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Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-12-12

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12

Wortprotokoll

Bundesrat und Ständerat schlagen in Artikel 80 einen zweistufigen Interventionsmechanismus vor, der für ein finanzielles Gleichgewicht sorgen und gleichzeitig verhindern soll, dass die Invalidenversicherung wieder ins Defizit rutscht.

Die erste Stufe sieht vor, dass der Bundesrat der Bundesversammlung für die Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts die erforderlichen Gesetzesänderungen vorzuschlagen hat. Er hat dies zwingend zu tun, sobald sich abzeichnet, dass der Bestand der flüssigen Mittel und der Anlagen des IV-Fonds innerhalb der nächsten drei Jahre während zweier aufeinanderfolgender Rechnungsjahre die Schwelle von 40 Prozent einer Jahresausgabe unterschreiten wird.

Artikel 80 Absatz 3 sieht gewissermassen als Sicherheitsventil eine zweite Stufe vor, die greifen soll, wenn der Bestand der flüssigen Mittel und Anlagen des IV-Fonds am Ende eines Rechnungsjahres unter 40 Prozent einer Jahresausgabe gefallen ist und wenn absehbar ist, dass er ein weiteres Jahr darunterliegen wird. In diesem Fall hat der Bundesrat zu intervenieren, und zwar mit folgenden zwei Massnahmen: erstens mit einer Erhöhung des Beitragssatzes um 0,1 Lohnprozente und zweitens, in Abweichung von Artikel 37, mit der Sistierung der Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung. Im Sinne einer Opfersymmetrie müssen die beiden Massnahmen gemäss Bundesrat und Ständerat gleichzeitig in Kraft treten.

Ihre SGK beantragt, nur dem ersten Teil des Interventionsmechanismus zuzustimmen, welcher den Bundesrat verpflichtet, erforderliche Gesetzesbestimmungen zu unterbreiten, um das finanzielle Gleichgewicht des Fonds wiederherzustellen, sofern dieser während zweier Jahre innerhalb von drei Jahren unter 40 Prozent einer Jahresausgabe zu fallen droht. Die zweite Stufe mit der automatischen Sicherung über 0,1 Lohnprozente und eine Sistierung der Rentenanpassung hatte in Ihrer SGK keine Chance. Die einen wollten keinen Automatismus zur Generierung neuer Einnahmen, die anderen wehrten sich gegen eine Sistierung der Rente.

[PAGE 2199] Mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte die SGK das Konzept von Bundesrat und Ständerat und damit auch den Antrag Müller Leo ab.

Den Antrag Fischer Roland haben wir in der SGK nicht diskutiert. Ich kann daher nicht im Namen der SGK Stellung nehmen. Ich möchte aber doch vor der Aufnahme dieser Bestimmung warnen, denn sie würde einen Jo-Jo-Effekt bewirken, brächte keine Sicherheit, keine Verlässlichkeit und vor allem keine Stabilität, weil sich der Fondsbestand immer um die 40 Prozent bewegen würde und Massnahmen in Kraft gesetzt und wieder aufgehoben werden müssten.

Der Minderheitsantrag Schneeberger will nur einen Automatismus bei den Einsparungen, das heisst in einer ersten Phase die Sistierung der Rentenanpassung und in einer zweiten Phase eine Senkung der Renten zum Ausgleich des Defizits. Dieser Antrag unterlag in der Kommission mit 15 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen.

Zu Artikel 3, "Schuldzinsen", des Bundesgesetzes über die Sanierung der Invalidenversicherung und damit zum Antrag der Minderheit Schenker Silvia: Diese Minderheit will, dass der Bund auch nach der Zusatzfinanzierung den jährlichen Zinsaufwand für das IV-Defizit bis zur vollständigen Entschuldung der IV übernimmt. Das würde ab 2018 einem zusätzlichen Aufwand von rund 70 Millionen Franken für den Bund entsprechen, insgesamt also rund 650 Millionen Franken. Eine dauerhafte und vollständige Übernahme der Schuldzinsen durch den Bund wäre eine Kostenverlagerung auf den Bund und würde eine Änderung der Spielregeln während des Spiels bedeuten. Der Antrag steht auch ziemlich im Widerspruch zur optimistischen Einschätzung der Finanzierungsperspektiven der IV, über die wir heute so viel gehört haben, und relativiert die zweckoptimistischen Einschätzungen auf die vorsichtige Beurteilung dieser Revision in der Botschaft.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Antrag der Minderheit Schenker Silvia abzulehnen.

Noch eine Bemerkung zum Einzelantrag Weibel: Herr Weibel will für grössere Unternehmen eine Quote bezüglich der Beschäftigung von Behinderten einführen. Diesen Antrag haben wir in der 5. IV-Revision wie auch bei der IV-Revision 6a beraten und beide Male abgelehnt. Er stand auch in der Kommission zur Diskussion. Dort haben wir ihn mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt. Es ging wie schon bei den vorangehenden Revisionen darum, dass wir mit Anreizen, Unterstützung und Beratung die Unternehmen motivieren wollten, Behinderte anzustellen. Wie wir heute Morgen gehört haben, ist das mit der 5. IV-Revision auf gutem Weg, sodass die Kommission auch jetzt diesen Antrag ablehnt.

Zusammenfassend bitte ich Sie, den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.