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Maier Thomas · Nationalrat · 2012-12-13

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-12-13

Wortprotokoll

Die Eckwerte zu diesem Geschäft, das wir heute hier jetzt behandeln, kennen Sie ja bereits. Ich möchte in zwei Teilen meines Votums noch kurz auf die meiner Meinung nach etwas leidvolle Geschichte dieses Geschäftes eingehen sowie die für die Grünliberalen wichtigen Kernpunkte herausschälen, die uns dazu bewogen haben, den Ihnen vorliegenden Rückweisungsantrag zu unterstützen.

Zuerst zur Geschichte: Das Absetzen dieses Geschäftes und dann die Wiederaufnahme auf die Traktandenliste sind bezeichnend für den Verlauf dieses Geschäftes. Irgendwie steckt hier der Wurm drin, seit - so, wie ich es verstanden habe - vor vielen Jahren Experten sich daranmachten, das VVG neu und moderner zu formulieren. Es ist kaum zu glauben, aber dieses Geschäft gehört zu meinen ersten Geschäften, mit denen ich mich nach meiner Wahl in den Nationalrat und in Ihre WAK beschäftigen durfte, und zwar ist es auch neu in dem Sinne, dass dieses Geschäft für alle, also auch für die Bisherigen, erstmals nach den Wahlen in die parlamentarische Beratung kam.

Obwohl meiner Meinung nach das VVG für die Branche und die Branche für die Schweiz eine sehr wichtige Rolle einnehmen, musste die Totalrevision in der Beratung, zuerst in der WAK und dann auch im Nationalrat, immer wieder über die Klinge springen. In der WAK waren vor allem das Kollektivanlagengesetz und die Agrarpolitik daran schuld. Mit viel Verständnis ist dies noch nachvollziehbar. Fakt ist aber, dass die Versicherungsbranche über 4 Prozent unseres BIP ausmacht, rund 50 000 Arbeitnehmende in der Schweiz - nur in der Schweiz - beschäftigt und im Unterschied zu anderen Branchen, die hier drin eine sehr grosse Lobby haben, keine Subventionen und finanzielle Unterstützung durch den Staat erhält. Im Gegenteil, der Staat greift vor allem mit regulativen Vorschriften ein. Die Branche schafft also eine echte Wertschöpfung für die Schweiz. Trotzdem wird dieses Geschäft immer wieder hin und her geschoben. Für diejenigen, die wie wir eine Rückweisung unterstützen, mag dies nicht so schlimm sein. Ich habe allerdings schon meine Bedenken, ob es der Sache im Allgemeinen gedient hat und weiter dient.

Sicher war die lange Beratungszeit in dem Sinne förderlich, dass auch die Branche zur Erkenntnis kam, dass eine Totalrevision in der Stossrichtung keine gute Idee ist. Allerdings - hier muss ich auch die Branche etwas kritisieren - wurde die Totalrevision schon vor vielen Jahren angestossen, und es zeugt nicht von einer proaktiven und guten Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Bundesamt und Betroffenen, wenn das Resultat, das jetzt vorliegt, dermassen heftig kritisiert wird.

Damit komme ich zum zweiten Teil, zum inhaltlichen Teil: Mir war schon rasch klar, dass diese Totalrevision über das Ziel hinausschiesst. Es gibt einige gröbere Punkte in dieser Vorlage, die schlicht nicht stimmig sind. Grundsätzlich hat sich das geltende Recht bewährt: Bei den Gerichten besteht eine jahrelange Praxis, wie das geltende Recht auszulegen und in der Praxis umzusetzen ist; dies zeigt sich auch daran, dass die seit vielen Jahren existierende Ombudsstelle sehr niedrige Fallzahlen hat. Dennoch beinhaltet die Totalrevision auch eine komplette Veränderung mit Blick darauf, wo die Ombudsstelle angehängt sein soll. Das ist für uns überhaupt nicht nachvollziehbar, denn heute, da sie vor allem eine private Basis hat, funktioniert sie zur vollen Zufriedenheit aller Beteiligten.

Mit der Teilrevision 2006/07 wurde der Schutz für Versicherungsnehmer in wesentlichen Punkten auf gute und sinnvolle Weise ergänzt, zum Beispiel mit einer Informationspflicht für Versicherungsunternehmen oder mit einer Neuregelung mit Blick auf Anzeigepflichtverletzungen. Die Totalrevision führt dazu, dass die Anzahl Bestimmungen mit zwingendem Recht praktisch verdoppelt wird. Dies schränkt unserer Meinung nach die ganze Branche unnötig ein; das ist auch zuungunsten der Versicherungsnehmer. Die Regulierung nimmt massiv zu, obwohl in einigen Bereichen gar keine Notwendigkeit dazu besteht. Hingegen besteht die Gefahr, dass diverse Produkte massiv teurer werden. Einen Missbrauchsartikel gibt es nicht mehr, und, um meine kurze Liste abzuschliessen, die Beweislast bei Verdacht auf Missbrauch wird fast ausschliesslich dem Versicherungsunternehmen auferlegt. All dies können Sie im Rückweisungsantrag nachlesen.

Einen Artikel, der den Grünliberalen sehr wichtig ist, möchte ich auf der positiven Seite erwähnen: Wir begrüssen es ausdrücklich, dass mit Artikel 7 ein sogenanntes Widerrufsrecht eingeführt werden soll. Daran ist unbedingt festzuhalten. Eventuell kann die Frist noch einmal diskutiert werden. Fakt ist aber, dass sehr viele Versicherungsnehmer nach Vertragsabschluss Rücksprache mit Fachleuten oder Verwandten nehmen und, da sie verunsichert sind, vom Vertrag zurücktreten möchten. Ein Widerrufsrecht ist heute bei sogenannten Türgeschäften gang und gäbe und ein wesentlicher Bestandteil des Konsumentenschutzes. Vertreterinnen und Vertreter der Konsumentenschutzorganisationen haben beim Hearing der WAK klar zum Ausdruck gebracht, dass dies einer der wichtigsten Punkte der Totalrevision ist. Die Grünliberalen wollen daran klar festhalten. Wirklich ernstzunehmende Gegenargumente habe ich bis dato keine zur Kenntnis nehmen müssen.

Klar ist für mich auch, dass das ganze Gesetz konsequent auf die elektronische Geschäftstätigkeit ausgerichtet werden muss. In der heutigen Zeit werden immer mehr Versicherungsverträge einfach, kostengünstig und effizient über elektronische Medien abgeschlossen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit der WAK zu folgen, auf das Geschäft einzutreten und es an den Bundesrat [PAGE 2210] zurückzuweisen, mit dem klaren Auftrag, die guten Punkte in einer Teilrevision zu übernehmen und den Rest wegzulassen.