Lexipedia

Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-09-20

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-09-20

Wortprotokoll

Als der Bundesrat entschied, welche Teile kantonalen Rechts ins nationale Netz übernommen werden - es ist ja unbestritten, dass das Teile sind -, ging es in einer zweiten Phase auch darum, dass gewisse Kantone Ausbauprojekte in einem Stadium haben, in dem es einfach unsinnig wäre, wenn man sie nicht aufnehmen würde und wenn stattdessen die ganze Überprüfung eines Ausbauprojektes nochmals nach Bundesrecht neu zu erstellen wäre.

Das waren diese drei Projekte: die Zürcher-Oberland-Autobahn und die beiden Abschnitte Le Locle und La Chaux-de-Fonds, wie es gesagt wurde. Im Zeitpunkt der Erstellung der Botschaft wusste man, dass im Fall der Oberland-Autobahn noch der Bundesgerichtsentscheid fehlte. Aber das Kriterium, das galt, nämlich dass zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des angepassten Netzbeschlusses eine rechtskräftige Bewilligung nach kantonalem Recht vorliegen müsse, wäre in diesem Fall erfüllt gewesen. Deshalb wurde die Oberland-Autobahn aufgenommen.

Jetzt - und da muss ich wirklich den Kommissionssprecher in Schutz nehmen - ist das im Fall der Zürcher-Oberland-Autobahn einfach nicht mehr der Fall. Es ist unmöglich, man beginnt hier wirklich praktisch von vorne. Das Bundesgericht hat vor allem den Moorlandschaftsschutz betont; das heisst, die Streckenführung muss der Kanton Zürich komplett anders legen als bis anhin. Das ist eine Megaübung, die hier nochmals beginnt. Es ist nicht eine kleine Adaptation eines kleinen Elementes irgendwo, sondern der Moorschutz ist dort relativ ausführlich behandelt. Das Astra ist ja bereits mit den Behörden des Kantons Zürich im Kontakt, aber es wird ein ganz neues Projekt mit neuer Linienführung geben.

Herr Gutzwiller, Sie haben es selber schon betont, Sie schreiben ja: "sofern die Bedingungen gemäss Artikel 8a NSG erfüllt sind". Artikel 8a NSG verlangt eben die Baureife. Jetzt kann man einfach sagen wie Herr Jenny: Niemand glaubt daran, dass das in einem Jahr plötzlich zur Baureife geführt werden kann, nachdem es jetzt zwanzig Jahre gedauert hat. Also ist man ehrlich und sagt: Das ist ein wichtiges Projekt, man muss die Probleme lösen. Aber jeder in diesem Saal weiss: In einem Jahr ist es unmöglich, dass das Projekt baureif respektive rechtskräftig nach kantonalem Recht bewilligt ist. Das war das Anwendungskriterium.

Der Kanton Zürich und die dortige Bevölkerung haben Anspruch darauf, dass dieses Verkehrsproblem endlich gelöst wird. Auch für die Stadt Wetzikon und für die betroffenen Personen ist das wirklich seit zwanzig Jahren ein unhaltbarer Zustand. Wir arbeiten schon jetzt am neuen Projekt, an der neuen Linienführung, weil wir keine Zeit verlieren wollen.

Wenn man Ihren Antrag, Herr Gutzwiller, annehmen würde, würde sich faktisch nichts ändern, es wäre bestenfalls etwas Psychologie. Der Kanton Zürich ist jetzt für die Projektarbeiten zuständig, diese werden vorangetrieben. Weil das dann sowieso Netzbestandteil wird und somit in die Kompetenz des Bundes übergeht, begleitet das Astra alle Arbeiten schon jetzt so eng, dass das ab 2014 reibungslos in die Planungshoheit des Bundes übergeht. Für die Bevölkerung ändert sich also nichts, für das Projekt ändert sich nichts. Es wäre aber nicht ehrlich, jetzt zu sagen, dass wir es übernehmen, obwohl alle wissen, dass es in einem Jahr nicht baureif ist. Darüber wurde in der Kommission ja lange diskutiert. Dann gab es diejenigen, die gesagt haben, dass man auch glaubwürdig sein soll; Politiker sind glaubwürdig, wenn sie das, was sie sagen, einhalten. Hier nun wissen Sie alle, dass es einfach nicht möglich sein wird.

Es ist vielleicht für die Kritiker, die meinen, man wolle es nicht weiterverfolgen, ein Zückerchen, aber ich erkläre hier auch zuhanden Ihrer Bevölkerung Folgendes: Wir werden das so schnell wie [PAGE 823] möglich weiter vorantreiben. Es ist für den Bund ein wichtiges Projekt. Wir wollen es so schnell wie möglich zur Baureife führen, aber das wird nicht in einem Jahr der Fall sein.