Stadler Markus · Ständerat · 2013-06-12
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2013-06-12
Wortprotokoll
Ich nehme an, die meisten von uns haben in einer ersten Reaktion auf das vorliegende Geschäft genügend Gründe gesehen, es abzulehnen, eventuell aus einem trotzigen nationalen Gefühl, aber gleichzeitig mit einem unguten volkswirtschaftlichen Gewissen. Wie aber sieht es nach dem ersten Ärger aus, und wohin geht dieser Ärger?
Dass wir als Parlamentarier nur beschränkte Kenntnisse haben, liegt nicht nur in der Dringlichkeit und in der Verschwiegenheit bei diesem Geschäft, sondern auch daran, dass hier eine Weltmacht die Steuerpflicht ihrer Bürger einfordert und somit aus ihrem Verständnis heraus nicht einen Staatsvertrag mit uns anstrebt, sondern bloss ihre Gesetze auch in der Schweiz vollziehen will. Damit unsere Banken bei diesem amerikanischen Gesetzesvollzug nach schweizerischem Recht mitmachen können, brauchen sie für eine beschränkte Zeit Ausnahmebewilligungen mit Rahmenbedingungen. Bei einem Staatsvertrag würden wir als Bund mithaften, was ich nicht wollen würde.
Ich gehe davon aus, dass im Vordergrund des Interesses bei dieser Vorlage nicht der Schutz der hauptverantwortlichen Personen steht, schon gar nicht ihrer bisherigen Geschäftsstrategie - sofern sie zu bemängeln ist -, sondern der grösstmögliche Schutz ihrer Banken als Institute sowie von deren Arbeitskräften und weiterer Stakeholder, zumal es sich bei den fraglichen Banken auch um sehr bedeutende Kantonalbanken handelt, mit Implikationen für die betroffenen Kantone und weit darüber hinaus. Man spricht auch vom Vermeiden eines Dominoeffekts.
Die Schweizer Politik ist auch, aber eben nicht nur, Opfer der Bankenwirtschaft. Sie hat nämlich über Jahre mitgemacht und jedenfalls über unser schweizerisches Verständnis von Bankgeheimnis toleriert, dass - gemäss verschiedenen Quellen - etliche unserer Banken Ausländern offenbar geholfen und diese zum Teil aktiv dazu angehalten haben, ihre ausländische Steuerpflicht zu umgehen.
Unsere Politik war nicht fähig, unsere Banken in geordnete Bahnen zu lenken. Das Ausland kommt nun daher, die USA vorneweg, unseren Bankenplatz - selbstverständlich auch aus anderen denn ethischen und steuerlichen Gründen - zu einem anderen Verhalten zu zwingen. Gegenüber den USA ist unser aktiver politischer Handlungsspielraum in der vorliegenden Frage, mit dem vorliegenden Gesetz, ohne neues rückwirkendes Recht und ohne Notrecht, nunmehr klein. Gegenüber der EU ist der Handlungsspielraum zurzeit noch grösser. Der Rest droht aus viel politischer Passivität und Frust zu bestehen. Aktivität ist immerhin souveräner. [PAGE 514]
Soweit Verfehlungen gewisser Banken bzw. ihrer Führungsorgane vorliegen: Wenn man sie schon nicht als ethische Verfehlungen bezeichnen will und das sogar belächelt, dann muss zumindest seit Februar 2009 bei gewissen Banken von einem unternehmerischen Versagen gesprochen werden, war doch erkennbar, dass die USA neuerdings gewillt sein würden, die Steuerpflicht ihrer Bürger verstärkt einzufordern.
In diesem Lichte muss man ein gewisses Verständnis für den Steuerdeal aufbringen. Zusammen mit diesem Verständnis gegenüber aussen sollte aber auch eine Binnensicht verbunden sein, die das Bankgeheimnis und seine bisherige Handhabung auch in der Schweiz hinterfragt, auch wenn man seinen legitimen Kern bewahren will. Namhafte Steuerhinterziehung darf nicht weiterhin als halb heimliches Erfolgsmodell gelten und darf nicht - und dies noch unter der Marke "Vertrauensverhältnis" - weiterhin toleriert werden. Wohin dieser Geist nämlich führt, sehen wir heute. Wir sollten die Frage, wie es dazu gekommen ist und was wir daraus lernen können, nicht mit der Diskussion darüber verdrängen, welche der Behörden im Steuerdeal entscheiden solle. Der Finanzplatz braucht nun eine möglichst rasche und abschliessende Klärung, auch im Sinne der legitimen internationalen Akzeptanz punkto Steuerkonformität.
Was den konkreten Gesetzestext anbetrifft, unterstütze ich jene Änderungen der Kommission, die einerseits den Bundesrat ermächtigen, seinerseits Ermächtigungen zu erteilen, andererseits die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Dritter stärken.
Nachdem es rechtlich offenbar umstritten ist, ob der Bundesrat eine genügende Rechtsgrundlage gehabt hätte, von sich aus zu entscheiden, und nachdem der Bundesrat dem Parlament nun einmal eine Botschaft samt Gesetzentwurf übermittelt hat, sollten wir das Thema nicht an ihn zurückschicken.
Man könnte zwar argumentieren, der Bundesrat solle selber entscheiden, nachdem er eventuell die Kompetenz habe und mehr wisse als das Parlament, aber nicht mehr sagen könne, als er tue. Aber das scheint mir, abgesehen von den rechtlichen Fragen, auch in Bezug auf Arbeitnehmer und Dritte - nach der Diskussion der letzten Tage zwischen Bundesrat und Kommission - eine überholte Position, die möglicherweise mehr von Verantwortungsabschiebung als von Rollenverständnis getragen ist. Wie wir gehört haben: Folgen und Risiken gibt es bei allen zur Diskussion stehenden Varianten, nicht nur bei jener, die uns vorliegt. Es geht um die Minimierung des volkswirtschaftlichen Schadens. Der Bundesrat, der sich noch äussern wird, sagt uns, sein Antrag bewirke das. Finma und Nationalbank bestätigen diese Haltung.
So gesehen stimme ich der Minderheit zu. Es ist dies für mich mehr ein Müssen als ein Wollen. Ich tue dies, auch wenn ich es längst satt habe, mich in der Umklammerung gewisser Banken zum Wohl der Schweiz jeweils für die weniger schlechte Variante entscheiden zu müssen.