Minder Thomas · Ständerat · 2012-11-26
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-11-26
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Ich bin auch für Effizienz in diesem Rat. Wir haben in der letzten Session die Swissness-Vorlage an die Kommission zurückgewiesen, weil es zu viele Einzelanträge gab. Sie werden nächste Woche, wenn wir die Swissness-Vorlage hier im Rat behandeln, erkennen, dass in der Kommission nicht alle Einzelanträge abgearbeitet wurden, dass einige Einzelanträge bestehen blieben und in den Rat zurückkommen.
Nun zu meiner Motion: Verschiedene Kantone und Städte haben in den letzten Jahren auf das Wahlsystem des doppelten Pukelsheim umgestellt. Bei den Kantonen sind dies Aargau, Zürich, Schaffhausen. Andere Kantone wie Nidwalden, Uri, Zug und Schwyz sind zumindest daran, ihr Wahlsystem zu ändern, oder werden wie der Kanton Schwyz sogar aus verfassungstechnischen Gründen dazu gezwungen. Das Bundesgericht, der Bundesrat und die Staatspolitische Kommission empfehlen Ihnen übrigens - wir haben es gehört -, morgen früh die Gewährleistung der Verfassung des Kantons Schwyz in genau diesem Punkt zu verweigern. Wenn wir das korrekterweise auf kantonaler Ebene beanstanden, so sollten wir das analoge Prozedere auf nationaler Stufe ebenfalls in Ordnung bringen.
Weshalb habe ich diese Motion eingereicht? In kleineren Kantonen - und dazu gehörten in der Schweiz mehr als die Hälfte - haben kleine politische Parteien kaum eine Chance, einen Nationalratssitz zu ergattern. In den kleinsten und insbesondere in den Halbkantonen haben sogar namhafte Bundesratsparteien teilweise kaum eine Chance. Wenn wir ein Vielparteiensystem begrüssen - was ich mache -, welches für die qualitative politische Meinungsfindung förderlich ist, dann sollten wir auch den kleinen Parteien und ihren Wählern eine faire Chance geben, an der Urne überhaupt etwas zu bewirken, egal ob im bevölkerungsmässig grössten Kanton, Zürich, oder im kleinsten, Appenzell Innerrhoden. Das ist das absolute Minimum und wird eigentlich auch durch das verfassungsmässige Gebot der Rechts- und Wahlgleichheit verlangt. Wenn Bürger nicht einmal mehr die [PAGE 951] allerkleinste Chance erkennen, dass ihre Stimme einen Einfluss auf die Zusammensetzung und den Parteienproporz der Grossen Kammer haben wird, so gehen sie gar nicht erst an die Urne.
In meinem Kanton mit nur zwei Proporzsitzen hat selbst eine mittelgrosse Partei kaum eine Chance auf einen Nationalratssitz. Bei zwei Sitzen braucht es bekanntlich 33,3 Prozent aller Stimmen. Weder die CVP, die EVP noch die Ökoliberalen, geschweige denn die Jungparteien haben im jetzigen System im Kanton Schaffhausen eine Möglichkeit, einen Sitz zu erlangen. Sogar die FDP-Wähler wussten um die Aussichtslosigkeit ihres Urnengangs, obwohl die Liste noch mit der CVP verbunden wurde.
Mit dem doppelten Pukelsheim jedoch wären die Stimmen dieser Wähler nicht verlorengegangen. Diese Stimmen hätten immerhin dazu beigetragen, dass jene Parteien ein nationales Restmandat hätten erhalten können. Erhebungen haben ergeben, dass sogar die FDP bei diesem Wahlsystem bei den letzten Nationalratswahlen einen zusätzlichen Sitz gewonnen hätte. Grosse Parteien würden also nicht per se Sitze verlieren. Es stimmt aber, dass gewisse grosse politische Parteien wie die SP und die SVP eher zu den Verlierern gehören würden.
Ein weiterer grosser Vorteil des doppelten Pukelsheim wäre, dass es keine Listenverbindungen mehr bräuchte. Ich habe angetönt, dass vonseiten der FDP und der SVP Vorstösse hängig sind, welche die Listenverbindungen abschaffen wollen. Eine grundsätzliche Reform des Wahlsystems wäre auch diesbezüglich zweckdienlicher.
Die Bundeskanzlei wurde nun immerhin beauftragt, erst einmal eine Übersicht und eine Evaluation der in der Schweiz angewandten Wahlsysteme zu erstellen. Dies begrüsse ich in der Stellungnahme des Bundesrates. Ich möchte die Bundeskanzlerin jedoch bitten, in diesem Bericht auch eine Reform des Wahlsystems auf nationaler Ebene zu beleuchten.