mit 7 zu 6 bzw. mit 7 zu 5 Stimmen enger. Sie werden dort zusätzliche Argumente hören.
Ich möchte mit folgender Bemerkung schliessen: Im Vergleich zum Haushalt weist dieses Budget in der Tat zwar ein überproportionales Wachstum auf, aber in diesem Bereich wachsen auch alle Indikatoren, etwa die Studentenzahlen und die Zahl der Professuren, schneller als das Budget. Aus der Optik der Akteure muss man sagen, dass dieses Budget, gemessen an den Studentenzahlen, an der Anzahl Professuren, eher einer Stagnation als einem Wachstum [PAGE 595] gleichkommt. Es ist richtig, dass es gemessen am Bundeshaushalt ein Wachstum ist, aber gemessen an den Bedürfnissen der Einrichtungen, beispielsweise im ETH-Sektor, ist es eher Stagnation. Es geht um einen Verpflichtungskredit. Wir werden dann sehen, wie die effektiven Zahlen über die vier Jahre aussehen werden.
Ich gestatte mir, auf die gestrige Debatte über den Bundeshaushalt und die Staatsrechnung hinzuweisen. Dieses Land ist in der glücklichen Lage - wenn ich es richtig verstehe: zum sechsten Mal hintereinander -, im Haushalt ein gutes Ergebnis auszuweisen. Das ist wunderbar, das soll auch so bleiben. Es zeigt aber auch, dass es richtig ist, wenn wir entscheiden und Prioritäten setzen. Die Bundespräsidentin hat gestern in der Budgetdebatte ausgeführt, dass wir gemäss den neusten Zahlen eine etwas bessere Budgetsituation haben; diese wollen wir nicht gefährden. Wenn es aber einen Bereich gibt, in den wir strategisch investieren müssen, dann ist es der Bereich Bildung, Forschung und Innovation. Dort werden die Arbeitsplätze kreiert, die die Zukunft des Landes sichern; dort werden die Arbeitsplätze kreiert, die unseren zukünftigen Wohlstand sichern. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Schweiz etwa im Bereich der eingereichten Patente weltweit einen Spitzenplatz einnimmt.
Ich weise zum Schluss auch darauf hin, dass sich alle Akteure - losgelöst von Einzelwünschen - auf die Priorität "Glättung der Beträge mit konstantem Wachstum" geeinigt haben. Ja, sogar Economiesuisse - in diesem Bereich unverdächtig - schliesst sich dieser Forderung an; Sie haben einen entsprechenden Brief erhalten.
Ich möchte Sie also auffordern, einzutreten und der Mehrheit zu folgen. Es geht eigentlich um ein Investitionsprogramm für die Zukunft der Schweiz, darum, sicherzustellen, dass wir auch in zehn, fünfzehn Jahren die Top-Position innehaben, die wir heute innehaben, und dass wir den Wohlstand bewahren können, der unser Land ausmacht. Ich danke Ihnen, wenn Sie in diesem Sinne der Mehrheit folgen.