Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2012-09-18
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-18
Wortprotokoll
Nach Artikel 48a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung jährlich Bericht über die von ihm, von Departementen, Gruppen oder Bundesämtern abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge. Der jetzt zu beratende Bericht ist gestützt auf diese Bestimmung verfasst und betrifft die im Laufe des Jahres 2011 abgeschlossenen Abkommen.
Jeder bilaterale oder multilaterale Vertrag, den die Schweiz 2011 ohne Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet, ratifiziert oder genehmigt hat, dem sie beigetreten ist oder der hauptsächlich im Berichtsjahr anwendbar war, wird kurz dargestellt. Jene Abkommen, die der parlamentarischen Genehmigung unterliegen, sind von dieser Pflicht zur Berichterstattung nicht betroffen und sind daher im vorliegenden Bericht auch nicht enthalten. Zu jedem Abkommen gibt es kurze Darlegungen der Gründe für den Abschluss, es gibt Ausführungen zu den durch die Umsetzung zu erwartenden Kosten, zu den gesetzlichen Grundlagen der Genehmigung sowie zu den Modalitäten für Inkrafttreten und Kündigung. Änderungen bereits bestehender Verträge werden auch, aber in einem gesonderten Teil aufgeführt.
Ihre APK hat den sehr umfangreichen Bericht am 2. Juli 2012 beraten und empfiehlt Ihnen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.
Im Jahr 2011 wurden erheblich mehr Abkommen abgeschlossen als 2010. Dies hat im Wesentlichen damit zu tun, dass in der Entwicklungszusammenarbeit vor allem wegen der Erweiterung der EU neue Verträge abgeschlossen werden mussten. Eine Zunahme der Verträge gab es auch durch das UVEK im Bereich Strassentransporte. Dort müssen wegen des hohen Detaillierungsgrades dieses Bereichs laufend Anpassungen vorgenommen werden.
In der Kommission wurden dem Vorsteher des EDA, Herrn Bundesrat Didier Burkhalter, verschiedene Fragen gestellt, die teilweise direkt an der Sitzung, teilweise nachträglich schriftlich befriedigend beantwortet wurden. Thema waren unter anderem ein Abkommen zwischen der Schweiz und Russland über die bilaterale Zusammenarbeit in der militärischen Ausbildung, ein Rückübernahmeabkommen mit der Demokratischen Republik Kongo, ein Deza-Projekt in Polen zum Thema Übergewicht. Es gab Fragen nach der Möglichkeit von Abkommen mit Honduras wegen der dortigen prekären Menschenrechtssituation, Fragen zur Situation der Christen in Kenia, zum Modus der Verträge mit dem IKRK und generell zu den Zahlungsmodalitäten und zur Kontrolle der Finanzierung der Projekte.
Im "Werdenberger und Obertoggenburger", meiner Regionalzeitung, einem Kopfblatt der "Südostschweiz", riet Stefan Schmid am 7. August 2012 unter dem Titel "449 unbemerkte Verträge" uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern, den Bericht gut zu studieren und gegebenenfalls in der Herbstsession Anträge zu stellen, denn ein Blick in die Verträge des VBS fördere "fast schon Ungeheuerliches zutage". Ich kann Herrn Schmid versichern, dass zumindest die APK-Mitglieder mehr als einen Blick in diese Botschaft geworfen haben. Mich wiederum freut es, dass solch ein dicker, trockener Bericht überhaupt bei einem Journalisten Beachtung gefunden hat; dies sei durchaus zur Nachahmung empfohlen.
Von der Möglichkeit, mittels Motion die Prüfung einer nachträglichen parlamentarischen Genehmigung eines bestimmten Vertrages zu verlangen, wurde in der APK nicht Gebrauch gemacht.
Ich empfehle Ihnen daher nochmals im Namen der Kommission, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.