Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2012-12-13
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-13
Wortprotokoll
Ich werde zum Antrag der Minderheit II sprechen wie auch zum Eintreten. Im Namen der SP-Fraktion ersuche ich Sie, auf die Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes einzutreten und sowohl den Nichteintretensantrag der Minderheit Kaufmann als auch den Rückweisungsantrag der Mehrheit abzulehnen. Der Rückweisungsantrag der Mehrheit bedeutet faktisch ebenfalls das Ende der Totalrevision, und das wäre fatal.
Das VVG ist ein Erlass des Privatrechts. Es regelt in erster Linie das Vertragsverhältnis zwischen den Versicherungsnehmern und den Versicherungsunternehmen. Es ist ein hochtechnisches Gesetz, das für Tausende von Versicherten gilt. In der Schweiz haben wir schätzungsweise 20 bis 25 Millionen Versicherungspolicen.
Für die Totalrevision sprechen bei einem derart komplexen Geschäft formale Gründe. Das geltende Gesetz stammt, und ich bitte jetzt Herrn Aeschi, gut zuzuhören, aus dem Jahre 1908. Es ist somit älter als das ZGB. Von einer ständigen Revision des Gesetzes kann keine Rede sein. Seit 1908 hat sich nicht nur die Gesellschaft fundamental verändert, sondern vor allem auch die Versicherungswirtschaft. Die Versicherungswirtschaft ist zu einem Massengeschäft geworden. Versicherungen wurden immer komplexer, immer unübersichtlicher. Das hatte zur Folge, weil da die Gesetzgebung so alt ist, Herr Aeschi, dass sehr viele Lücken durch die Rechtsprechung geschlossen werden mussten. Sie appellieren nun als Unternehmer an die Rechtssicherheit. Ich war einige Jahre Richterin: Das Problem des VVG ist, dass es eben unübersichtlich ist, dass es unsystematisch geworden ist und dass wir sehr viele faktische Normen aus der Rechtsprechung extrapolieren müssen. Das macht es weder für die Unternehmungen noch für die Versicherten einfacher.
Die Totalrevision ist deshalb mehr als angezeigt. Ich weise auch darauf hin, dass sehr viele Länder in Europa aus diesen Gründen ihre Versicherungsvertragsgesetze totalrevidiert haben. Wir stellen hier gleichsam drei Phasen fest: Im 19. Jahrhundert war überhaupt nichts reguliert, dann hatten wir die Versicherungsvertragsgesetze, und zwar überall in Europa, und jetzt ist es an der Zeit, dass wir die Bestimmungen nach hundert Jahren grundlegend überarbeiten.
Es sind auch inhaltliche Gründe, die für diesen wohlaustarierten Entwurf des Bundesrates sprechen. Die Vorlage sichert endlich eine ausgewogene Verteilung der Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen. Davon profitieren im Übrigen vor allem auch die KMU, vergessen Sie das nicht.
[PAGE 2207] Ich möchte Ihnen einige Beispiele für Verbesserungen durch die Vorlage bringen. Vom Kommissionssprecher wurde das Widerrufsrecht nach 14 Tagen beanstandet. Ich glaube, Sie haben vergessen, dass das Widerrufsrecht in unserer Rechtsprechung nichts Neues ist. Bei Haustürverkäufen beispielsweise haben wir ein Widerrufsrecht von 7 Tagen, und hier handelt es sich eben um ähnliche Situationen: Der Versicherungsberater nimmt die Abschlüsse und die Beratungen häufig zu Hause bei den Versicherten vor.
Dann werden, ein zweites Beispiel, die Informationspflichten der Versicherer ausgebaut. Ich möchte dazu ein Beispiel anbringen, nämlich die Lebensversicherungen; das ist gerade auch für die KMU sehr wichtig. Endlich wird Transparenz geschaffen: in Bezug auf die Kosten für den Risikoteil, die Kosten für den Sparteil und die übrigen Kosten. Die Provision muss offengelegt werden. Ich weiss nicht, meine Damen und Herren vor allem der SVP, was Sie gegen diese Transparenz haben können.
