Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-09-24
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-09-24
Wortprotokoll
Dass man eine Lösung mit möglichst wenig Bürokratie für diese Strassencafés sucht, ist sehr verständlich und wird vom Bundesrat unterstützt. Es wäre aber nicht möglich, generell auf Bewilligungen zu verzichten, weil es bei einem Strassencafé, das im Sommer sicher bis Mitternacht betrieben wird, natürlich auch Lärmemissionen gibt, es gibt eine übermässige Nutzung des öffentlichen Raumes. Deshalb kann im Einzelfall halt die Unterstellung unter die Baubewilligung durchaus berechtigt sein.
Ich glaube, der Ständerat hat mit seiner Abänderung der Motion einen Weg aufgezeigt, der durchaus zielführend sein kann. Es wird nicht mehr eine Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG), sondern bloss eine Regelung betreffend die Raumplanung verlangt. Damit haben wir die Möglichkeit, nicht einen langjährigen Gesetzesprozess anschieben zu müssen, sondern auf Verordnungsstufe zu versuchen, eine Lösung zu finden, die den Anliegen der Motion Rechnung trägt, ohne das Raumplanungsrecht mit einer Fülle von Detailregelungen für Strassencafés anzureichern.
Mit der Verordnung wird keine triviale Aufgabe zu lösen sein, weil wir Ausnahmen von der Baubewilligungspflicht werden vorsehen müssen, die nicht bereits im formellen Gesetz angelegt sind. So bleibt wohl am ehesten der Weg über eine Umschreibung dessen, was überhaupt Bauten und Anlagen im Sinne des Bundesrechts sind und was somit eben bewilligungspflichtig ist, sowie dessen, was ausserhalb dieser Begrifflichkeit fällt. Vielleicht lassen sich auch noch andere Begriffe, die in Artikel 22 RPG enthalten sind, in der Verordnung näher ausführen, um das Ziel der Motion zu erreichen. Letztlich wird bei Abgrenzungsfragen der Einzelfall auch mit einer Verordnung durchaus dem Justizentscheid und somit dem Entscheid durch die Gerichte überlassen.
In diesem Sinne bin ich für Annahme der abgeänderten Motion.