Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-20
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-20
Wortprotokoll
Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass die Vorlage, wie wir sie Ihnen vorgelegt haben, eine gemeinsame Vorlage ist, die in Übereinstimmung mit den Kantonen erarbeitet wurde, auch mit den betroffenen Kantonen, also denjenigen Kantonen, die am meisten Fälle von Pauschalbesteuerten haben. Es ist eine ausgewogene Vorlage, so, wie sie Ihnen vorliegt, und ich möchte Sie bitten, diese Vorlage ausgewogen zu belassen.
Schauen Sie, bereits eine Übergangsfrist von fünf Jahren ist eine unüblich lange Übergangsfrist. Sie finden das kaum irgendwo. Wenn Sie noch sehen, dass die Kantone zusätzlich noch zwei Jahre Zeit haben, ihr Recht anzupassen, dann beträgt die Übergangsfrist, von dem Moment an, wo wir das entscheiden, sieben Jahre. Ich denke, das ist wirklich genug.
Wenn Sie die nationalrätliche Fassung oder die Fassung der Minderheit annehmen würden, hätten Sie eine relativ sonderbare Situation. Sie hätten dann nämlich drei Übergangsfristen: Sie hätten eine zehnjährige Übergangsfrist, dann hätten Sie eine Spezialübergangsfrist für Leute ab 65 Jahren, und Sie hätten noch die normale Übergangsfrist von fünf Jahren. Wo dann da noch Rechtsgleichheit bestehen soll, das muss man mir zunächst einmal erklären. Es hat im Übrigen niemand eine Garantie, pauschal besteuert zu werden. Wenn die Kantone das richtig handhaben, dann müssen sie jedes Jahr die Voraussetzungen für die Pauschalbesteuerung überprüfen und eine Kontrollrechnung machen. Insofern wissen auch die Pauschalbesteuerten, dass das nicht ein Recht auf ewig ist, sondern ein Recht, das immer wieder angeschaut werden kann.
Es geht heute darum, dass wir ein Gesetz verabschieden, das Akzeptanz findet, auch bei den Leuten, die gegenüber der Pauschalbesteuerung etwas kritisch sind. Ich bin überzeugt, dass die Akzeptanz nicht grösser werden wird, wenn Sie jetzt noch eine Übergangsbestimmung einbauen, die nicht vertretbar ist.
Ich möchte Sie also bitten, bei der Fassung der Mehrheit, des Ständerates und des Bundesrates zu bleiben.