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Hofmann Urs · Nationalrat · 2001-06-18

Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-18

Wortprotokoll

Wir haben in der Eintretensdebatte dargelegt, dass wir bei der Finanzpolitik des Bundes auch künftig Politik betreiben wollen. Wir wollen in dem Sinne Politik betreiben, dass wir hier im Parlament von dem sprechen, worum es eigentlich geht. Bei der Verabschiedung des Budgets geht es darum, ob wir eine Neuverschuldung in Kauf nehmen wollen. Es geht darum, ob wir in der Zeit der Hochkonjunktur Mehreinnahmen generieren wollen, die zu einem Abbau der Verschuldung führen, bzw. ob wir Reserven äufnen für eine Rezessionsphase, die mit Sicherheit wieder vor uns stehen wird. Das ist Politik.

Wir sind es unseren Wählerinnen und Wählern schuldig, dass das, was wir hier diskutieren, transparent ist. Wir sind es ihnen schuldig, damit sie sehen, worum es geht. Das wird nicht mehr der Fall sein, wenn wir die zulässigen Ausgaben mit einer Formel festlegen wollen. Dann wird der Streit hier darum gehen, ob diese Formel richtig angewendet wurde - da können Sie Gift darauf nehmen. Dann werden wir hier eine wirtschaftswissenschaftliche Debatte darüber führen, welche Formel nun wirklich die richtige ist, um diese Schuldenbremse zu definieren - ob nun die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich oder irgendein anderes Institut die richtige Formel vorschlägt. Herr Bundesrat Villiger hat es selbst gesagt: Feststehen tut sie noch nicht. Eine solche Formel kann noch viel komplizierter sein als diejenige, die ich Ihnen gezeigt habe.

Wir beantragen Ihnen deshalb in Anlehnung an die Ausgabenbremse, die wir ja seit einiger Zeit kennen und die auch vernünftig angewendet werden kann, dass Neuverschuldungen - also Mehrausgaben in einem Jahr - künftig nur zulässig sind, wenn die absolute Mehrheit beider Räte einer derartigen Neuverschuldung zustimmt.

Das ist nicht nur eine Abschwächung - es werden der Vorlage einige Zähne gezogen -, sondern es ist in gewissen Jahren sogar eine Verschärfung der Regel, die uns der Bundesrat mit der Schuldenbremse vorschlägt. Aber dann haben wir hier zu entscheiden, ob wir in einem Jahr mehr ausgeben wollen als wir einnehmen. Das wird in Rezessionszeiten der Fall sein und der Fall sein müssen. Dann wird aber auch politisch darüber befunden; dann wird nichts durch diese Vorgabe kaschiert, die uns der Bundesrat mit seiner Schuldenbremse beliebt machen will.

Der Antrag der Minderheit I geht deshalb dahin, dass wir von der Definition des Höchstbetrages durch diese Formel weg und zur einfachen Regel kommen, dass künftig nicht nur Ausgaben im Bereich von Verpflichtungskrediten, sondern das gesamte Budget der Mehrheit der Mitglieder der Räte bedarf, wenn zusätzliche Schulden generiert werden sollen.

Wir bitten Sie, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen. Dieser Antrag ist also nicht Nichts, sondern er geht in vielen Bereichen sogar weiter als der Entwurf des Bundesrates.

Noch eine Bemerkung zur Gefahr, die mit der Schuldenbremse des Bundesrates verbunden ist: Herr Bundesrat Villiger hat gesagt, sie sei in der Rezession doch nicht so schlimm, man habe noch eine Ausnahmeklausel. Diese Ausnahmeklausel ist präzise das, was wir generell möchten. Wenn diese Ausnahmeklausel effektiv derart restriktiv angewendet werden soll, wie es der Bundesrat in seiner Botschaft auf den Seiten 4708 und 4709 darlegt, dann wird diese Schuldenbremse in Rezessionsphasen zu Problemen führen. Wenn sie nicht so restriktiv angewendet werden soll, indem in Rezessionsphasen effektiv Mehrausgaben und eine Mehrverschuldung in Kauf genommen werden, dann können wir es bei der Schuldenbremse nach unserer Lesart belassen, die mit der absoluten Mehrheit beider Räte eine Neuverschuldung zulässt.

Ich bitte Sie um Zustimmung zum Antrag der Minderheit I.

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