Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2012-12-13
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-13
Wortprotokoll
Ich vertrete die Minderheit, die den Beschluss des Ständerates vom März 2012 im Nationalrat mit der Annahme der unveränderten Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates konsolidieren möchte. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Gesetzgebung so zu ändern, dass alle Erwachsenen, ungeachtet ihres Zivilstands oder ihrer Lebensform, ein Kind, insbesondere das Kind des Partners oder der Partnerin, adoptieren können, wenn eine Adoption für das Kindeswohl die beste Lösung darstellt.
Es besteht Handlungsbedarf. In der Schweiz hat seit Einführung des Partnerschaftsgesetzes eine gesellschaftliche Entwicklung stattgefunden, auch in Bezug auf gleichgeschlechtliche Elternschaft. Eine repräsentative Isopublic-Umfrage von 2010 zeigt, dass eine überwältigende Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer von 86,3 Prozent für eine [PAGE 2218] Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Elternschaft ist und eine Mehrheit von 53 Prozent auch die Adoption von fremden Kindern befürwortet.
In der vorliegenden Motion "Adoptionsrecht. Gleiche Chancen für alle Familien" geht es um das Gebot der Gleichbehandlung von Artikel 8 der Bundesverfassung. Das heutige Adoptionsverbot widerspricht dem offensichtlich, denn als Einzelpersonen sind Lesben und Schwule zur Adoption berechtigt. Sie verlieren diese Berechtigung jedoch im Moment, wo sie eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Verletzt wird das Gleichbehandlungsgebot auch, da die Schweizer Behörden die gleichgeschlechtliche Elternschaft bei Paaren, die im Ausland ein Kind adoptiert haben, mit allen Rechten anerkennen, z. B. bei Auslandschweizerfamilien, die aus Holland, England, Skandinavien oder Spanien in die Schweiz zurückkehren.
Eine grosse Ungleichbehandlung erfahren gleichgeschlechtlich liebende Menschen besonders auch in Bezug auf die gesetzliche Verwehrung des Rechts auf Familie gemäss Artikel 14 der Bundesverfassung. Zahlreiche psychologische und sozialwissenschaftliche Studien aus über dreissig Jahren Forschung belegen, dass Kinder, die bei Frauen- oder Männerpaaren aufwachsen, gut gedeihen und sich in allen Bereichen gesund entwickeln. Expertinnen und Experten weltweit sind sich einig, dass für das Wohlergehen der Kinder die Beziehungsqualität und das Klima in der Familie entscheidend sind und nicht die Lebensform der Eltern. Das heutige Adoptionsverbot verstösst auch gegen das elementare Recht der Kinder auf Gleichbehandlung, wie es in der auch von der Schweiz ratifizierten Uno-Kinderrechtskonvention festgehalten ist.
Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, werden heute rechtlich und wirtschaftlich benachteiligt. Stirbt der soziale Elternteil, so sind sie erbrechtlich schlechtergestellt und haben keinen Anspruch auf eine Waisenrente. Auch eine Geschäftsnachfolge bei KMU und Landwirtschaftsbetrieben wird behindert, weil das Kind eines Partners, einer Partnerin erbrechtlich und steuerlich wie irgendeine Drittperson behandelt wird. Im Falle der Invalidität des sozialen Elternteils haben sie keine Kinderrente, und das heutige Adoptionsverbot schliesst auch Kinder aus, die beim Tod der leiblichen Eltern in eine Notsituation kommen. So kann beispielsweise eine Tante, die in eingetragener Partnerschaft lebt, ihre Nichte, ihren Neffen, ihr Gottenkind im schlimmsten Fall des Todes der leiblichen Eltern nicht durch eine Adoption absichern. Nur die Adoption kann dem Kind die vollen Rechte gewährleisten. Vormundschaftliche Massnahmen oder irgendwelche privatrechtlichen Verträge erreichen diesen Status nicht.
Ich appelliere an Sie, übernehmen Sie den Beschluss des Ständerates vom März 2012 sowie den Aufruf der grossen Kinderrechtsorganisationen der Schweiz, Kinderschutz Schweiz und Pro Juventute Schweiz. Stimmen Sie Ja zu unserem Minderheitsantrag.