Ingold Maja · Nationalrat · 2012-12-12
Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12
Wortprotokoll
Arbeit muss sich lohnen; das ist das Ziel, das man mit dem Wechsel zu einem stufenlosen Rentensystem erreichen will. Wegen der Abstufung der Renten auf der 10-Prozent-Stufen-Treppe führt eine Arbeitsintegration heute oft dazu, dass sich die Rente durch die Arbeitsaufnahme mehr reduziert, als sich das Erwerbseinkommen erhöht, sodass die arbeitsfähige und arbeitswillige IV-versicherte Person am Schluss zwar eine Stelle hat, aber weniger im Portemonnaie.
Dass man diese Schwelleneffekte mit den negativen Arbeitsanreizen abschaffen muss, darüber sind sich in der CVP/EVP-Fraktion fast alle einig. Versicherte, die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und ihr Arbeitspensum erhöhen, sollen künftig finanziell nicht bestraft werden. Deshalb wird jedem Invaliditätsgrad linear eine bestimmte Rentenhöhe zugeordnet.
Diese Systemverbesserungen sind unbedingt zu sichern. Damit werden die Ziele erreicht, die man sich in Bezug auf die Behebung der unerwünschten Negativanreize versprochen hat, nämlich den Erfolg der Eingliederung aus der Rente - das ist der Fokus dieser Revision. Dass man diese Systemkorrektur mit einer der potenziell ergiebigsten Sparmassnahmen verbunden hat, bedingt sich nicht gegenseitig. Die neue Systematik ist nicht zwingend an die Formel "80 Prozent Invalidität gleich 100 Prozent Rente" gebunden. Genauso gut könnte mit 75 Prozent oder eben, wie es der Antrag der Minderheit I (Lohr) tut, mit 70 Prozent gerechnet werden. Die Vorteile der Systematik werden dabei nicht angetastet. Die CVP/EVP-Fraktion ist mit dem Bundesrat der Meinung, dass dieser Systematik unbedingt zum Durchbruch verholfen werden muss und dass nicht Widerstände gegen die Rentenkürzungen am Ende die ganze Verbesserung zunichtemachen dürfen.
Der neuen Systematik gemäss wurde nun aber die Sparmassnahme eingebaut, dass die neue Kurve die 100-Prozent-Rente erst bei 80 Prozent anstatt bei 70 Prozent auslöst. Da aber auf dem Arbeitsmarkt nachweislich nicht mehr Arbeitgeber Behinderte mit kleinen Pensen einstellen, heisst das: Die Rentenbezüger werden auf einer Reduktion sitzenbleiben, weil sie keine Jobs finden, um das zu kompensieren oder daraus ein Mehreinkommen zu generieren. Diesem Umstand hat Christian Lohr Rechnung getragen, indem er in seinem Minderheitsantrag das stufenlose Rentensystem befürwortet, aber die Formel "80 Prozent Invalidität gleich 100 Prozent Rente" ändert und den Wert wieder auf 70 Prozent zurückfährt. Die CVP/EVP-Fraktion wird ihm teilweise folgen.
Wer hier jetzt zum Wert von 80 Prozent Ja sagt, sollte auch Ja dazu sagen, dass Arbeitgeber mehr als nur freiwillig verpflichtet werden, wie bei der Revision 6a hoch und heilig beteuert wurde. Wir werden noch den Antrag Weibel beraten, der genau das erreichen will.
Bei der Festlegung des Rentenanspruchs folgt die CVP/EVP-Fraktion voll dem Bundesrat bzw. dem Ständerat. Ebenso unbestritten ist die Anpassung laufender Renten von Rentenbezügerinnen und Rentenbezügern, die das 55. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Der Bundesrat hat für Rentnerinnen und Rentner ab 55 Jahren eine Besitzstandwahrung vorgesehen. Die Mehrheit der SGK hat diese essenzielle Bestimmung des Ständerates gestrichen. Das heisst, alle Renten von über 50 Prozent würden innert drei Jahren angepasst werden. Das trägt die CVP/EVP-Fraktion nicht mit; sie wird mit der Minderheit stimmen.