Ein drittes Beispiel: Die Leistungskürzungen im Schadenfall werden erschwert. Obliegenheitsverletzungen und Anzeigenverletzungen müssen neu grobfahrlässig sein, damit sie zu Leistungskürzungen führen. Auch das ist ein ganz wesentlicher Punkt, dass fahrlässige Verletzungen nachher nicht mehr zu nichtkalkulierbaren Leistungskürzungen führen können.
Dann bringt die Totalrevision wie gesagt eine systematische Angleichung der Rechte und Pflichten von beiden Vertragsparteien. Das ist sehr wichtig. Bei einer Erhöhung des Risikos, bei einer Erhöhung der Gefahr oder auch bei einer Verminderung werden die Rechte und Pflichten bzw. die Konsequenzen daraus gleichmässig auf beide Vertragsparteien verteilt.
Dann noch etwas: Neu werden die Rollen der Versicherungsvermittler - der Makler und Agenten - geklärt und transparent. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Das war vielleicht der Grund, weswegen in der WAK dieser Rückweisungsantrag gestellt wurde. Neu wird mit diesem Gesetz klargemacht - das ist ganz wichtig für die Versicherungsnehmer -, dass man entweder Makler ist, also Berater des Versicherungsnehmers, oder Agent, d. h. Verkäufer der Versicherung. Heute stellen wir ja oft fest, dass diese Vermittler am Vormittag Agenten sind und am Nachmittag Makler. Die Versicherungsnehmer haben keinerlei Transparenz. Das darf nicht mehr vermischt werden. Ich bin froh, dass sich der Vertreter des Schweizerischen Brokerverbandes, Herr Kuhn, auch ganz klar für diese Totalrevision ausgesprochen hat.
Weiter: Die Fehler von früheren Revisionen werden korrigiert - auch etwas, was für die KMU sehr wichtig ist. Im Falle des Konkurses eines Versicherungsnehmers soll neu die Versicherung nicht mehr erlöschen. Nehmen Sie beispielsweise an, eine Bäckerei gehe in Konkurs. Wie ist die Rechtsfolge heute? Die Versicherung, beispielsweise die Autoversicherung, erlischt. Das kann es ja nicht sein, das ist ein grosses Risiko, gerade für die KMU. Mit dem Entwurf der Totalrevision geht der Versicherungsvertrag neu in die Konkursmasse über, wie das neu auch bei den Handänderungen der Fall ist.
Neu wird zudem die Retrozessionspraxis des Bundesgerichtes ins Gesetz übernommen. Die Provisionen müssen transparent werden.
Ebenfalls wichtig für alle Versicherungsnehmer ist, dass bei der Haftpflichtversicherung ein direktes Forderungsrecht gegenüber der Versicherung eingeführt wird. Ich bringe Ihnen auch dazu ein Beispiel: Eltern haben für ihre Kinder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, und ein Kind zerstört beim Nachbarn eine Scheibe, sodass ein Schadenfall entsteht. Als Geschädigter müssen Sie nachher nicht mehr den Weg über die Nachbarn gehen, sondern können das Forderungsrecht direkt gegenüber der Versicherung geltend machen.
Ich bitte Sie im Sinne eines unter systematischem Gesichtspunkt guten Gesetzes: Treten Sie auf die Vorlage ein, und weisen Sie sie nicht zurück. Diese Totalrevision bringt nicht nur für die Konsumenten viel, sondern auch für die KMU, sofern sie Versicherungsnehmer sind. Sollten Sie die Vorlage zurückweisen, bitte ich Sie mit der Minderheit II, zumindest sicherzustellen, dass das Schutzniveau der Versicherungsnehmer nicht gesenkt wird. Denken Sie daran: Versicherungsnehmer sind nicht nur die privaten Konsumenten, sondern auch sehr viele Gewerbetreibende. Sie alle profitieren von dieser Totalrevision. Die Rechtssicherheit wird mit ihr signifikant erhöht.
Ich bitte Sie deshalb: Treten Sie auf die Vorlage ein, und nehmen Sie mit der Detailberatung die Arbeit auf. Sie machen damit viel für einen guten Versicherungsstandort Schweiz.