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Kuprecht Alex · Ständerat · 2012-11-26

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-11-26

Wortprotokoll

Wir befassen uns in dieser noch jungen Legislatur bereits zum zweiten Mal mit dem Auftrag des Schutzes unserer Botschaft in Tripolis sowie dem Schutz der Schweizer Botschaftsangehörigen sowohl in der Botschaft als auch bei der Erfüllung ihrer diplomatischen Aufgabe in Libyen.

Der erste Auftrag ging ja bekanntlich von einer Intervention der SiK-SR aus, nachdem bekanntgeworden war, dass diese Aufgabe eine private ausländische Sicherheitsfirma übernehmen sollte. Die SiK war damals klar der Ansicht, dass eine derartige Aufgabe eine eigene, speziell dafür ausgebildete und absolut kompetente Gruppe unserer Armee übernehmen sollte. Unser Rat hat daraufhin anlässlich der Frühjahrssession der ersten Botschaft mit der Befristung des Einsatzes von sechs Monaten auch zugestimmt. Der Bundesrat hat von seiner in der damaligen Botschaft vorgesehenen und bewilligten Möglichkeit einer Verlängerung um weitere sechs Monate Gebrauch gemacht. Diese Verlängerungsdauer läuft nun Ende Januar des kommenden Jahres ab, was zur erneuten Antragstellung im Rahmen dieser Botschaft führt.

Die Ereignisse der letzten Monate haben meines Erachtens aufgezeigt, dass ein staatliches Gewaltmonopol durch Libyen den völkerrechtlich vorgesehenen diplomatischen Schutz zum heutigen Zeitpunkt noch nicht zu gewährleisten vermag. Die libysche Wirtschaft ist gemäss Verlautbarungen in relativ gutem Zustand, und die Haupteinnahmequelle, das Erdöl, fliesst praktisch wieder wie vor der kriegerischen Auseinandersetzung. Von einer sicheren und unbedenklichen Lage im Land und in der Hauptstadt kann heute jedoch nicht gesprochen werden. Die jüngste Vergangenheit mit dem Anschlag auf den Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika und dessen Tötung hat das deutlich aufgezeigt.

Es ist zudem davon auszugehen, dass der Aufbau sicherheitsrelevanter Strukturen noch eine längere Zeit dauern wird. Bis dahin muss gezwungenermassen mit dem eigenen Schutz der diplomatischen Vertretung gerechnet werden. Wir sind mit diesem Entscheid nicht alleine. Auch Frankreich, Grossbritannien, Italien sowie selbstverständlich die USA verfahren mit ihren Vertretungen gleich.

Der Bundesrat hat im Jahr 2011 entschieden, dass wir in diesem Land wieder mit einer diplomatischen Vertretung präsent sein sollten. Es ist für mich deshalb klar und unverzichtbar, auch wenn unsere Botschaft bisher kein Zielobjekt war, dass wir die Sicherheit unserer Vertretung auch in Zukunft zu gewährleisten haben. Die dafür eingesetzten Angehörigen der Armee leisteten in der Vergangenheit eine sehr gute Arbeit, was mich persönlich aufgrund der Qualität der detachierten Angehörigen der Armee nicht wundert.

Die nun vorliegende Botschaft sieht eine weitere Einsatzverlängerung von sechs Monaten vor. Diese Frist wird für Libyen meines Erachtens jedoch kaum ausreichen, um die Sicherheit der diplomatischen Vertretung selbst gewährleisten zu können. Es wäre deshalb effektiver gewesen, wenn man die Einsatzdauer auf eine längere Frist festgelegt hätte, so, wie das zum Beispiel bei der Kommandierung der Swisscoy nach Kosovo der Fall ist. Sollte eine weitere Verlängerung notwendig werden, was ich heute schon vermute, so ersuche ich Sie, Herr Bundesrat, eine längere Rahmenfrist von zum Beispiel drei Jahren vorzusehen.

Ich bin deshalb klar für Eintreten auf die Vorlage und werde den Beschluss selbstverständlich mitunterstützen.

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