Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2013-04-15
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-04-15
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen" wurde im Juli 2011 mit rund 113 000 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Volksinitiative in Form eines ausgearbeiteten Entwurfes verlangt, in der Bundesverfassung sei der Grundsatz zu verankern, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, für die Kinderbetreuung einen [PAGE 550] mindestens gleich hohen Steuerabzug erhalten wie Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen. Dazu soll in Artikel 129 der Bundesverfassung ein neuer Absatz 4 eingefügt werden.
Bis Ende 2010 wurden die Kosten für fremdbetreute Kinder bei der direkten Bundessteuer nicht berücksichtigt. Nachdem zahlreiche parlamentarische Vorstösse eine Berücksichtigung gefordert hatten, wurde im Rahmen der Beratungen zum Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern der Fremdbetreuung Rechnung getragen. Seit dem 1. Januar 2011 ist sowohl im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer als auch im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden ein Abzug für die Kosten der Fremdbetreuung von Kindern vorgesehen.
Bei den Beratungen zum Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern scheiterte die SVP-Fraktion mit ihrem Antrag für einen Eigenbetreuungsabzug; die SVP lancierte in der Folge die nun vorliegende Initiative.
Gemäss Argumentarium des Initiativkomitees vom Januar 2010 soll die neue Verfassungsbestimmung für einen Kinderbetreuungsabzug für alle Eltern unmittelbare Anwendung bei der direkten Bundessteuer finden. Betreffend die kantonalen Steuern stehe die SVP zum föderalistischen System der Schweiz und unterstütze die Autonomie der Kantone. Weiter wird ausgeführt, der in der Initiative enthaltene Formulierungsvorschlag überlasse es der Freiheit des kantonalen Gesetzgebers, ob er Betreuungsabzüge gewähren wolle oder nicht. Es werde demnach keine Verpflichtung geschaffen, Betreuungsabzüge zum Abzug zuzulassen, aber wenn Fremdbetreuungsabzüge ermöglicht würden, so müssten im gleichen Umfang Abzüge für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, gewährt werden.
Gemäss dem erwähnten Argumentarium sollen mit der Initiative folgende Ziele erreicht werden: steuerliche Entlastung für alle Familien mit Kindern, keine Diskriminierung von Familien, die ihre Kinder selber betreuen, und Wahlfreiheit und Eigenbestimmung von Familien bei der Kindererziehung. Deshalb wendet sich die Initiative gegen die Verstaatlichung von Familien und Kindern und sagt Nein zur Entmündigung der Eltern.
Die WAK des Nationalrates hat die Familien-Initiative der SVP am 21. Januar 2013 beraten und dazu einen Vertreter des Initiativkomitees sowie Vertreter der Finanzdirektorenkonferenz angehört. Die Finanzdirektorenkonferenz lehnt die Initiative ab und beantragt, dem Bundesrat zu folgen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, im Sinne des Bundesrates die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.
Ein Antrag auf Sistierung des Geschäftes wurde mit 17 zu 4 Stimmen abgelehnt. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf erläuterte in der Kommission, dass eine Sistierung keinen Sinn mache. Eine Machbarkeitsstudie zum Übergang zum Prinzip der objektiven Leistungsfähigkeit, die auch die Aspekte der Kinderlasten und der familienergänzenden Kinderbetreuung beinhalte, sei in Arbeit.
In den Augen der Kommissionsmehrheit verstösst das Initiativanliegen gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und insbesondere gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Wer für die Fremdbetreuung seiner Kinder bezahlt, hat weniger verfügbares Einkommen als Haushalte, in denen die Kinder selbst betreut werden und/oder die dafür keine finanziellen Mittel aufwenden müssen. Bei Annahme der Initiative würden somit Haushalte mit selbstbetreuten Kindern gegenüber Haushalten mit fremdbetreuten Kindern bevorzugt. Die Initiative fördere so die traditionellen Familienformen und führe wieder zur Ungleichbehandlung, die mit der 2009 von den Räten verabschiedeten Revision des Steuerrechts beseitigt worden sei.
Ausserdem sei die Initiative ungenau: Sie verlange eine Ergänzung von Artikel 129 der Bundesverfassung, die neue Verfassungsbestimmung solle aber unmittelbar auf die direkte Bundessteuer angewandt werden. Diese sei jedoch in Artikel 128 der Bundesverfassung geregelt. Artikel 129 betreffe die Harmonisierung der Steuern der Kantone und der Gemeinden.
Kritik wurde in der Kommission auch laut bezüglich des bürokratischen Aufwandes, den die Initiative bewirken würde. Wie geschieht die Abgrenzung zwischen Selbst- und Fremdbetreuung? Oft gibt es ja eine Mischung von Fremd- und Eigenbetreuung - zum Beispiel zwei Tage in der Kita und ein Tag bei der Nachbarin oder bei den Grosseltern. Und wie ist die Betreuung durch Verwandte oder Nachbarn geregelt? Wenn diese ein Entgelt erhalten, so wäre dieses von den betreuenden Personen dann als Einkommen zu besteuern.
Als Fazit wurde erkannt, dass das Resultat einer Gleichstellung von Eigen- und Fremdbetreuung beim Abzug de facto eine Erhöhung des Kinderabzuges wäre. Weil die Höhe der Eigenbetreuung nicht beziffert werden kann, die Kosten also nicht bekannt sind, ist praktisch nur ein Pauschalabzug möglich, der aber nichts mit den effektiven Kosten zu tun hat. Wenn die steuerliche Entlastung der Familien das Ziel der SVP sei, so solle sie den Weg über einen höheren Kinderabzug oder über Ergänzungsleistungen für Familien wählen. Diesbezüglich wurde in der Kommission jedoch darauf hingewiesen, dass mit dem Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern die Abzüge erhöht und die Familien entlastet worden waren. Offenbar gehe es bei der Initiative vor allem darum, das traditionelle Familienmodell zu fördern. Doch der Entscheid der Familien, wie sie sich organisieren wollen, solle nicht über das Steuerrecht beeinflusst werden.
Die Kommissionsmehrheit hält ausserdem fest, dass die Annahme der Volksinitiative zu erheblichen Steuerausfällen führen würde. Wird davon ausgegangen, dass der Abzug, wie vom Initiativkomitee gefordert, dem heutigen Maximalabzug für die Fremdbetreuung der Kinder in der Höhe von 10 100 Franken entspricht und dieser Abzug sowohl für Kinder, die von ihren Eltern betreut werden, als auch für fremdbetreute Kinder pauschal geltend gemacht werden kann, hätte die Initiative Einbussen von bis zu 390 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer und von 1 Milliarde Franken bei den kantonalen Steuern zur Folge.
Die Minderheit der WAK-NR beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Ihrer Auffassung nach ist es gerade das geltende Recht, das dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht: Es diskriminiere jene Eltern, die auf eine Einkommensquelle verzichten, weil sie ihre Kinder selbst betreuen und nicht die mit öffentlichen Geldern subventionierten Betreuungseinrichtungen in Anspruch nehmen.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Sie würde Haushalte, die für die Fremdbetreuung bezahlen müssen, wirtschaftlich schlechterstellen und somit klar das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzen. Sie fördert über das Steuerrecht traditionelle Familienmodelle und führt zu grossen Steuerausfällen, insbesondere auch bei den Kantonen. Die Finanzdirektorenkonferenz hat sich daher klar gegen die Initiative ausgesprochen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Bundesrat zu folgen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.