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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-18

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-18

Wortprotokoll

Die GPK hat verschiedene Vorstösse eingereicht, die sich mit der Steuerung der Personalpolitik auseinandersetzen. Wir messen der Steuerung der Personalpolitik eine grosse Bedeutung zu. Wir bemühen uns auch, hier Fortschritte zu machen, besser zu werden. Wir sind an sich schon an einem guten Ort. Aber wir möchten noch weitere Fortschritte machen.

Ich möchte jetzt auf die einzelnen Vorstösse eingehen. Zunächst zum Postulat 12.3644 betreffend die Verteilung der Aufgaben im Personalbereich des Bundes und der Departemente: Die gewünschte einheitliche Verteilung der Aufgaben bezüglich ihrer hierarchischen Ansiedlung über alle Departemente und Verwaltungseinheiten hinweg erscheint uns, erscheint dem Bundesrat, nicht adäquat. Individuelle Kriterien wie die Organisation der Verwaltungseinheit, die Grösse, die Art der Aufgaben, die Eigenheiten eines Departementes müssen berücksichtigt werden. Beispielsweise spielen die verschiedenen Standorte eine Rolle. Eine Rolle spielt auch die Art und Weise der Möglichkeiten der Betreuung von Personalkategorien. Das sind Eigenheiten, die sich von Departement zu Departement, von Einheit zu Einheit unterscheiden können.

Ich kann Ihnen zwei Beispiele nennen, wo Sie sehen, wie unterschiedlich das ist: Das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann hat knapp zwanzig Angestellte und einen Standort. Betrachten Sie auf der anderen Seite die Eidgenössische Zollverwaltung mit 4500 Mitarbeitenden und Standorten, die über die ganze Schweiz verteilt sind. Das sind Eigenheiten, die sich auf die Aufgabenverteilung auswirken, die sich auch auf die Human-Resources-Prozesse, auf die Organisation eines Amtes auswirken. Hier ist es nicht möglich, alles zu vereinheitlichen. Selbstverständlich ist es so, und da stimme ich den Vertretern der GPK zu, dass Aufgaben und Abläufe systematisch analysiert und auch so weit wie möglich angeglichen werden müssen. Aber eine vollständige Übereinstimmung wird es mit diesen unterschiedlichen Strukturen, die wir haben, nie geben.

Ich möchte Sie also bitten, das Postulat 12.3644 abzulehnen. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir dort, wo es möglich ist, weiter arbeiten und uns auch verbessern werden.

Dann zum Postulat 12.3645 betreffend die Prüfung einer Anknüpfung des Vertrauensarbeitszeitmodells an die Funktion: Die breite Diversifizierung der Berufe und Funktionen in der Bundesverwaltung hat zur Folge, dass gleich bezeichnete Funktionsbilder völlig unterschiedliche Kompetenzen und Verantwortlichkeitsprofile und damit auch erhebliche Wertigkeitsunterschiede aufweisen können. Bei einer Anknüpfung der Vertrauensarbeitszeit an die Funktionsbezeichnung müssten wir faktisch jedes einzelne Funktionsbild auf seine Tauglichkeit bezüglich Vertrauensarbeitszeit überprüfen, was mit einem grossen administrativen Aufwand verbunden wäre. Heute haben wir das Modell der Anknüpfung an die Lohnklassen. Das ist ein Modell, das sich bewährt hat, das auch verwaltungsintern unbestritten ist und das vor allem eine klare Abgrenzung der Unterscheidung nach Kaderstufen und somit eine kohärente Praxis erlaubt. Das Seco ist im Übrigen daran, die Einführung des Kriteriums der Lohnhöhe in den entsprechenden Verordnungen zum Arbeitsgesetz auch bei privatrechtlichen Verhältnissen zu prüfen, und es lehnt sich da an unsere Regelung an. Selbstverständlich ist die Verordnung zum Arbeitsgesetz für die Angestellten der Bundesverwaltung nicht anwendbar, aber ich sage Ihnen, dass man auch im privatrechtlichen Bereich solche Modelle oder eine solche Angleichung prüft.

Dann zum Postulat 12.3646 zur Prüfung des Ressourcenmanagements im Personalbereich: Der Bundesrat erachtet [PAGE 1484] das Ressourcenmanagement als wichtige und zwingende Führungsaufgabe. Die Vorgesetzten haben verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung. Unter anderem haben wir bei 90 Prozent der Mitarbeitenden die standardisierte Zeitwirtschaft, damit kann die Arbeitszeit detailliert erfasst werden. Verschiedene Auswertungsmöglichkeiten geben dann auch Aufschluss über den Einsatz der Ressourcen. Dann haben wir das Instrument der Zielvereinbarung, das nicht nur den Input, sondern auch den Output der Mitarbeitenden beurteilt; Input und Output können damit auch gesteuert werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass weiterführende systematische Zeitkontrollen keinen Mehrwert bringen können. Darum lehnen wir auch dieses Postulat 12.3646 ab.

Dann zur Motion 12.3647, "Steuerung der Personalpolitik (1). Stärkung des EPA im Hinblick auf eine zentral gesteuerte Personalpolitik": Natürlich begrüssen wir alle Anregungen, die darauf hinauslaufen, dass wir die Personalpolitik besser zentralisieren, besser stärken können. Wir sehen vor allem im Bereich Human-Resources-Informatiksysteme Handlungsbedarf. Hier wollen wir auch entsprechende Anstrengungen unternehmen, ein kostengünstigeres Personalmanagement, ein effizienteres Personalmanagement zu realisieren. Die Aufsichtskommissionen haben sich mit verschiedenen Schreiben gegenüber dem Bundesrat wiederholt für eine Stärkung des EPA ausgesprochen. Wir haben dieses Anliegen aufgenommen.

Hier beantragen wir die Annahme der Motion, soweit sie die zentrale Steuerung der Personalpolitik anbelangt. Vor allem mit Bezug auf den Human-Resources-Bereich, den Personalmanagementbereich, beantragen wir Ihnen, diese Motion anzunehmen.

Schliesslich zur Motion 12.3648, "Steuerung der Personalpolitik (2). Einführung eines Kontrollkonzepts zur Vertrauensarbeitszeit": Da möchten wir Sie bitten, diese Motion abzulehnen, und zwar weil das eigentlich gegen das System Vertrauensarbeitszeit verstösst bzw. diesem zuwiderläuft. Wir haben das Arbeitszeitmodell der Vertrauensarbeitszeit eingeführt, um den Mitarbeitenden eine gewisse Freiheit zu gewähren, ihre Arbeitszeit selbst einzuteilen. Wir haben damit auch den Verzicht auf die Stempelpflicht statuiert. Ein Kontrollkonzept, wie Sie es nun möchten, würde all diese Vorteile zunichtemachen. Um Ihre Forderung erfüllen zu können, müssten wir nämlich die Arbeitszeit wieder lückenlos erfassen, das heisst, wir müssten faktisch wieder eine Stempelpflicht einführen. Das erscheint uns unverhältnismässig und scheint uns vor allem dem Sinn und Zweck dieses Modells Vertrauensarbeitszeit zuwiderzulaufen.

Darum beantragen wir, die Motion 12.3648 abzulehnen.

[VS]