Lexipedia

Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-09-10

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-09-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion.

Zweifelsfrei besteht beim Gebäudebestand ein grosser Sanierungsbedarf, zweifelsfrei sind die Gebäudeprogramme nötig, und zweifelsfrei fallen auch die Zweitwohnungen darunter. Die Gebäudeprogramme stehen allen offen, deshalb wäre eine Bevorzugung der Gebäude mit Zweitwohnungen gegenüber allen anderen Gebäuden wohl recht schwierig zu begründen, zumal Programmvereinbarungen mit den Kantonen bestehen. Der Bund bezahlt dann - gestützt auf diese Programmvereinbarungen - den entsprechenden Anteil pro Kanton aus. Im Kanton Wallis dürften es zweifellos viele Zweitwohnungen sein, die in den Genuss dieser Zahlungen kommen können. Aber das bestimmt ja nicht der Bund, sondern das bestimmen die Gesuchsteller, die sich für das Gebäudeprogramm anmelden.

Wir haben es gesagt: Der Bundesrat ist bereit, allfällige wirtschaftspolitische flankierende Massnahmen im Hinblick auf die Auswirkungen der Zweitwohnungs-Initiative zu prüfen. Das Seco ist daran, im Rahmen von Überlegungen zur Tourismuspolitik, zu den Hotelkrediten zu schauen, wie man hier den betroffenen Regionen allenfalls behilflich sein könnte. Aber es wäre auch ein Präjudiz und ein falsches Signal, wenn man jetzt einen Teil dieser CO2-Mittel dafür einsetzen würde.

Ich muss auch auf die Verfassung hinweisen. Die CO2-Abgabe ist und bleibt in der heutigen Situation eine Lenkungsabgabe. Man kann maximal einen Drittel für eine Zweckbindung bei den Gebäudeprogrammen einsetzen. Sie muss aber gezielt einen Anteil klimapolitischer Natur haben, und sie darf nicht primär der generellen energetischen Sanierung dienen. Da sind vom heutigen Verfassungstext her Grenzen gesetzt. Sie werden das dann auch bei der Diskussion über die Energiepolitik sehen.

Deshalb glaube ich auch hier: Das Gebot der Gleichbehandlung der Kantone führt dazu, dass man hier keine differenzierte Zuteilung der Mittel an die Kantone bewilligen darf.

Ich bitte Sie daher, im Sinne des Antrages des Bundesrates die Motion abzulehnen.