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Fischer Roland · Nationalrat · 2013-04-15

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2013-04-15

Wortprotokoll

Wenn wir staatliche Unterstützung geben - und darum geht es ja eigentlich hier bei dieser Initiative -, dann sollte diese so ausgestaltet sein, dass sie bestimmte Lebensformen weder bevorzugt noch benachteiligt. Ausserdem sollte staatliche Unterstützung auch gerecht sein, das heisst, sie sollte vor allem denjenigen zugutekommen, welche eine solche Unterstützung wirklich auch nötig haben. Beides ist bei dieser Volksinitiative nicht der Fall.

Wir dürfen nicht vergessen, dass die steuerliche Benachteiligung von Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, eigentlich erst mit der Einführung des Fremdbetreuungsabzuges aufgehoben wurde, denn in vielen Fällen erlaubt erst die Fremdbetreuung der Kinder einer Arbeitskraft, überhaupt einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dieser Abzug betrifft deshalb die sogenannten Gewinnungskosten. Dieses Konzept basiert auf dem Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen, nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, welches eigentlich gemäss der Bundesverfassung einen Grundsatz unseres Steuersystems darstellt. Man kann dieses Konzept anzweifeln, oder man kann zu diesem Konzept Nein sagen und in Zukunft davon Abstand nehmen wollen. Aber dann müsste man das auch konsequent tun und bei anderen Bereichen ebenfalls entsprechende Anpassungen vornehmen.

Man kann aber auch sagen: "Wir wollen, dass die Eigenbetreuung der Kinder von den Steuern abgezogen werden kann." Aber dann muss man auch berücksichtigen - die Fragestellerin hat es vorhin erwähnt -, dass mit der Eigenbetreuung oder generell mit der Hausarbeit auch ein Einkommen, ein sogenanntes Schatteneinkommen, erzielt wird. Man könnte dieses hinzuzählen und dann die Fremdbetreuung wieder abziehen, und dann wären wir in Bezug auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Steuerpflichtigen auch wieder in der genau gleichen Situation. Wir machen das heute ja bereits beim Wohneigentum: Wir schlagen einen fiktiven Eigenmietwert hinzu, und dafür kann man dann die Schuldzinsen und den Unterhalt abziehen. Wenn man jedoch, wie die Initiative dies verlangt, Kosten abzieht, ohne dem ein entsprechendes Einkommen gegenüberzustellen, dann wird das Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit ganz klar verletzt. Mit dem Abzug wird quasi eine zusätzliche Subvention gewährt.

Der zweite Grund, weshalb ich Ihnen empfehle, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, betrifft das Instrument des Steuerabzuges an und für sich. Denn im Grunde genommen - ich will das wieder einmal in Erinnerung rufen - handelt es sich bei den Steuerabzügen um nichts anderes als um Subventionen, und zwar um sehr wenig fokussierte Subventionen. Denn sie kommen im heutigen System der progressiven Einkommenssteuern, welches wir kennen, vor allem Subventionen an Leute mit höheren Einkommen gleich. Wenn wir also dieser Initiative zustimmen würden, dann sprächen wir vor allem Subventionen in Milliardenhöhe, welche schwergewichtig Familien mit hohen Einkommen zukommen, welche ihre Kinder selber betreuen bzw. selber betreuen können. Man muss das im Auge behalten.

Es ist richtig, dass wir Familien unterstützen, aber dann sollten wir Familien unterstützen, welche ein tiefes Einkommen aufweisen und deren Einkommen unter Umständen so tief ist, dass sie keine andere Möglichkeit haben, als die Kinder fremdbetreuen zu lassen, auch wenn sie vielleicht die Kinder gern selbst betreuen würden. Aber auf jeden Fall sollten wir nicht Milliardensubventionen sprechen, welche das grundlegende Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit verletzen und vor allem Personen mit hohen Einkommen zugutekommen.

Ich bitte Sie deshalb, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.