Schenker Silvia · Nationalrat · 2012-09-20
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-20
Wortprotokoll
Herr Präsident, ich danke Ihnen für das unkomplizierte Vorgehen. Es ging heute Morgen alles sehr schnell. Darum sind wir vielleicht nicht optimal organisiert.
Bevor ich auf die eigentlichen Differenzen in dieser Vorlage zu sprechen komme, muss ich etwas klarstellen: Die SP braucht diese Vorlage nicht. Wir haben uns dem Anliegen der CVP nicht verschlossen, welche das Ordnungsbussenmodell für den Cannabiskonsum einführen wollte. Dabei hat sich die SP immer am sogenannten St. Galler Modell orientiert. Es gibt zwei wichtige Eckdaten bei diesem Modell: erstens die Frage der Bussenhöhe und zweitens die Frage des Alters, ab welchem das Modell zum Tragen kommen soll. In St. Gallen beträgt die Bussenhöhe 50 Franken, und das Ordnungsbussenmodell gilt ab 15 Jahren. Bei der Frage des Alters hat sich schon in der ersten Runde der Beratung die Mehrheit durchgesetzt, die Ordnungsbussen erst ab 18 Jahren gestatten will. Das bedeutet, dass wir hier und heute darüber sprechen, wie mit erwachsenen Kiffern umgegangen werden soll.
Die Mehrheit der Kommission und der Ständerat sind der Meinung, eine Busse von 100 Franken sei adäquat. Die SP-Fraktion hat sich ursprünglich für 50 Franken eingesetzt, wie es in St. Gallen üblich ist. Sie hat aber einsehen müssen, dass das hier im Saal nicht durchkommen kann, und akzeptiert deshalb die Busse von 100 Franken. Wenn sich 200 Franken durchsetzen, wie das die Minderheit will, wird die SP diese Vorlage nicht mehr unterstützen. Heute werden erwachsene Kiffer an vielen Orten nicht belangt. Da aber grosse kantonale Unterschiede bestehen, haben wir ein nationales Ordnungsbussenmodell unterstützt. Wenn aber die Vorlage dazu führt, dass in Zukunft erwachsene Kiffer 200 Franken bezahlen müssen, dann ist das nicht mehr verhältnismässig und somit dezidiert abzulehnen.
Ich wiederhole gerne noch einmal meine Worte der letzten Woche: Auch mit einer Busse von 200 Franken bringen Sie niemanden dazu, mit dem Kiffen aufzuhören. Sie ärgern die Leute, Sie füllen die Staatskasse, Sie machen die Jagd auf erwachsene Kiffer für die Polizei attraktiver. Damit hat es sich.
Noch ein Wort zu meinem Einzelantrag zu Artikel 28l: In der Hitze der morgendlichen Differenzbereinigung hat die starke Minderheit, die in diesem Punkt dem Ständerat folgen will, den entsprechenden Minderheitsantrag versehentlich nicht schriftlich eingereicht. Deshalb finden Sie auf Ihrem Pult nun meinen Einzelantrag.
Es ist wichtig, dass Sie hier meinem Einzelantrag folgen. Das Ordnungsbussenmodell lässt es zu, dass die Leute entscheiden, ob sie sofort eine Busse bezahlen oder sich einem ordentlichen Verfahren stellen. Im ordentlichen Verfahren sollen alle Umstände berücksichtigt werden, die Strafe soll sich an den Umständen orientieren können. Wenn Sie hier am Beschluss unseres Rates festhalten, wird das Gericht nicht mehr den Spielraum haben, der sinnvoll und notwendig ist. In Kombination mit der Bussenhöhe bedeutet das, dass die Gerichte eine Busse von mindestens 100 oder 200 Franken - je nachdem, welcher Antrag hier obsiegt - erlassen müssen.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, bei der Bussenhöhe der Mehrheit und somit dem Ständerat zu folgen. Bei Artikel 28l bitte ich Sie, meinen Einzelantrag zu unterstützen, der von einer starken Minderheit der Kommission getragen wird.
Noch einmal: Wenn die Vorlage dazu führt, dass erwachsene Kiffer in Zukunft stärker als heute bestraft werden, lehnt die SP-Fraktion die Vorlage ab.