Schmid Samuel · Bundesrat · 2001-06-19
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2001-06-19
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen ebenfalls, den Vorstoss als Motion abzulehnen. Ich bin aber bereit, ihn in Form eines Postulates entgegenzunehmen.
Ich gehe kurz auf das Formelle ein: Es ist nicht gerade alltäglich, wenn das Problem, das jetzt über eine Motion zu behandeln ist, wegen verzögerten Behandlungsfristen - das ist durchaus zuzugeben - heute in eine Zeit fällt, in der bereits das Vernehmlassungsverfahren zu diesem Projekt läuft. Mit anderen Worten: Wenn Sie die Motion überweisen würden, ginge sie an den Ständerat. Dieser könnte sie in der [PAGE 818] nächsten oder übernächsten Session behandeln; in der übernächsten Session wird aber bereits über das Projekt "Armee XXI" debattiert. Mit anderen Worten: Die genau gleiche Zielsetzung kann, viel früher als allenfalls über die Motion, auf dem ordentlichen Weg zur Behandlung kommen.
Das ist selbstverständlich kein Vorwurf an den Motionär. Die Motion wurde früh im letzten Jahr eingereicht, aber immerhin: Sie kommt jetzt zur Behandlung, und das führt zu dieser Situation.
Allein deswegen bitte ich Sie, davon abzusehen, den Vorstoss in der Form der Motion zu überweisen. Ein Postulat kann dagegen bereits von diesem Rat gültig überwiesen werden. Dieses findet entsprechend seine Würdigung im Rahmen der Vernehmlassungsantworten, ohne dass man den Beschluss des Zweitrates abwarten müsste.
Der Bundesrat hat bereits am 31. Mai des letzten Jahres im Zusammenhang mit den politischen Leitlinien zum Armeeleitbild XXI ausdrücklich festgehalten, dass die Armeereform im Rahmen der geltenden Verfassung durchzuführen ist. Damit hat er auch seinen Willen zum Milizprinzip bekräftigt. Wenn an dieser Aussage gezweifelt wird, weil man sich nur "grundsätzlich" zur Miliz bekennt, so hat das seinen Ursprung in Artikel 58 Absatz 1 der Bundesverfassung. Dort heisst es, dass die Schweizer Armee "grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert" ist. Auch damals hat dieser Begriff - entgegen den Vorwürfen der Gegner der damaligen Reform - nicht bedeutet, dass man frei davon abweichen will. Aber man hat bereits berücksichtigen müssen, dass wir ein paar hundert bzw. ein paar wenige tausend Berufsleute in dieser Armee haben. Dies gilt beispielsweise für das Überwachungsgeschwader, das Festungswachtkorps, das Instruktionspersonal usw. Das führte damals dazu, dass man wegen der Faktentreue den Passus in die Verfassung aufnahm, dass es "grundsätzlich" die Miliz sei. Dem wird auch künftig so sein.
Wenn wir gerade - diesbezüglich treffe ich mich absolut mit dem Motionär - dafür sorgen wollen, dass es eine Milizarmee bleibt, und das ist unser unbestrittenes Ziel, dann müssen wir dafür sorgen, dass es den Milizkadern bis in hohe Ränge möglich ist, von der Miliz zeitweilig ins Militär zu wechseln und dann wieder in ihre beruflichen Funktionen zurückzukehren. Das heisst aber, dass wir sie so entlasten müssen, dass diese Doppelfunktion möglich ist.
Es gibt hier im Saal eine Reihe von Offizieren, die unter dem bisherigen System Karriere gemacht haben. Sie wissen haargenau, dass man davon ausgeht, dass ein militärischer Kommandant zwischen dreissig und vierzig Tagen, als Major und Oberst jährlich tendenziell gegen vierzig Tage Dienst zu leisten hat.
Das wird ganz offensichtlich von der Wirtschaft aus verschiedensten Gründen schlecht verkraftet. Das ist auch eine Konsequenz der Miliz, denn die gesellschaftliche Realität spielt in Bezug auf die Verfügbarkeit der Miliz eine Rolle.
Das ist einer der Gründe, weshalb Ihnen respektive in der Vernehmlassung bei diesem Projekt gesagt wird, dass man ein Modell suchen muss, das genau diese Milizfähigkeit der ganzen Armee, insbesondere der Kader, erhöht. Hier - das sage ich nochmals - treffe ich mich absolut mit Herrn Schneider.
Wenn man hier entsprechende Entlastungsmassnahmen plant, hat das nichts damit zu tun, dass man eine Zweiklassenarmee schaffen will; das hat nichts damit zu tun, dass man dieser Miliz das Wasser abgraben möchte, im Gegenteil. Das kann nur dann sinnvoll sein, wenn es eine Voraussetzung ist, um die Milizfähigkeit zu erhöhen.
Die Fixierung der Bestände der Zeitsoldaten würde zudem nach unserem Dafürhalten die Handlungsfreiheit unserer Armee einschränken. Pro Jahr könnten zwar theoretisch - ich sage bewusst: theoretisch - 4000 Angehörige der Armee nach der Grundausbildung ihre Wiederholungskurse als Durchdiener absolvieren, in der Praxis würden es aber mit Sicherheit nicht so viele sein. Gestützt auf die bisherigen Planungsgrundlagen geht man von etwa 3000 aus.
Das Anliegen übrigens, dass Durchdiener die Gesamtdienstleistung an einem Stück leisten können, wurde seinerzeit vor allem von der Privatwirtschaft an die Planer herangetragen und ist nicht primär eine Erfindung der Armeeplaner.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, den Vorstoss nicht als Motion, sondern als Postulat zu überweisen. Insbesondere also, weil wir selbstverständlich - in Würdigung eines allfälligen Postulates und der Eingaben aus der Vernehmlassung, in Würdigung auch der nochmals bekräftigten Zusage, dass der Bundesrat nichts an dieser Milizarmee ändern, sondern im Gegenteil die Milizverträglichkeit erhöhen will - bei der Überarbeitung des jetzigen Projektentwurfes zuhanden der Botschaft auf diese Probleme speziell eingehen wollen.