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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2012-09-20

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2012-09-20

Wortprotokoll

Sie haben es soeben erfahren: Sobald wir über diese Gesetzesvorlage diskutieren, die das Wort "Cannabis" enthält, befinden wir uns nicht mehr in einer sachlichen Debatte, sondern in einer Welt der Ideologien. Offenbar hat allein das Wort "Cannabis" eine psychotrope Wirkung auf unseren Gehirnstoffwechsel und zeigt die Kraft einer homöopathisch potenzierten Arznei. Das Problem ist nur, dass wir auf diesem Weg in der Differenzbereinigung keine Kompromisse finden, sondern die Vorlage schlussendlich beerdigen werden - schade!

Die Grünen begrüssen wie bisher die Busse von 100 Franken. Ich selbst wohne im Kanton St. Gallen, der das Bussenmodell bereits praktiziert. Es war eigentlich die Intention dieses Gesetzes, die bewährte St. Galler Lösung bundesweit einzuführen. St. Gallen spricht eine Busse von 50 Franken. Das zeigt, dass der Kompromiss einer Bussenhöhe von 100 Franken sicher verhältnismässig ist, entspricht er doch immerhin einer Verdoppelung der Bussenhöhe in St. Gallen.

Die Grünen verschliessen sich einem Kompromiss nicht, der die Bussenhöhe auf 100 Franken, jedoch die im Gesetz definierte geringfügige Menge Cannabis, die ausschliesslich für den Eigengebrauch vorgesehen ist, auf 5 Gramm anstelle von 10 Gramm festlegen würde. Das wird der Präsident der Kommission in einem Brief an den Ständerat schreiben. Wir werden sehen, ob dieser Kompromiss trägt oder ob das Zurückkommen auf die Quantifizierung der geringfügigen [PAGE 1581] Menge einzig der Fortsetzung von unvereinbaren Ideologien dient.

Aktuell empfehlen wir Ihnen deshalb, dem Ständerat zu folgen und somit die Differenz bei der Bussenhöhe zu beseitigen. Stimmen Sie der Mehrheit zu!

Ich werde gerade noch zwei Sätze zu Artikel 28l anfügen, da dort ein Einzelantrag Schenker Silvia vorliegt und wir zu diesem nicht sprechen können. Dieser Einzelantrag liegt nur vor, weil wir in der Hitze der ideologischen Diskussionen vergessen haben, den Minderheitsantrag einzureichen. Hier beantragen Ihnen die Grünen ebenfalls, dem Beschluss des Ständerates, welcher der bundesrätlichen Haltung entspricht, zu folgen.

Natürlich wird es die Regel sein, dass die Ordnungsbusse, wie vom Nationalrat gefordert, mindestens gleich hoch sein wird wie die Busse im ordentlichen Verfahren. Alles andere würde einen blödsinnigen Anreiz für unnötige bürokratische Leerläufe setzen. Aber überlassen wir doch den Entscheid dem Richter! Dieser wird sich im gegebenen Fall diese Überlegungen auch machen, kann aber die Situation des straffälligen Cannabiskonsumenten umfassender beurteilen. Das macht gerade hinsichtlich des präventiven Charakters von Bussen Sinn.

Die Grünen empfehlen Ihnen, dem Einzelantrag Schenker Silvia, d. h. dem Ständerat und dem Bundesrat, zu folgen.